
Obdachlosigkeit während des Asylverfahrens
Der vorliegende Entwurf der Asylgesetznovelle "wird nicht zu schnelleren und qualitätsvollen Asylverfahren, mehr Rechtssicherheit und sinnvoller Integration führen, sondern Menschen in die Obdachlosigkeit treiben": Mit diesen Worten hat der Direktor der evangelischen Diakonie, Michael Chalupka, zum Ende der Begutachtungsfrist Kritik am Regierungsentwurf geübt. Besonders problematisch ist aus der Sicht der Diakonie der geplante automatische Entzug der gesamten Grundversorgung für Asylsuchende im sogenannten Schnellverfahren. Konkret bedeute dies: Obwohl sich die Betroffenen noch in Österreich aufhalten und ihr Verfahren noch beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist, sollen sie nicht mehr untergebracht werden.
Diese Vorgangsweise drohe bei Schnellverfahren nicht nur Asylwerbern aus sogenannten sicheren Herkunftsländern, sondern auch aus allen anderen. Obdachlosigkeit und Verelendung, vor allem in den Ballungszentren, könnten die Folgen dieser Bestimmung sein, warnte Chalupka in seiner Aussendung am Montag. "So verständlich das Ziel von weniger erforderlichen Unterbringungsplätzen auch sein mag, so sollte dies vor allem durch gezielte Angebote für jene, die nicht mehr in Grundversorgung sein müssten, erreicht werden."
Für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte forderte die Diakonie Zugang zu leistbarem Wohnraum und Sprachkursen und eine rasche Integration in den Arbeitsmarkt. Asylsuchende, die länger als sechs Monate auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten, sollten ebenfalls Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen, damit sie für sich selbst sorgen können, regte Chalupka an.
Am vorliegenden Entwurf bemängelte der Diakonie-Direktor auch die nach wie vor ausstehende Vereinfachung des österreichischen Asyl- und Fremdenrechts. Schon jetzt könne es nur noch von ganz wenigen Fachleuten nachvollzogen werden. Die Diakonie appellierte an die Regierung, die dringend notwendigen Reformen im Asylbereich endlich anzugehen und "nicht weiter im Jahrestakt Novellen hervorzubringen, die die Probleme nicht lösen, sondern weitere schaffen".
Landau: Schnell darf nicht schlampig bedeuten
Zu einem milderen Urteil über die zur Beschlussfassung anstehende Gesetzesnovelle kam die Caritas in einer bereits Ende Februar veröffentlichten Stellungnahme: Hinsichtlich der von der Regierung geplanten beschleunigten Asylverfahren wiederholte Caritas-Chef Michael Landau seinen mehrfach geäußerten Standpunkt, wonach schnelle Verfahren im Sinne der Betroffenen seien, diese aber qualitätsvoll abgewickelt werden müssten. Die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention seien "auf Punkt und Beistrich einzuhalten", betonte er. "Die Vorgabe einer Beschleunigung darf nicht dazu führen, dass die Verfahren weniger genau geprüft werden", so Landau.
Erleichtert zeigte sich die Caritas darüber, dass die Regierung in der Novelle auf eine geplante teilweise Verstaatlichung der Rechtsberatung für Asylwerber in Österreich verzichtete. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Rechtsberatung von unabhängigen Organisationen durchgeführt wird, "die im Interesse und zur Wahrung der Rechte der Asylwerber tätig werden".