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Beschluss am Mittwoch, Debatte geht weiter

Mit umfangreicher Novellierung des seit 1912 geltenden Islamgesetzes werden Rechte und Pflichten der Muslime in Österreich auf neue rechtliche Basis gestellt

24.02.2015

Im Nationalrat wird am Mittwoch das neue Islamgesetz beschlossen, das Rechte und Pflichten der Muslime in Österreich auf eine neue rechtliche Basis stellt. Das bisher geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1912. Die Entstehung und nunmehrige Beschlussfassung des Gesetzes war und ist von einer breiten Debatte begleitet, die auch künftig weitergehen wird. Einige muslimische Organisationen haben bereits Verfassungsklagen angekündigt.

Das neue Gesetz enthält eine ausdrückliche Festlegung des Vorrangs des österreichischen Rechts vor den islamischen Glaubensvorschriften. Geregelt werden im Islamgesetz unter anderem der rechtliche Status der Organisationen und Moscheevereine. Vom Gesetz betroffen sind die "Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich" (IGGiÖ) und die "Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft", mit denen sowohl das Integrations- als auch das Kultusministerium die Verhandlungen geführt wurden.

 

Muslimischen Gläubigen räumt das neue Gesetz unter anderem ein Recht auf religiöse Betreuung beim Bundesheer, in Haftanstalten, in Krankenhäusern sowie in Pflegeeinrichtungen ein. Zudem werden islamische Speisevorschriften ausdrücklich anerkannt sowie explizit angeführten Feiertagen und dem Freitagsgebet besonderer staatlicher Schutz gewährt.

 

Der Bund verpflichtet sich mit dem Gesetz, an der Universität Wien ein islamisch-theologisches Studium einzurichten und dafür bis zu sechs Stellen für Lehrpersonal bereitzustellen. Für jede anerkannte islamische Religionsgesellschaft ist dabei ein eigener Studienzweig vorzusehen, wobei der theologische Kernbereich von Anhängern der anerkannten islamischen Religionsgesellschaften gelehrt werden soll.

 

Als Voraussetzung für die Bildung einer islamischen Religionsgesellschaft nennt der Gesetzentwurf unter anderem einen gesicherten dauerhaften Bestand, die wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit und eine positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat. Zudem sollen die Religionsgemeinschaften verpflichtet werden, ihre Lehre und ihre wesentlichen Glaubensquellen wie den Koran in deutscher Sprache - bzw. wie es wörtlich heißt "in der Amtssprache" - darzustellen und innerhalb der Religionsgesellschaft bestehende Traditionen angemessen zu berücksichtigen.

 

Ebenso haben die Religionsgemeinschaften die Aufgabe, den Religionsunterricht zu organisieren und zu beaufsichtigen sowie Streitigkeiten innerhalb der Religionsgesellschaft zu schlichten. Eine Verbreitung der religiösen Lehre durch autonome islamische Vereine ist künftig nicht mehr möglich.

 

Die Aufbringung der Mittel, die für die gewöhnliche Tätigkeit der Religionsgesellschaft nötig sind, hat durch die Religionsgesellschaft selbst, ihre Kultusgemeinden bzw. ihre inländischen Mitglieder zu erfolgen. Die Auslandsfinanzierung von religiösen Funktionsträgern ist verboten.

 

Vom Ausland finanzierte Imame sollen allerdings weiter bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes in Österreich tätig bleiben dürfen. Für die Anpassung ihrer Statuten an die neue Rechtslage haben die anerkannten Religionsgesellschaften bis zum 31. Dezember 2015 Zeit. Die Entscheidungsbefugnis, einer Religionsgesellschaft ihren Status wieder abzuerkennen, kommt der Bundesregierung zu.

 

Kritik und innermuslimische Debatte

 

Von Seiten der IGGiÖ und weiterer muslimischer Organisationen kam teils heftige Kritik an dem neuen Gesetz. Hauptkritikpunkte waren ein vermeintlicher Generalverdacht gegenüber Muslimen, der den Gesetzestext durchziehe sowie das Verbot von Auslandsfinanzierungen. Die IGGiÖ sprach lange Zeit von einem nicht akzeptablen Entwurf, stimmte nach einigen kleinen Änderungen während des parlamentarischen Prozederes dann aber vermeintlich doch zu. Zumindest trat IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac vor wenigen Tagen mit einer entsprechenden Erklärung an die Öffentlichkeit. Prompt wurde aber auch von Seiten der IGGiÖ Stimmen laut, die Sanac heftig kritisierten, da der zuständige Schurarat keine entsprechende Erklärung abgegeben haben soll.

