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Streitfall Sterbehilfe: Wie lange darf der Tod hinausgezögert werden?

Brixener Moraltheologe P. Martin Lintner zu jüngster Vatikantagung über Fragen zum Lebensende: Kirche macht deutlichen Unterschied zwischen Töten und Sterbenlassen

27.11.2017

Wenn am Lebensende der Sterbeprozess nicht mehr verhindert werden kann, sondern nur mehr hinausgezögert oder verlängert würde, dürfen medizinische Maßnahmen abgebrochen werden. Dies sei das Fazit der kirchlichen Experten und des Papstes bei der vor zwei Wochen abgehaltenen Konferenz im Vatikan, wie der Moraltheologe Pater Martin Lintner in einer von seiner Heimatdiözese Bozen-Brixen veröffentlichten Stellungnahme erläuterte.

 

Bei der Konferenz im Vatikan zum Thema "Lebensende" hatte Franziskus am 15. November Stellung zur Frage genommen, ob Ärzte alles tun müssten, um das Leben eines todkranken Menschen zu erhalten. Dabei sagte er, todkranke Menschen müssten nicht "um jeden Preis" medizinisch behandelt werden. Wenn medizinische Maßnahmen in keinem Verhältnis zum erhofften Ergebnis stünden, sei es moralisch vertretbar, auf therapeutische Mittel zu verzichten oder sie einzustellen. Der Papst erläuterte weiter, dass es in es diesen Fällen nicht darum gehe, den Tod herbeizuführen, sondern zu akzeptieren, dass man ihn nicht verhindern kann.

 

Papst Franziskus habe damit die Position von Papst Johannes Paul II. bekräftigt, der 2004 sagte: "Die eventuelle Entscheidung, eine Therapie nicht einzuleiten oder zu unterbrechen, wird für ethisch richtig erachtet, wenn diese sich als unwirksam oder eindeutig unangemessen erweist, um das Leben zu erhalten oder die Gesundheit wiederherzustellen. Die Verweigerung der lebensverlängernden Maßnahmen ist deshalb Ausdruck der Achtung, die man dem Patienten in jedem Augenblick schuldet", so Lintner.

 

Franziskus habe in seiner Intervention betont, dass die Entscheidung über die medizinische Angemessenheit in der konkreten Situation getroffen werden müsse, erläuterte der Südtiroler Theologe. Zu berücksichtigen seien ethische Richtlinien, Umstände sowie die Intentionen der involvierten Personen. Letztlich gehe es um den Schutz der Würde von sterbenden Menschen, weshalb auch ihrem Willen Rechnung getragen werden müsse.

 

Die Kirche mache jedenfalls einen deutlichen Unterschied zwischen Töten und Sterbenlassen. Töten sei direkte oder aktive Euthanasie, Sterbenlassen indirekte oder passive Sterbehilfe. Töten dürfe man nie, man müsse aber auch nicht alles tun, um sein Leben "bis zum geht nicht mehr" zu erhalten, so Lintner.

 

Wörtlich erklärte er: "Ein Mensch hat das Recht auf medizinische Therapie, aber wenn eine Krankheit so weit fortgeschritten ist und ein Mensch ans Ende des Lebens gelangt, hat er auch ein Recht darauf, Therapien abzulehnen und sterben zu dürfen. Deshalb betont Papst Franziskus in seiner Stellungnahme, dass die Einstellung und Unterlassung von Therapien, die ihr Ziel nicht mehr erreichen, von der Euthanasie deutlich zu unterscheiden sind."

 

Allerdings räume Franziskus ein, dass es in der Komplexität einer konkreten Situation oft schwierig sein könne, eine klare Trennlinie zwischen beiden Fällen zu ziehen. Es sei dann schwer, klar zu unterscheiden, ob Verzicht auf eine medizinische Therapie bzw. ihr Abbruch mit ursächlich für den Tod verantwortlich sei oder nicht. Unter keinen Umständen sehe es die Kirche als ethisch erlaubt an, den Tod gezielt herbeizuführen, also einen Menschen willentlich zu töten.

 

Lintner forderte ein stärkeres Augenmerk auf Palliativmedizin: "Sterbende Menschen brauchen menschlichen, pflegerischen und geistlichen Beistand - besonders dann, wenn ihnen medizinisch nicht mehr geholfen werden kann. 'Wenn einem Menschen medizinisch nicht mehr geholfen werden kann, müssen wir ihm erst recht helfen', hat eine Krankenhausseelsorgerin einmal gesagt. Die Unterlassung oder der Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen bedeutet nämlich nicht, einen Menschen aufzugeben oder seine Würde nicht mehr zu schützen - im Gegenteil."

 

Der Theologe zitierte dazu weiters auch Papst Franziskus: "Auch wenn wir wissen, dass wir nicht bei jeder Krankheit Heilung garantieren können, können und müssen wir uns um diese Menschen kümmern." Kranke nicht allein zu lassen, sei ein "kategorischer Imperativ", also eine unbedingte ethische Pflicht. Gerade Sterbende dürften nicht einfach "medizinisch abgeschrieben" werden, sondern bedürften der menschlichen Nähe, Zuwendung und Begleitung.

 

Quelle: Kathpress

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