
St. Nikolaus-Stiftung der Erzdiözese Wien
Religion und Pluralität vereinbar
Religion und Pluralität sind in Kindergärten vereinbar und dort gelebte Realität, wo sie in kirchlicher Trägerschaft stehen. Das hat Kardinal Christoph Schönborn im Blick auf die aktuelle Debatte um islamische Kingergärten in Wien festgehalten. "Auch im Kindergarten dürfen religiöse Trägerschaft und Pluralität kein Widerspruch sein", so der Wiener Erzbischof in einer Aussendung am Freitag. Gleichzeitig sprach sich der Wiener Erzbischof dafür aus, dass Richtlinien zum Thema Religion für alle Kindergärten sorgfältig erarbeitet werden sollen, wobei eine österreichweite Verankerung im bereits bestehenden Bildungsrahmenplan am sinnvollsten sei.
Wie gut die Vereinbarkeit von Religion und Pluralität möglich sei, zeigten laut Schönborn die Kindergärten der katholischen Kirche: "In unseren Kindergärten spielt die christliche Religion eine wichtige Rolle. Dennoch fühlen sich auch nichtkatholische und nichtchristliche Kinder bei uns wohl, weil sie gerade mit ihrem eigenen religiösen oder auch nichtreligiösen Hintergrund wertgeschätzt werden." Beweis dafür, dass in katholischen Kindergärten Pluralität ohne Verzicht auf die eigene religiöse Herkunft gelinge, seien die vielen zufriedenen nichtkatholischen Eltern, die ihre Kinder gern in katholische Kindergärten gäben.
Gleichzeitig sprach sich der Wiener Erzbischof prinzipiell für eine Rahmenordnung aus, die sich mit dem Thema Religion im Kindergarten auseinandersetzt. Noch sinnvoller als der von der Stadtregierung angekündigte Leitfaden, der nur für Wien gelten würde, wäre es aber, ein Kapitel zum Thema Religion in den seit 2009 existierenden österreichischen "BildungsRahmenPlan" aufzunehmen. Dieses sollte von Bildungsexperten unter Einbeziehung von Religionsvertretern erarbeitet werden. "Religion ist ein so elementarer Bestandteil unserer Lebenswelt - auch von Menschen, die selbst keiner Religion angehören -, dass sie längst Bestandteil des BildungsRahmenPlans sein müsste", so Schönborn.
Keine staatlichen Vorschriften über Glaubensinhalte
Welche Glaubensinhalte die Religionsgemeinschaften vermitteln dürfen, könne aber nicht Sache eines solchen gesetzlichen Rahmenplans sein. Schönborn: "Das wäre ein gravierender Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit."
Außerdem ginge ein solcher Zugang am Problem vorbei: "Im Kindergarten werden Kinder weniger durch die Wissensvermittlung als durch die Haltung geprägt, die die Pädagoginnen und Pädagogen an den Tag legen." Auch bei der nötigen öffentlichen Kontrolle der Kindergärten müsse daher vor allem darauf geachtet werden, ob ein wertschätzender Umgang untereinander und mit Kindern und Familien anderer Herkunft und Glaubenswelt gepflegt wird. Das betreffe Kindergärten jeglicher Trägerschaft. Es sei ungerecht, das nur an Kindergärten muslimischer oder anderer religiöser Betreiber festzumachen.
Die katholische Kirche ist in Wien einer der größten privaten Anbieter von Kindergartenplätzen. Ihre größte Kindergarteneinrichtung ist die St. Nikolausstiftung der Erzdiözese Wien mit 81 Standorten. Die Kindergärten der Ordensgemeinschaften - mit 33 Standorten in Wien - sind in der Vereinigung Katholischer Kindertagesheime (KKTH) zusammengefasst. Daneben gibt es auch Kindergärten, die direkt von Pfarren und anderen katholischen Institutionen betrieben werden.
Wie gut die Vereinbarkeit von Religion und Pluralität möglich sei, zeigten laut Schönborn die Kindergärten der katholischen Kirche: "In unseren Kindergärten spielt die christliche Religion eine wichtige Rolle. Dennoch fühlen sich auch nichtkatholische und nichtchristliche Kinder bei uns wohl, weil sie gerade mit ihrem eigenen religiösen oder auch nichtreligiösen Hintergrund wertgeschätzt werden." Beweis dafür, dass in katholischen Kindergärten Pluralität ohne Verzicht auf die eigene religiöse Herkunft gelinge, seien die vielen zufriedenen nichtkatholischen Eltern, die ihre Kinder gern in katholische Kindergärten gäben.
Gleichzeitig sprach sich der Wiener Erzbischof prinzipiell für eine Rahmenordnung aus, die sich mit dem Thema Religion im Kindergarten auseinandersetzt. Noch sinnvoller als der von der Stadtregierung angekündigte Leitfaden, der nur für Wien gelten würde, wäre es aber, ein Kapitel zum Thema Religion in den seit 2009 existierenden österreichischen "BildungsRahmenPlan" aufzunehmen. Dieses sollte von Bildungsexperten unter Einbeziehung von Religionsvertretern erarbeitet werden. "Religion ist ein so elementarer Bestandteil unserer Lebenswelt - auch von Menschen, die selbst keiner Religion angehören -, dass sie längst Bestandteil des BildungsRahmenPlans sein müsste", so Schönborn.
Keine staatlichen Vorschriften über Glaubensinhalte
Welche Glaubensinhalte die Religionsgemeinschaften vermitteln dürfen, könne aber nicht Sache eines solchen gesetzlichen Rahmenplans sein. Schönborn: "Das wäre ein gravierender Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit."
Außerdem ginge ein solcher Zugang am Problem vorbei: "Im Kindergarten werden Kinder weniger durch die Wissensvermittlung als durch die Haltung geprägt, die die Pädagoginnen und Pädagogen an den Tag legen." Auch bei der nötigen öffentlichen Kontrolle der Kindergärten müsse daher vor allem darauf geachtet werden, ob ein wertschätzender Umgang untereinander und mit Kindern und Familien anderer Herkunft und Glaubenswelt gepflegt wird. Das betreffe Kindergärten jeglicher Trägerschaft. Es sei ungerecht, das nur an Kindergärten muslimischer oder anderer religiöser Betreiber festzumachen.
Die katholische Kirche ist in Wien einer der größten privaten Anbieter von Kindergartenplätzen. Ihre größte Kindergarteneinrichtung ist die St. Nikolausstiftung der Erzdiözese Wien mit 81 Standorten. Die Kindergärten der Ordensgemeinschaften - mit 33 Standorten in Wien - sind in der Vereinigung Katholischer Kindertagesheime (KKTH) zusammengefasst. Daneben gibt es auch Kindergärten, die direkt von Pfarren und anderen katholischen Institutionen betrieben werden.
Quelle: kathpress