
Caritas fordert angemessene Mietrechtsreform
Kritik an der Säumigkeit bei der Mietrechtsreform hat die Caritas an die Adresse der Bundesregierung gerichtet. Am Montag war bekannt geworden, dass sich die Koalitionspartner in dieser Causa bisher nicht einigen konnte. Caritas-Generalsekretär Bernd Wachter forderte in einer Aussendung, die Regierung sollte die ursprünglich bereits vor der Wahl versprochene Reform "endlich in die Tat umsetzen". Wohnen sei ein "Schlüsselthema" für die Armutsvermeidung und -kämpfung. "Wir benötigen daher eine Mietrechtsreform, die diesen Namen auch verdient."
Das forderte auch Caritas-Präsident Michael Landau am Montag auf Social Media. Die bisher lediglich bei Gasthermen und Kellern erzielte Einigung kommentierte er auf seiner Facebook-Seite mit dem Satz: "Es sind erstaunlich kleine Brötchen, die die Koalition hier gebacken hat." Landau hatte bereits zum Start der Novembersammlung der Caritas für Notleidende im Inland darauf hingewiesen, dass "überteuerte Mieten, undurchschaubare Zuschlagsysteme und hohe Eigenmittelanteile" nicht mehr nur Menschen am Rand der Gesellschaft zu spüren bekämen: "Das Problem hat längst die Mittelschicht erreicht."
Generalsekretär Wachter erinnerte daran, dass laut offiziellen Zahlen in Österreich derzeit 1,2 Millionen Menschen armutsgefährdet sind, 434.000 Personen gelten als manifest arm. Arme müssten häufig Überbelegung oder feuchte und dunkle Räume in Kauf nehmen. 229.000 Menschen in Österreich geben an, ihre Wohnungen nicht angemessen warm halten zu können. Und: Mehr als zwei von zehn Bürgern müssten hierzulande mehr als ein Viertel ihres Einkommens für Wohnen ausgeben. Fazit für Wachter: Eine Mietrechtsreform "duldet keinen Aufschub".
Geht es nach der Caritas, sollten die Wohnbauförderungsmittel wieder für den Wohnbau zweckgewidmet werden müssen. Handlungsbedarf sieht die Caritas auch im unübersichtlich gewordenen "Dschungel" von Zu- und Abschlägen, die Mietern verrechnet werden. Diese "Dickicht" müsse im Sinne der Mieter gelichtet werden, forderte Wachter. Das bestehende Richtwertsystem funktioniere nicht. Die Politik sollte rechtlich zulässige Zu- und Abschläge in einem reformierten Mieterschutzgesetz vollständig auflisten und damit nachvollziehbar für Wohnungssuchende, aber auch für die Gerichte machen.