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Rupprecht@kathbild.at, Franz Josef Rupprecht

Caritas lobt Stufenplan für Hospiz- und Palliativversorgung

Parlamentarische Enquete-Kommission beschließt Empfehlungen über Parteigrenzen hinweg zur Sicherung von "Würde am Ende des Lebens"

03.03.2015

Die Caritas hat die Empfehlungen der Parlamentarischen Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens" und den darin enthaltenen Stufenplan für eine flächendeckende und leistbare Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich gelobt. Der am Dienstag präsentierte Bericht der Enquetekommission "stimmt hoffnungsvoll und optimistisch, dass jetzt Nägel mit Köpfen gemacht werden", so Caritas-Generalsekretär Bernd Wachter: Jeweils 18 Millionen Euro sollen in den Jahren 2016 und 2017 in entsprechende stationäre und mobile Versorgungsangebote investiert werden, "mit dem so wichtigen Fokus auf Angeboten für Kinder und Jugendliche", wie Wachter festhielt.

 

Derzeit sei die Finanzierung der Hospiz -und Palliativversorgung mit Ausnahmen der Palliativstationen in den Krankenhäusern "zersplittert, unübersichtlich und nicht gesichert". Wachter nannte es nun "einen wichtigen Schritt", dass die Enquete-Kommission erstmals die österreichweit gesicherte Regelfinanzierung "klar als Ziel formuliert". Die Begleitung Sterbender in Österreich dürfe nicht länger von Spenden abhängen.

 

Ein "zweckgewidmeter, qualitätsgesicherter Sondertopf im Pflegefonds" sei zwar für stationäre Hospizversorgungen angepeilt, die Finanzierung der mobilen Hospizversorgung wie auch der Tageshospize bleibe leider ungeklärt, bedauert die in diesem Bereich seit Jahren engagierte Caritas. Auch hier seien Mittel etwa für die psycho-soziale Betreuung dringend nötig, um ehrenamtliche Mitarbeiter zu entlasten und professionell zu begleiten. Positiv hob Wachter hervor, dass diese verstärkt von der öffentlichen Hand Unterstützung für Lehrgänge und Befähigungskurse erhalten sollen und auch Fort- und Weiterbildung speziell für Führungskräfte geplant seien.

 

Die Caritas pochte in ihrer Stellungnahme erneut auf einen Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativversorgung. Wie dieser im mobilen Bereich bzw. außerhalb des Krankenhauses, also beispielsweise bei den stationären Hospizbetten oder Tageshospizen, umgesetzt wird, lasse der Bericht der Enquete-Kommission offen. Generalsekretär Wachter dazu: "Nur ein solcher Rechtsanspruch kann sicherstellen, dass der Zugang zu Hospiz- und Palliativversorgung allen Menschen möglich ist. Es kann nicht sein, dass sich ein Mensch in Österreich am Ende seines Lebens die für ihn nötige Betreuung nicht leisten kann!"

 

Konsens über Parteigrenzen hinweg

 

Die Vorsitzende der Parlamentarischen Enquete-Kommission, ÖVP-Seniorensprecherin Gertrude Aubauer, hatte Bericht und Empfehlungen der Kommission am Dienstagvormittag gemeinsam mit ihren Stellvertretern SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim und FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein vorgestellt. Alle hoben dabei die konstruktive Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg hervor, die rund 50 Empfehlungen seien einstimmig beschlossen worden. Umstrittene Aspekte wie etwa Straffreiheit für assistierten Suizid in Ausnahmefällen wurden laut Jarolim hintangestellt, Vorrang hätten rasch erzielbare Verbesserungen für die Bürger gehabt. Aubauer verwies auch auf die zahlreichen Fachleute bei den insgesamt vier Kommissionssitzungen, deren Kompetenz in die Beschlüsse miteingeflossen sei. Dass Hospiz -und Palliativversorgung für alle erreichbar und leistbar sein müsse, sei eine "große Willenskundgebung des Parlaments" und ein "großer Tag für den Parlamentarismus".

