
Küng: Beihilfe zum Suizid "alamierend"
Als "alarmierend" bezeichnet der St. Pöltner Bischof Klaus Küng die Empfehlung der Bioethikkommission, die gesetzliche Regelung über die Beihilfe zum Selbstmord zu lockern. Derart die Türe zu öffnen halte er für gefährlich, zumal dies "eine erste massive Aufweichung des Lebensschutzes in Bezug auf das Ende des Lebens" wäre, erklärte Küng, der in der österreichischen Bischofskonferenz für Lebensschutz-Fragen zuständig ist, in einer Stellungnahme am Freitag. Alles sollte daran gesetzt werden, "dass der vorhandene Konsens in Österreich, Euthanasie konsequent abzulehnen, nicht unterminiert wird".
Sogar schon von Anfang an könne die von der Kommission beabsichtigte "Aufweichung" bei der Suizidbehilfe - in der Empfehlung als "Entkriminalisierung" bezeichnet - schwerwiegende Folgen haben und wäre "ein weiterer Dammbruch", so der Bischof, der hier besonders auf die Unschärfe mancher Begriffe in der Empfehlung verwies. Zurecht habe dies ein Teil der Mitglieder der Bioethikkommission kritisiert. Bei jenen acht der 25 Experten, die sich in einer abweichenden Meinung gegen die Empfehlung ausgesprochen hatten, bedankte sich Küng für ihr "klares Votum".
Besonders verwies der Bischof, der selbst promovierter Mediziner ist, auf die im hippokratischen Eid begründete Aufgabe der Ärzte zu heilen. Ärztlicher Beistand für den Sterbenden durch Schmerzlinderung, Sedierung, Erleichterung der Atmung und andere begleitende Maßnahmen sei möglich und notwendig, und bei schweren Schmerzen könne es ethisch auch erlaubt sein, "die Schmerzmittel höher zu dosieren selbst dann, wenn dies eine Verkürzung der Lebensdauer mit sich bringt", so Küng. Dies sei jedoch "sehr verschieden von einem assistierten Suizid."
Es habe wohl jeder Arzt bereits irgendwann erlebt, "wie jemand, der in einer Phase tiefer Depression sich das Leben nehmen wollte, zutiefst dankbar ist, weil ihn der Arzt getröstet bzw. durch rasches therapeutisches Eingreifen gerettet hat", betonte der St. Pöltner Bischof. Fast immer sei die Bitte, sterben zu wollen, ein "dramatischer Hilfeschrei", auf den mit mehr Fürsorge und bestmöglichem Beistand reagiert werden müsse, "nicht aber mit Beihilfe zum Selbstmord.
Töten - auch die Mithilfe beim Selbstmord - kann niemals Ausdruck von Liebe und Mitgefühl sein
so Küng. Gleiches gelte für die Angehörigen und Freunde des Sterbenden.
Positiv vermerkte Küng das einhellige Eintreten für den weiteren Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizeinrichtungen. Auch die ebenfalls von der Gesamtheit mitgetragene Empfehlung, unverhältnismäßige medizinische Interventionen zu vermeiden und diesbezüglich eine größere Rechtssicherheit zu schaffen, sei "durchaus akzeptabel".