
Sozialanwaltschaft für AMS und Sozialämter
Eine unabhängige Kontrolle der Arbeits- und Sozialämter in Form einer Sozialanwaltschaft hat die "Armutskonferenz" anlässlich des internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember gefordert. Ähnlich wie die Patientenanwaltschaften wären auch Sozialanwaltschaften ein wichtiges Instrument des Interessens- und Rechtsschutzes und gegen "willkürlichen und bürgerunfreundlichen Vollzug" auf Ämtern, welcher Notsituationen bloß verlängere, erklärte das österreichweite Netzwerk, dem 41 Organisationen aus dem Sozial-, Wissenschafts-, Kirchen- und Selbsthilfebereich angehören.
Eine Arbeitslosenanwaltschaft könne die Rechte von Erwerbslosen wahren und Missständen beim Arbeitsmarktservice (AMS) und am Sozialamt nachgehen, heißt es in der Aussendung vom Mittwoch. Nötig seien dafür unabhängige Beratungsstellen, die zugleich als "Rechtsdurchsetzungsagenturen" vor einer Antragsstellung über Rechte informieren und wo potentiell Anspruchsberechtigte später auch die Rechtmäßigkeit ihres Bescheids überprüfen lassen können. Nötig sei für diese Agenturen auch die Kompetenz, im Auftrag ihrer Klienten gegen Bescheide zu berufen, betonte die Armutskonferenz.
Neue Projekte sollen sich der Mitbestimmung und Partizipation der Armutsbetroffenen widmen, so die Forderung des NGO-Netzwerkes. Diese Expertise sollte auch in Entscheidungsstrukturen wie etwa in den AMS-Verwaltungsrat oder in Beratungsgremien für Minister, in Strategieforen der Gesundheitsbehörden oder in Programmen der Gemeinden einfließen.
Durchaus könnte auch hier die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, Armutsbetroffenen, Erwerbslosen sowie Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen "Einblicke und Lösungen erbringen, an die vorher nicht gedacht wurde", heißt es in der Stellungnahme. In Österreich mangle es allerdings heute noch "hinten und vorne" an der dafür nötigen Unterstützung von Selbstorganisation und der Bildung von Selbsthilfegruppen.
Diakonie: Pflegende Kinder entlasten
Auf das Schicksal der 43.000 in der Pflege von Angehörigen tätigen Kinder und Jugendlichen macht zum "Tag der Menschenrechte" die evangelische Diakonie aufmerksam: Die Altersgruppe sei für derartige Aufgaben "weder psychisch noch körperlich in der Lage" und es sei "nicht hinzunehmen, dass die Pflege in Österreich derzeit nur unter Mithilfe dieser jungen Menschen aufrechterhalten werden kann", kritisierte Diakonie-Direktor Michael Chalupka in einer Aussendung vom Mittwoch; die Menschenrechtserklärung sei hier eindeutig verletzt.
Zentrale Forderung der Diakonie ist die Entlastung der pflegenden Minderjährigen, durch das Schließen der "Pflegelücke zwischen Altenheim auf der einen Seite und 24-Stunden-Betreuung auf der anderen Seite". Dies gelinge durch mehr Angeboten für Kurzzeitpflege, Akutpflegedienste und mobilen Hilfen, so dass die Betroffenen mehrere Stunden Unterstützung am Tag in Anspruch nehmen können. Eine erste Initiative dafür ist das Projekt "superhands", mit dem die Johanniter betroffenen Kindern und Jugendlichen Austausch, wichtige Adressen und Hilfestellungen bieten, sowie in Wien der Johanniter-Pflegenotdienst. (Infos: www.superhands.at)
Quelle: kathpress