Caritas und Diakonie begrüßen VfGH-Urteil
Die Caritas der Diözesen Wien und St. Pölten und auch die Diakonie haben das Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) begrüßt, die Mindestsicherungsregelung in Niederösterreich als "unsachlich und daher verfassungswidrig" aufzuheben. Davor hatten die kirchlichen Hilfsorganisationen die seit Jänner 2017 geltende Regelung mehrfach kritisiert, die niedrigere Bezüge für Asylberechtigte vorsieht sowie eine "Deckelungskürzung" der Mindestsicherung, also einen Höchstbetrag ab einer gewissen Haushaltsgröße. Caritas und Diakonie hoffen nun auf eine verfassungskonforme österreichweite Mindestsicherung, wie aus Stellungnahmen am Montag hervorging.
Eine Kürzung der Mindestsicherung wurde auch in Oberösterreich und im Burgenland beschlossen; der ebenfalls am Montag getroffene VfGH-Entscheid werde somit nicht nur Folgen für Niederösterreich haben, erklärte der St. Pöltner Caritas-Sprecher Christoph Riedl-Daser im Gespräch mit der Nachrichtenagentur "Kathpress". Die Forderung der Caritas nach einer bundesweiten Regelung habe nun Rückenwind bekommen, und es sei auch sinnvoll, das "für alle zwischen Bodensee und Neusiedlersee dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen gelten sollten". Wörtlich fügte Riedl-Daser hinzu: "Menschenwürde kann nicht gedeckelt werden."
Er verwies auch auf die Erfahrung, die die Caritasverbände der Diözesen St. Pölten und Wien in ihren Sozialberatungsstellen und Familieneinrichtungen in Niederösterreich immer wieder machen würden: Schon jetzt reiche die Mindestsicherung oft nicht aus, um die nötigsten Lebenshaltungskosten zu decken. Eine weitere Reduzierung stelle Betroffene vor größte Probleme. "Und die Kirche steht immer auf der Seite der von Armut Betroffenen", bekannte sich Riedl-Daser zu Parteilichkeit. Zugleich bot er namens der Caritas St. Pölten der neuen niederösterreichischen Landesregierung Zusammenarbeit an, wenn er um die Erarbeitung einer neuen, verfassungsgemäßen Mindestsicherungsregelung geht.
Quelle: kathpress