Kardinal Müller: Dogmatische Strenge nicht übertreiben
Der frühere Präfekt der Glaubenskongregation Kardinal Gerhard Ludwig Müller hat einen differenzierten Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen verteidigt. Nötig sei eine Unterscheidungsgabe "jenseits einer leichten Anpassung an den relativistischen Zeitgeist und einer kalten Anwendung dogmatischer Vorschriften und kirchenrechtlicher Bestimmungen", schreibt Müller in einem Vorwort für ein Buch des früheren italienischen Europaministers Rocco Buttiglione.
Buttiglione wie auch Müller wenden sich dabei gegen konservative Papstkritiker, die dem Papst mit einer im September publizierten "Correctio filialis" Irrlehren in dessen Schreiben "Amoris laetitia" (2016) zu Ehe- und Familienfragen unterstellten. Der Band "Risposte amichevoli ai critici di Amoris Laetitia" (Wohlmeinende Antworten auf Kritiker von "Amoris laetitia") erscheint in Italien am 10. November.
Der Dogmatiker Müller verweist auf Situationen, in denen ein verlassener Ehepartner in die Lage gerät, "keinen anderen Ausweg zu finden, als sich einem gutherzigen Menschen anzuvertrauen". Auch könne ein Katholik zu der Auffassung kommen, dass seine in früheren Jahren geschlossene Ehe "nicht sakramental gültig sei" und die neue Verbindung, zumal wenn sie von Kindern und einem "in der Zeit gereiften Zusammenleben" geprägt sei, vor Gott eine echte Ehe darstelle.
Es könne auch vorkommen, so Müller weiter, dass die Ungültigkeit der früheren Ehe kirchenrechtlich nicht bewiesen werden könne. Dennoch sei möglich, dass die "Spannung zwischen dem öffentlichen/objektiven Status der 'zweiten' Ehe und der subjektiven Schuld" unter bestimmten Bedingungen einen Weg zum Sakrament der Buße und der Kommunion öffne; dieser führe über die "seelsorgliche Unterscheidung" im nichtöffentlichen Raum.
Gott ist reumütigen Sündern nahe
Gott sei besonders jenem Menschen nahe, der sich "auf den Weg der Umkehr" mache und der "beispielsweise Verantwortung für die Kinder einer Frau übernimmt, die nicht seine legitime Ehefrau ist, und der sich dennoch nicht der Pflicht entzieht, für sie zu sorgen". Dies gelte auch für jemanden, der "aus Schwäche und nicht aus willentlichem Widerstand gegen die Gnade" es nicht schaffe, "allen Anforderungen des Moralgesetzes zu entsprechen".
Eine "in sich sündige Handlung" werde damit nicht legitim oder gar gottgefällig; aber ihre Zurechenbarkeit als Schuld könne gemindert werden, wenn "der Sünder mit demütigem Herzen an die Barmherzigkeit Gottes appelliert und bittet: 'Herr, sei mir Sünder gnädig'", so der Kardinal.
Allerdings sei eine abgestufte Anwendung des Kirchenrechts auf eine "konkrete Person in ihren existenziellen Lebensumständen" in der Praxis nicht leicht umzusetzen, betont der Kardinal. Das werde auch in der Betrachtung des Papstschreibens "Amoris laetitia" oft nicht richtig erfasst. Auch wendet Müller sich dagegen, dass ein hartnäckiger Sünder "vor Gott Rechte geltend machen will, die er nicht hat".
Quelle: Kathpress