
Laienrat: "unverkürzte Würde am Ende des Lebens"
Die Würde am Ende des Lebens muss "unverkürzt" gewahrt, der Konsens aller österreichischen Parteien zum Verbot der aktiven Sterbehilfe muss bestehen bleiben - am besten durch eine zusätzliche Verankerung in der Verfassung: Das geht aus einer Resolution hervor, die der Katholischen Laienrat Österreichs (KLRÖ) am Donnerstag im Vorfeld einer Parlamentsdebatte veröffentlicht hat.
Die Enquetekommission "Würde am Ende des Lebens" tritt am Freitag im Hohen Haus zu ihrer Auftaktveranstaltung zusammen, neben Politikern kommen dabei auch externe Fachleute wie Caritas-Präsident Michael Landau, Diakonie-Direktor Michael Chalupka oder Medizinethiker Günter Virt zu Wort.
Bereits Ende Oktober hatten sich katholische Laienorganisationen aus Österreich und Deutschland (Katholische Aktion Österreich, Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände und Zentralkomitee der deutschen Katholiken) in einer gemeinsamen grenzüberschreitenden Stellungnahme zur Sterbehilfediskussion in ihren Ländern zu Worte gemeldet. Der Schutz der Würde und des Lebensrechtes schwerstkranker und sterbender Menschen erfordere ein "klares Nein zu assistiertem Suizid als einer Form der 'Sterbehilfe'", heißt es darin.
Der Laienrat unterscheidet in seiner Stellungnahme das Sterbenlassen (passive Sterbehilfe) von der Beihilfe zur Selbsttötung, der Tötung auf Verlangen und der Euthanasie. Medizinische Maßnahmen, die die Tötung eines Patienten zum Ziel haben, seien aus Respekt vor der Würde des Menschen auch im Sterben "entschieden abzulehnen". Der Laienrat erinnerte an das vielzitierte Wort von Kardinal Franz König, ein Mensch soll an der Hand und nicht durch die Hand eines Menschen sterben.
Das Verbot der "Tötung auf Verlangen" des Patienten und der "Beihilfe zur Selbsttötung" sieht der Laienrat durch die Achtung vor der allgemeinen Menschenwürde begründet. Auch die Würde und Selbstverantwortung der angesprochenen Mithelfer verlange hier ein Nein. "Zusätzlich mahnen die Möglichkeiten des Missbrauchs und die Erfahrungen mit der Freigabe dieser Maßnahmen in anderen Ländern zu großer Vorsicht", heißt es in der Resolution weiter.
Der KLRÖ anerkennt Maßnahmen und Mittel, die zur Schmerzlinderung notwendig seien, aber auch zu einer Verkürzung des Lebens führen könnten. In diesem "Übergangsbereich" müsse von Ärzten und Pflegepersonen in Erfüllung medizinischer und ethischer Verantwortung entsprechend gehandelt werden. Die Menschenwürde schließe ein ausreichendes Angebot von Schmerzlinderung und menschlicher Zuwendung in Form palliativmedizinischer Maßnahmen sowie häuslicher Betreuung oder Betreuung im Hospiz ein. Das erfordere eine entsprechende Qualifikation der Ärzte und der Pflegepersonen.
Die rechtsverbindlichen Möglichkeiten der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht und der Vertretungsbefugnis sollten nach Überzeugung des Laienrats vereinfacht und besser bekanntgemacht werden. Die Verfügungen des Patienten seien vom ärztlichen und Pflegepersonal genau zu beachten, heißt es in der Resolution. So sei am ehesten Sicherheit zu erreichen, "dass Patienten nicht gegen ihren Willen künstlich am Leben erhalten werden, ihr Leben aber auch nicht gegen ihren Willen verkürzt wird".