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Möglichkeit zur Spätabtreibung abschaffen

Schaffelhofer: Straffreie Abtreibung von Kindern wegen Behinderung bis knapp vor der Geburt "erlaubt Selektion in 'lebenswertes' und 'lebensunwertes Leben'"

02.02.2015

Die Katholische Aktion Österreich (KAÖ) unterstützt das Anliegen des österreichischen Behindertenanwaltes Erwin Buchinger, die Möglichkeit einer Abtreibung von Kindern wegen Behinderung bis knapp vor der Geburt abschaffen. Nach geltender Gesetzeslage können im Mutterleib heranwachsende Kinder bei sogenannter "eugenischer Indikation", d. h. bei Vorliegen oder Verdacht auf körperliche oder geistige Behinderung, bis kurz vor der Geburt straffrei abgetrieben werden. "Das ist eine schwere Diskriminierung Behinderter und erlaubt die Selektion in 'lebenswertes' und 'lebensunwertes Leben', was aus ethischer und menschenrechtlicher Sicht absolut abzulehnen ist. Ein solcher Umgang mit behinderten Menschen ist schlichtweg unmenschlich", erklärte KAÖ-Präsidentin Gerda Schaffelhofer am Montag.

 

Buchinger hatte bei der jüngsten Parlamentarischen Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens" appelliert, auch die Würde am Beginn des Lebens zu beachten, und trat dafür ein, die unterschiedliche Beurteilung behinderten und nichtbehinderten Lebens bei der Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen zu beenden.

 

"Wir können diesen Vorstoß des Behindertenanwaltes nur mit Nachdruck unterstützen. Die Katholische Aktion und viele andere Organisationen fordern seit Jahren die Streichung der eugenischen Indikation. Kein Mensch darf über Wert oder Unwert menschlichen Lebens entscheiden", betonte die KAÖ-Präsidentin. Sie erinnerte auch an jüngste Aussagen des ÖVP-Abgeordneten und -Behindertensprechers Franz-Joseph Huainigg, der die Möglichkeit der Spätabtreibung aufgrund von möglicher oder tatsächlicher Behinderung als "wirklich unerträglich" und "ein Verbrechen" bezeichnete. "Ich appelliere an alle Nationalratsabgeordneten, für dieses schwerwiegende Problem endlich ernsthaft Lösungen zu suchen", so Schaffelhofer.

 

Beratung ausbauen

 

Die KAÖ-Präsidentin hob zugleich hervor, dass die Streichung der eugenischen Indikation allein nicht genügt. Für die betroffenen werdenden Eltern sei die Aussicht, ein behindertes Kind zu bekommen, oft sehr belastend. Sie bräuchten Beratung und Unterstützung. Organisationen wie etwa die "Aktion Leben" bieten diese auch in entsprechender Qualität an; diese Beratung muss gefördert werden, so Schaffelhofer.

 

Notwendig sei darüber hinaus ein gesellschaftliches Klima, in dem behinderte Menschen selbstverständlich aufgenommen, integriert und unterstützt werden. "Ich beobachte mit großer Sorge, dass uns dieses Klima zunehmend abhandenkommt. Der Druck auf Eltern, nur gänzlich gesunde, 'perfekte' Kinder in die Welt zu setzen, steigt ständig. Die Pränataldiagnostik und die künftig bei Zeugung außerhalb des Mutterleibs erlaubte Präimplantationsdiagnostik (PID) verschärfen diesen Trend. Wer heute ein behindertes Kind gebärt, muss sich zunehmend rechtfertigen. Das ist der Anfang vom Ende der Menschlichkeit", warnte Schaffelhofer.

 

Geltende Bestimmung unscharf

 

Sie verwies darauf, dass etwa in Deutschland die eugenische bzw. embryopathische Indikation bereits 1995 gestrichen wurde. Zwar stellt das dortige Gesetz eine Abtreibung bis kurz vor Geburt weiterhin straffrei, wenn Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren besteht (medizinische Indikation). Eine Behinderung oder Schädigung des ungeborenen Kindes allein reicht nicht aus. In der Schweiz gilt Ähnliches, dort ist für Straffreiheit zudem Bedingung, dass die Gefahr für die Schwangere "umso größer sein muss, je fortgeschrittener die Schwangerschaft ist".

 

Im Gegensatz dazu verlangt das österreichische Strafgesetzbuch bloß "eine ernste Gefahr, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde". Diese Bestimmung sei zudem in zweierlei Hinsicht unscharf, erinnerte KAÖ-Präsidentin Schaffelhofer: Es genügt die "Gefahr" einer Behinderung, und was eine "schwere" Behinderung darstellt, ist nicht definiert. In der Praxis würden die meisten Spätabtreibungen wegen der Diagnose Down-Syndrom vorgenommen; auch würden Föten abgetrieben, die zum Zeitpunkt der Untersuchung keine Behinderung aufweisen, aber die ihren Erbanlagen das Risiko einer Behinderung enthalten. Zudem weise die vorgeburtliche Diagnostik bis heute Fehlerquoten auf, sodass immer wieder auch völlig gesunde Kinder getötet werden. Die Katholische Aktion führte hierzu eine Studie der Berliner Universitätsklinik Charite an. Demnach kommen sechs Prozent der Spätabtreibungen aufgrund falscher Diagnose zustande.



Quelle: kathpress
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