Caritas fordert zügige Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes
Die Caritas hat an Justizminister und Bundesregierung appelliert, die Umsetzung des neuen Erwachsenenschutzgesetzes nicht zu verzögern, sondern dieses zügig zu verwirklichen. Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen aus der Sachwalterschaft in ein selbstbestimmteres Leben führen, erläuterte die Organisation am Dienstag in einer Aussendung. Die Caritas reagierte mit der Forderung auf eine im Raum stehende Verschiebung der für 1. Juli geplanten Umsetzung des Gesetzes um zwei Jahre.
Den Anstoß zum neuen Gesetz lieferte 2013 eine Aufforderung, die Sachwalterschaft in Richtung unterstützter Entscheidungsfindung und unter Einbindung von Menschen mit Behinderung zu reformieren, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention fordere. Das sei im neuen Gesetz durchaus gelungen: "In einem breit angelegten, partizipativen Prozess konnten Zivilgesellschaft und betroffene Personen ihre Sichtweisen und Anliegen einbringen. Mit dem neuen Gesetz könnte Österreich ein Vorreiter in Sachen unterstützter Entscheidungsfindung sein", so Landau. Die Verschiebung der Umsetzung würden nun allerdings Probleme bei der bisherigen Sachwalterschaft fortschreiben.
Eine qualitätsvolle Umsetzung brauche eine gute Vorbereitung, räumte der Caritas-Präsident ein, rechtfertige aber keinesfalls eine Verschiebung seines Inkrafttretens.
Tritt das Gesetz nun nicht wie geplant am 1. Juli 2018 in Kraft, wäre das nicht nur ein Rückschritt in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern hätte auch verheerende Signalwirkung in Sachen Bürgerbeteiligung und zivilgesellschaftlichen Engagements.
Auch die evangelische Diakonie hat vor der drohenden Verschiebung des Erwachsenenschutzgesetzes gewarnt. Die Regierung setze dabei die Prioritäten falsch, sei doch der Änderungsbedarf in der Sachwaltepraxis groß, erklärte Direktor Michael Chalupka am Montag in einer Aussendung.
Quelle: kathpress