Huainigg für ständige Enquete-Kommission
Die Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens" war für Franz-Joseph Huainigg, Nationalratsabgeordneter und ÖVP-Behindertensprecher, "beispielgebend, wie die Politik mit ethischen Fragestellungen umgehen sollte". Im Gegensatz zum Fortpflanzungsmedizingesetz seien alle Parteien eingebunden gewesen, Experten aus allen Bereichen seien angehört worden. "Ich würde es daher auch für wichtig empfinden, dass das Parlament eine ständige Enquete-Kommission einrichtet, da es vor allem am Beginn des Lebens viele offene Fragestellungen gibt", regte Huainigg in einem Interview für die aktuelle Ausgabe der Kärntner Kirchenzeitung "Sonntag" an.
Auftrag der Enquete sei auch die Prüfung der Möglichkeit einer verfassungsrechtlichen Verankerung des Verbotes der Tötung auf Verlangen gewesen. Obwohl das zahlreiche Experten als möglich erachteten, habe es "diesbezüglich keine einheitliche Position" gegeben, so der Parlamentarier. Er selbst befürwortet eine diesbezügliche Verfassungsbestimmung, weil dies davor bewahren könne, dass individuelle Schicksale zu einer "Anlassgesetzgebung der Euthanasie" führen. Aber, so Huainigg: Wenn scheinbar mitleidsvolle Ausnahmen zur gesetzlichen Regel werden, werde diese Regel für alle zur gesellschaftlichen Norm. Alte, kranke und behinderte Menschen gerieten dann unter Rechtfertigungsdruck, dass sie Pflege in Anspruch nehmen.
Die Enquete-Kommission erachtete die Verfassungsverankerung als "eine mögliche, aber rechtspolitische Entscheidung", erinnerte Huainigg. Im Vordergrund standen schließlich Empfehlungen, die Strittiges hintanstellten und den Fokus auf rasch Realisierbares richteten. Alle Parteien befürworteten den Ausbau von Palliativmedizin, Hospiz, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - nach den Worten Huainiggs "eine Bestätigung des österreichischen Weges" und "ein wirklich wichtiger Schritt im Sinne der Betroffenen".
Die nächsten Schritte seien nun der Beschluss des Abschlussberichtes der Kommission Ende März im Parlament, der einen Stufenplan bis 2020 zum Ausbau von Hospiz und Palliativmedizin vorsieht. Dass dieser unter Einbeziehung von Bund, Ländern, Gemeinden und der Sozialversicherungsträger tatsächlich umgesetzt wird, ist der VP-Nationalratsabgeordnete trotz angespannter Budgetsituation in allen Ressorts optimistisch.
"Töten ist nie Barmherzigkeit"
Angesprochen auf die Bioethik-Kommission im Bundeskanzleramt, die in Bezug auf aktive Sterbehilfe zu einer anderen Empfehlung - nämlich zu einer Straffreiheit in Ausnahmefällen - gekommen war als die Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens", erklärte Huainigg: "Der Unterschied der beiden Kommissionen liegt darin, dass wir im Parlament die Sorgen und Ängste der Menschen angehört und daraus unsere Entscheidungen abgeleitet haben, während die Bioethik-Kommission erstens gar nicht einheitlich war und zweitens eine eher politisierend theoretische Diskussion unter Ausschluss vieler Betroffenen geführt hat."
In ihren Statements im Parlament hätten sich Menschen mit persönlichen Erfahrungen - Ärzte, Pflegepersonen, Vertreter von Hilfsorganisationen und Behindertenvertreter - dezidiert für den Hospizausbau und gegen die aktive Sterbehilfe ausgesprochen, wies Huainigg hin. Und er warnte: Jegliche Form der Legalisierung von Euthanasie und Beihilfe zum Suizid drehe die bewährte Rechtsordnung in Österreich um, "denn Töten ist nie Barmherzigkeit".