Stichwort: Dogmatische Konstitution "Lumen Gentium"
Mit der dogmatischen Konstitution über die Kirche mit dem Titel "Lumen Gentium" (LG) hat sich erstmals ein Konzil sehr umfassend mit der Kirche und ihrem Selbstverständnis auseinandergesetzt. Die Qualifizierung "dogmatische Konstitution" unterstreicht Verbindlichkeit und Inhalt des Dokuments, das zu den wichtigsten Konzilsdokumenten zählt. Es wurde nach intensiven Diskussionen und nach einer Intervention von Papst Paul VI. in der Endphase der dritten Konzilsperiode schließlich am 21. November 1964 mit 2.151 Ja-Stimmen und nur 5 Gegenstimmen angenommen und feierlich verkündet.
Der fast einstimmigen Annahme waren hitzige Debatten vorausgegangen, in denen sich die Konzilsväter gegen jede triumphalistische und juridisch verengte Sichtweise des Dokuments aussprachen. Erschwert wurden die Arbeiten durch zwei unterschiedlichen Herangehensweisen an das Thema: So wollte ein Teil der Konzilsväter vor allem klare Definitionen und Schlussfolgerungen im Stil der damaligen Schultheologie. Die anderen, die sich letztlich durchsetzten, waren für eine zeitgemäße Sichtweise unter besonderer Bezugnahme auf eine biblisch-heilsgeschichtliche Sichtweise und das Denken der Kirchenväter. Im Dokument ist daher auch immer eine Balance und ein Kompromiss zwischen einer institutionell-juridischen und einer theologisch-spirituellen Sicht zu finden - mit entsprechenden Spielräumen für unterschiedliche Interpretationen, wie die nachkonziliare Zeit dann zeigte.
Kirche ist Sakrament, Zeichen und Werkzeug
Dennoch zeigt der Aufbau des Dokuments eine klare Grundentscheidung des Konzils: Es widmet sich im 1. Kapitel dem "Mysterium der Kirche" und macht damit deutlich, dass sich in der Kirche - so wie bei einem Sakrament - Göttliches im Irdischen findet. "Die Kirche ist ja in Christus gleichsam das Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit", lautet die vielzitierte Passage am Beginn des Dokuments (LG 1).
Wichtig war die Entscheidung der Konzilsväter, das Kapitel über "Das Volk Gottes" vorzuziehen und als 2. Kapitel allen späteren Aussagen über der "hierarchischen Verfassung der Kirche (3. Kapitel) voranzustellen. Damit wurde klar gemacht, dass es - vor aller innerkirchlichen Ausfaltung in Amtsträger, Laien und Ordensleute in den Kapiteln 3 bis 6 - eine gemeinsame Berufung in die Kirche gibt. Es gibt "eine wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi", so das Konzil in LG 32.
Das nicht minder intensiv diskutierte 3. Kapitel beschreibt das Verhältnis von Papst und Bischöfen. Entscheidend ist der Gedanke der Kollegialität der Bischöfe und ihre gemeinsame Verantwortung für die Weltkirche (LG 19), ohne dabei den Primat des Papstes in Frage zu stellen. Dazu wurde auf Weisung des Papstes eine "nota explicativa" dem Text hinzugefügt. Sie wurde am 16. November nach vor der Abstimmung veröffentlich und dient der richtigen Interpretation des Konzilsdokuments.
Für das kirchliche Leben bedeutsam war die Wiederherstellung des Ständigen Diakonats als einer eigenen Weihestufe. Damit war der weg frei für verheiratete Diakone, deren Aufgaben vom Konzil näher beschrieben werden (LG 29).
Zahlreiche Wortmeldungen und Änderungsvorschläge betrafen das letztlich beschlossene Kapitel über die "Gottesmutter Maria im Geheimnis Christi und der Kirche". Ursprünglich war ein eigenes Dokument über Maria geplant, die Konzilsväter votierten schließlich für die altkirchliche Sicht, wonach Maria nie isoliert, sondern immer in Beziehung zu Christus und zur Kirche zu betrachten sei. Als Brückenbauer zwischen den Lagern und Promotor der Lösung erwies sich dabei u.a. der Wiener Erzbischof Kardinal Franz König.
Zentralbegriff "Volk Gottes"
In der Zeit nach dem Konzil und bis heute hat der Begriff vom "Volk Gottes" eine große Rolle gespielt. So orientiert sich auch der "Codex Iuris Canonici", das neu abgefasste Kirchengesetzbuch aus dem Jahr 1983, daran. Es enthält gleich nach den "Allgemeinen Normen" die Bestimmungen über das "Volk Gottes", wobei auch hier zuerst der Teil über "Die Gläubigen" und erst danach jener über die "Hierarchische Verfassung der Kirche" kommt.
Probleme entstanden mit dem Begriff "Volk Gottes", wenn dieser nicht biblisch, sondern demokratisch verkürzt verwendet wurde und gegen das Amt bzw. die Hierarchie ausgespielt wurde. Die Gegenreaktion waren Tendenzen, in der Kirche einseitig die Hierarchie und ihre Vollmachten herauszustreichen. Einen Ausgleich dieser Positionen kann jedoch der vom Konzil selbst verwendet Begriff "Communio" erzielen, der mittlerweile in der Theologie neben Verkündigung, Liturgie und Caritas, zu den Grundvollzügen von Kirche gezählt wird.
Neben "Lumen Gentium" wurden am 21. November 1964 auch die Dekrete über den Ökumenismus ("Unitatis Redintegratio") und über die katholischen Ostkirchen ("Orientalium Ecclesiarum") von den Konzilsvätern angenommen und in der Folge von Paul VI. bestätigt.