 

Die Eckpunkte des achtseitigen Kommissionsberichtes: Die derzeit erst 50-prozentige Abdeckung der Hospiz -und Palliativversorgung soll schrittweise erhöht werden; in einer ersten Etappe sollen in den beiden kommenden Jahren jeweils 18 Millionen Euro für die stationäre und mobile Versorgung, speziell für die Zielgruppe junger Sterbender bzw. Sterbenskranker sowie für mehr Palliativbetten aufgebracht werden. Dazu müssten die zuständigen Ministerien für Gesundheit und Soziales, die Länder und die Sozialversicherungsträger an einem Strang ziehen, deren Vertreter gemeinsam mit einschlägig tätigen Organisationen in einem "Hospiz- und Palliativforum" konkrete Umsetzungsschritte festlegen sollen.

 

Weitere Empfehlungen betreffen die Aus- und Weiterbildung im Bereich Hospiz und Palliativmedizin etwa für angehende Ärzte und Pflegende sowie die Forschung an den Unis. Leichter zugänglich und kostengünstiger sollen nach dem Wunsch der Enquete-Kommission Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden.

 

Auf die Umsetzung dieser Empfehlungen wollen die Parlamentarier - wie Aubauer, Jarolim und Belakowitsch-Jenewein versicherten, konsequent pochen; ein noch zu benennender unabhängiger Hospizkoordinator soll die Fortschritte in diesem Bereich gezielt überwachen.

 

Die am 25. Juni 2014 eingesetzte Enquete-Kommission zum Thema "Würde am Ende des Lebens" hat sich am 2. Juli 2014 konstituiert. Zusammengesetzt ist sie aus 18 stimmberechtigten Nationalratsabgeordneten aller Parteien nach

 

Mandatsstärke und sechs Bundesräte in beratender Funktion. Mitte September fand die erste Arbeitssitzung statt. Schwerpunkte der anschließenden vier öffentlichen Sitzungen lagen auf den bestmöglichen Rahmenbedingungen, um ein Sterben in Würde in einem Klima des sozialen Zusammenhalts auch nachhaltig zu gewährleisten. Der Kommissions-Bericht wird noch im Frühjahr im Nationalrat behandelt und kann auf der Homepage des Parlaments www.parlament.gv.at eingesehen werden.

 

"Österreich ist Vorbild"

 

Der Dachverband Hospiz Österreich hat die Empfehlungen der Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens" begrüßt. Die am Dienstag präsentierten Beschlüsse seien "mehr als ein Meilenstein" und machten Österreich zum "Vorbild für die Welt", freute sich Dachverbands-Präsidentin Waltraud Klasnic in einer Aussendung. Jahrelange Forderungen der Hospizbewegung, aber auch der Österreichischen Palliativgesellschaft, der Caritas, des Roten Kreuzes und der Vinzenz Gruppe, seien berücksichtigt worden. Nun müssten den Empfehlungen auch konkrete Schritte folgen.

 

Die Haltung des Dachverbandes zu assistiertem Suizid und Tötung auf Verlangen sei unverändert, die bestehende Gesetzeslage werde mit dem einstimmigen Beschluss der Kommission beibehalten, so Klasnic. "Unsere Sorge und unser Herz gehören den Menschen, die als Schwerkranke, Sterbende und deren Angehörige in einer sehr verwundbaren Situation sind", betonte die Dachverbands-Präsidentin. Leben bis zuletzt mit kompetenter Begleitung und Zuwendung sowie Linderung der Not auf allen Ebenen seien Ziel und Angebot der Hospiz- und Palliativeinrichtungen. "Wir sehen uns in den Empfehlungen der Enquete-Kommission sehr unterstützt", sagte Klasnic.



Quelle: kathpress

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