Katholische Aktion: Sterbehilfe-Verbot forcieren
Die Katholische Aktion Österreich (KAÖ) sieht in der Übereinkunft der Bundesregierung, das geltende Verbot der aktiven Sterbehilfe und das "Grundrecht auf ein Sterben in Würde" in der Verfassung zu verankern, ein "nach wie vor wichtiges Ziel". KAÖ-Präsidentin Gerda Schaffelhofer zur zuletzt wieder aufgeflammten Mediendebatte in einer Aussendung am Freitag: Die Verankerung in der Verfassung wäre ein "entscheidender Schritt", um die Menschenwürde und die Rechte unheilbar Kranker und Sterbender abzusichern - auch wenn diese in Österreich mit dem parteiübergreifenden Festhalten am Euthanasie-Verbot und dem Ausbau der humanen Sterbebegleitung bereits jetzt gewahrt sei.
Im Auftrag der Regierung sollen sich nun zunächst eine parlamentarische sowie die Bioethik-Kommission beim Bundeskanzleramt mit der möglichen verfassungsrechtlichen Festschreibung des Tötungsverbots befassen. Wenn es dann zu einer Gesetzesvorlage der Regierung kommt, müssen die beiden Regierungsparteien im Parlament auch Abgeordnete der Opposition gewinnen, um die für ein solches Verfassungsgesetz nötige Zwei-Drittel-Mehrheit zu erreichen.
"Hier wird es noch viel Überzeugungsarbeit brauchen", weiß die KAÖ-Präsidentin. Die Möglichkeiten der modernen Medizin schürten ein "heute weit verbreitetes Selbstverständnis" - nämlich dass der Mensch alleine über sich selbst und sein Leben verfügen könnte. "Gerade am Ende des Lebens und in existenziellen Krisen wird die Versuchung daher immer größer, in sein eigenes Leben und auch das anderer einzugreifen", gab Schaffelhofer zu bedenken. "Bei aller Selbstverantwortung und Gestaltungsfreiheit, die der Mensch für sein Leben hat", sehe der christliche Glaube im Leben - von seinem natürlichen Anfang bis zu seinem natürlichen Ende - ein "Geschenk Gottes".
Gerade Grenzsituationen und Krisen könnten zum Wachsen und Reifen der Person beitragen. "Auch darum setzen wir uns für ein Sterben in Würde ohne aktive Sterbehilfe ein", so Schaffelhofer. Damit die Mehrheit der Bevölkerung das Euthanasie-Verbot auch weiterhin mitträgt, brauche es einen weiteren Ausbau der Hospizversorgung, qualifizierte Beratung für Betroffene und Angehörige und auch das Zeugnis bekannter und glaubwürdiger Persönlichkeiten.
Mögliches Signal auch an Europa
In einem Interview für den kirchlichen Informationsdienst "SIR Europa" sagte Schaffelhofer, Österreich könne mit einem Euthanasie-Verbot in der Verfassung ein "deutliches Signal an jene europäischen Länder" setzen, "die Töten auf Verlangen zulassen". Es gelte in den europäischen Institutionen, besonders im EU-Parlament, Überzeugungsarbeit gegen aktive Sterbehilfe zu leisten und zu fordern, dass die Entwicklungen in diesem Bereich durch Forschungen und Untersuchungen europaweit genau verfolgt werden. Eine Mehrheit gegen die Tötung auf Verlangen wird sich in Europa laut Schaffelhofer aber erst finden, wenn es in den einzelnen Ländern ein qualitätsvolles Hospizwesen und entsprechende Palliativmedizin gibt.
Quelle: Kathpress