 

Die Muslimische Jugend Österreich (MJÖ) initiierte kurz nach der Präsentation der Gesetzesnovelle eine Bürgerinitiative gegen das Islamgesetz. Die Jugendorganisation hatte kritisiert, Muslime würden durch die Novelle zu Bürgern zweiter Klasse degradiert. Mehr als 20.000 Personen hatten die Bürgerinitiative unterschrieben.

 

Es gab allerdings aber auch positive muslimische Stimmen zum neuen Gesetz. So bewertete der Wiener islamische Religionspädagoge Ednan Aslan das Verbot einer Finanzierung aus dem Ausland grundsätzlich positiv. Dies biete den Muslimen in Österreich die Chance auf eine "echte Beheimatung".

 

Auch Diskussion in den Kirchen

 

Die österreichische Bischofskonferenz verzichtete im Rahmen des Begutachtungsverfahrens auf eine eigene offizielle Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, was als weitgehende Zustimmung gewertet wurde. Zugleich gab es aber im Rahmen der letzten Vollversammlung der Bischofskonferenz Anfang November 2014 in Wien einen intensiven Gedankenaustausch mit den für das Gesetz zuständigen Ministern Sebastian Kurz und Josef Ostermayer. Einzelne Bischöfe nahmen in Folge immer wieder öffentlich Stellung und begrüßten ein modernes Islamgesetz; es müsse freilich jeder Generalverdacht vermieden werden.

 

Die katholischen Organisationen waren hinsichtlich des Gesetzes nicht einer Meinung. Während einige wie die Stiftung Pro Oriente und die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände das Gesetz ausdrücklich begrüßten wurde es von anderen wie der Katholische Sozialakademie kritisiert. Unterschiedlicher Meinung waren auch katholische Theologen.

 

Die orthodoxen und oriantalisch-orthodoxen Kirchen begrüßten das Gesetz, von Seiten der reformierten Kirchen wurde hingegen deutliche Vorbehalte formuliert.

 

Debatte geht weiter

 

Die Debatte um das Gesetz wird jedenfalls weitergehen, da einige muslimische Organisationen Klage beim Verfassungsgerichtshof erheben wollen; beispielsweise das "Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft", der große türkische Verein ATIB und die Muslimische Jugend Österreichs. Kritik kam zuletzt u.a. auch vom Islamische Verband für schiitische Vereine.

 

Außenminister Sebastian Kurz zeigte sich am Dienstag im Ö1-Morgenjournal wenig beeindruckt von der Kritik. Er wünsche sich einen "Islam europäischer Prägung" in Österreich, so Kurz. Das neue Islamgesetz habe das Potenzial, Vorbild für Europa zu sein. Von daher sei er schon von anderen europäischen Ländern angefragt worden, das neue Gesetz vorzustellen.

 

Muslime in Österreich

 

Das Islamgesetz stellt zwar eine neue Rechtsgrundlage für die Muslime in Österreich dar, klar ist jedoch nicht, für wie viele. Das Gesetz gilt für die "Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich" und die "Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich". Daneben gibt es aber noch eine Reihe weiterer islamischer Gemeinschaften in Österreich (verschiedene sunnitische und schiitische Gruppierungen sowie alevitische Richtungen, die sich zum Teil nicht einmal dem Islam zugehörig fühlen). Zahlreiche islamische religiöse Vereinigungen sind als Vereine nach dem Vereinsgesetz organisiert. Einige dieser muslimischen Selbstorganisationen agieren weitgehend unabhängig von der IGGiÖ. Viele dieser islamischen Selbstorganisationen sind zudem stark nach der nationalen Herkunft ihrer Mitglieder ausgerichtet.

 

Auch ist nicht klar, wie viele Muslime überhaupt in Österreich leben. Ihre Zahl wird auf bis zu 575.000 geschätzt, wobei es keine fundierten statistischen Daten gibt. Alle Angaben beruhen auf Hochrechnungen. Die IGGiÖ als größte Vertretung hat nach eigenen Angaben 350.000 Mitgliedern.



Quelle: kathpress
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