Kukacka verweist auf EGMR und VfGH
Auf "rechtlich wackeligen Beinen" und "ideologisch motivierten Ansichten" stehen die Argumente, mit denen aktuell ein aus Oberösterreich stammendes lesbisches Paar vor dem Landesverwaltungsgericht OÖ dagegen klagt, dass die beiden Mütter einer vierjährigen Tochter nicht heiraten dürfen. Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände Österreichs (AKV), Helmut Kukacka, betonte in einer Aussendung am Dienstag: "Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) haben in diesem Zusammenhang bereits früher festgestellt, dass dem Gesetzgeber in dieser Frage ein Gestaltungsspielraum zukommt und er nicht zur Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verpflichtet ist."
Für Kukacka gehe es diesen Initiativen - in Wien sind deshalb bereits schon früher homosexuelle Paare vor Gericht gezogen - "längst nicht mehr um gleiche Rechte sondern darum, im Namen der Gleichheit alle natürlichen Wesensunterschiede aufzuheben. Ungleiches kann aber auch durch identische Bezeichnungen nicht gleich gemacht werden". Der Präsident vermutet hinter der angestrebten Gleichstellung von heterosexuellen und homosexuellen Paaren den Versuch, "die besondere Rechtsstellung von Ehe und Familie in Frage zu stellen". Denn letztlich sei die Gemeinschaft von Mann und Frau einzigartig, so Kukacka.
Der AKV-Präsident ortet "keinen sachlich gerechtfertigten Grund, die Lebensgemeinschaft zweier Menschen des gleichen Geschlechts ebenfalls als Ehe zu bezeichnen". Es dürfe nur zu keiner sachlichen nicht gerechtfertigten Diskriminierung einer der gewählten Lebensformen im Verhältnis zu jeweils anderen kommen, stellte Kukacka fest.
Die österreichische Rechtsordnung ermöglicht sowohl gemischtgeschlechtlichen Paaren (Rechtsinstitut der Ehe), als auch gleichgeschlechtlichen Paaren (Eingetragene Partnerschaft), eine öffentlich bekundete, rechtlich verbindliche und auf Dauer ausgelegte Lebens- und Fürsorgegemeinschaft einzugehen. Die Ehe ist darüber hinaus definitionsgemäß mit der Absicht und der Fähigkeit zur leiblichen Elternschaft verbunden.
Der aktuelle Fall ist der erste derartige in Oberösterreich. Speziell daran ist, dass auch im Namen des Kindes geklagt wird. Anwalt Helmut Graupner argumentiert mit dem Kindeswohl. Die Tochter des Paares werde gegen ihren Willen gezwungen, "unehelich" aufzuwachsen, so Graupner. Es gehe einerseits um die gesellschaftliche Wahrnehmung, aber auch um einige konkrete Auswirkungen. Gehe die Familie etwa in ein Land, in dem die Homo-Ehe erlaubt ist, bedeute die eingetragene Partnerschaft dort "gar nichts". Nach dem Verhandlungsbeginn am Montag wird mit einem schriftlichen Urteil in ein paar Wochen gerechnet.
Quelle: kathpress