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"Amoris laetitia" bescherte der Kirche ein lebhaftes Jahr

Kaum ein päpstliches Dokument der vergangenen Jahrzehnte löste eine breitere Debatte aus als das nachsynodale Schreiben zu Ehe und Familie

07.04.2017

An sich gibt es spannendere Dokumente als nachsynodale apostolische Schreiben. "Amoris laetitia" jedoch, von Papst Franziskus vor einem Jahr, am 8. April 2016, im Nachgang zu zwei Synoden über Familienthemen veröffentlicht, fand ungeahnte Aufmerksamkeit. Wohl keine päpstliche Publikation seit "Humanae vitae" von Paul VI. (1969) wurde so kontrovers und breit diskutiert. Und die Debatte dauert an.

 

Es war der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn, der "Amoris laetitia" - zu Deutsch "Die Freude der Liebe" - auf Wunsch des Papstes der Weltöffentlichkeit vorstellte. Das Lehrschreiben bietet auf rund 300 Seiten viel Bedenkenswertes: zu biblischen Grundlagen der Ehe, der Berufung der Familie und ihren Platz in der Kirche. Das Interesse richtete sich jedoch rasch auf die Frage des Umgangs mit zerbrochenen Ehen und wiederverheirateten Geschiedenen. Kurzzeitig führte #AmorisLaetitia den Trend beim Kurznachrichtendienst Twitter an.

 

Internationale Zeitungen kommentierten das Dokument lebhaft und unterschiedlich: Der linken "Liberation" in Paris ging die Öffnung nicht weit genug; gegenüber wiederverheirateten Geschiedenen sei die Kirche weiterhin "sehr unbeweglich". Die konservative "ABC" aus Madrid dankte hingegen Kardinälen wie Gerhard Ludwig Müller und Raymond Leo Burke, dass sie "in Sachen Liberalisierung Schlimmeres verhindert" hätten. Weit daneben lag im Rückblick die "New York Times" mit ihrer Einschätzung, das Schreiben verkünde eine "Waffenruhe" zwischen Konservativen und Reformern.

 

Ein Kardinal, der Dokumente genau zu lesen versteht, merkte schnell, wo der entscheidende Punkt liegt: Walter Brandmüller, früherer Chef der päpstlichen Historikerkommission. Auch ihm fiel auf, dass der Papst eine mögliche Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion andeutete - allerdings nur in einer Anmerkung und in einer Form, deren Verbindlichkeitsgrad ihm unklar zu sein schien. Brandmüller fragte, ob "eine Fußnote von circa drei Zeilen ausreicht, um die gesamten Lehraussagen von Päpsten und Konzilien zu diesem Thema umzustürzen".

 

Seither wird innerhalb und außerhalb der Kirche über die Deutung wie auch das lehramtliche Gewicht von Fußnote 351 trefflich gestritten. Argumente, Akteure und Allianzen im Einzelnen nachzuzeichnen ist müßig. Aber in der Art, wie die Auseinandersetzung geführt wird, treten drei markante Züge in Erscheinung: die Lenkung der Debatte durch den Vatikan, die Rolle des Papstes und die Verlagerung auf eine grundsätzliche Ebene.

 

Die Vatikan-Zeitung "Osservatore Romano" wurde zum Forum des Austauschs. Bekanntere und weniger bekannte Theologen, ja selbst der orthodoxe Patriarch Bartholomaios I. bekamen in dem altehrwürdigen Blatt Gelegenheit, ihre Sicht auf die Themen von "Amoris laetitia" darzulegen. Franziskus hielt sich derweil im Hintergrund.

 

Auf die Frage, ob es nun eine neue Chance zur Kommunion-Zulassung gebe, antwortete er im April: "Ich könnte 'ja' sagen und Punkt. Aber das wäre eine zu einfache Antwort." Dazu verwies der Papst auf die Einführung in das Dokument, die Kardinal Schönborn bei dessen Präsentation vorlegte. Ein halbes Jahr später im November klang er etwas unduldsamer. Dem Vorwurf, er sei in der Frage der wiederverheirateten Geschiedenen nicht klar genug, entgegnete er, es gebe eben nicht nur Schwarz und Weiß, nur verstünden das einige noch immer nicht.

 

Die, die er damit wohl meinte, hatten den Streit der Interpretationen noch einmal forciert: Die Kardinäle Brandmüller, Burke, Carlo Caffarra und Joachim Meisner baten Franziskus erst persönlich, dann im November öffentlich um Klärungen hinsichtlich der Auslegung und Einordnung von "Amoris laetitia".

 

Nach alter kurialer Schule unterbreiteten sie ihr Anliegen in der Form sogenannter "Dubia" (Zweifel) - in lateinisch formulierten Fragen, die mit Ja oder Nein zu beantworten sind. Also genau nach jenem Schwarz-Weiß-Schema, das aus Sicht von Franziskus in seelsorglichen Zwickmühlen selten funktioniert.

 

Damit weitete sich die Debatte auch auf Leitungsstil und Führungsanspruch des Papstes allgemein aus. Unterdessen berieten Bischöfe über Umsetzungsrichtlinien für "Amoris laetitia"; sie fielen - wie in Malta - mal liberaler, oder wie in Bologna eher konservativ aus.

 

Mit großer Spannung erwartet wurde ein Schreiben der deutschen Bischöfe, das Anfang Februar veröffentlicht wurde. Darin sprechen sie sich für eine größere Öffnung in begründeten Einzelfällen aus. "Eine Entscheidung für den Sakramentenempfang gilt es zu respektieren", heißt es in der im internationalen Vergleich relativ weit gefassten Auslegung.

 

Allerdings betonen sie auch, dass es keinen "Automatismus in Richtung einer generellen Zulassung aller zivilrechtlich wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten" gebe. Der Gewissensentscheidung müssten eine ernsthafte Prüfung und ein von einem Seelsorger begleiteter geistlicher Prozess vorausgehen. An dessen Ende stehe "nicht in jedem Fall der Empfang der Sakramente von Buße und Eucharistie".

 

Auch damit ist die Debatte noch längst nicht beendet. Und sie zeigt deutlich, dass die Weltkirche an Verschiedenheit gewinnt. Wobei viele Beteiligte sicher gut daran tun, sich die Leitworte des Schreibens - "Liebe" und "Freude" - gelegentlich in Erinnerung zu rufen.

 

 

Quelle: kathpress

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