
Weniger Delikte gegen Kirchen, Friedhöfe und religiöse Gebäude
Die Delikte gegen Kirchen, Friedhöfe und religiöse Gebäude wie Moscheen und Bethäuser sind in Österreich seit 2013 deutlich zurückgegangen. Das legt die aktuelle Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage zu diesem Thema dar. Gab es vor drei Jahren noch insgesamt 2.067 Straftaten in diesem Bereich, so wurden im Jahr darauf 1.873 und 2015 schließlich 1.426 Delikte verzeichnet, was einem Rückgang gegenüber 2013 um 31 Prozent gleichkommt. Rund jede fünfte Straftat wird aufgeklärt, im Vorjahr waren es 289.
Das Gros der Straftaten sind Eigentumsdelikten zuzurechnen. An der Spitze stehen Diebstähle und Einbrüche, wozu auch Opferstockdiebstähle zählen. So wurden 2013 in diesem Bereich 1.684 Tathandlungen gesetzt, 2014 waren es 1.464 und im Vorjahr 1.099. Die zweitgrößte Gruppe an Fällen betrifft Sachbeschädigungen: 2013 gab es 378, 2014 waren es 402 und 2015 schließlich 318 Delikte.
Laut der von Innenminister Wolfgang Sobotka gezeichneten Anfragebeantwortung gibt es eine statistische Erfassung der Delikte hinsichtlich der Örtlichkeiten "Friedhof" und "Religiöses Gebäude" erst seit 2013. Dabei werde in der Statistik aber nicht nach den einzelnen Religionen unterschieden. Attacken auf Kirchen, Bethäuser, Tempel, Moscheen, Friedhöfe und andere religiöse Einrichtungen "können aus unterschiedlichen Beweggründen, nicht nur aus weltanschaulicher Motivation erfolgen", hält das Innenministerium im Blick auf die angefragten Motive fest. Dafür kämen Bereicherungsabsichten genauso in Frage wie politsch-religiöse Motive.
Hinsichtlich der vom Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger (GRÜNE) angefragten rechtsextremen Motivation der Delikte konnte das Innenministerium keine konkreten Zahlen liefern: So würden zwar rechtsextreme Hintergründe sowie fremdenfeindliche, antisemitische und islamfeindliche Taten erfasst, jedoch nicht ausgewertet. Eine Durchsicht sämtlicher als rechtsextrem motivierte Tathandlungen statistisch erfasster Vorfälle der letzten fünf Jahre könne aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes nicht erfolgen, gibt das Ministerium an.
Quelle: kathpress