Familienverband: Anrechnung von Karenzzeiten ist gerecht
Karenzzeiten anzurechnen ist eine Frage der Gerechtigkeit: Das betonte der Katholische Familienverband (KFÖ) im Blick auf die Sitzung des parlamentarischen Sozialausschusses, bei der am Dienstag gleich drei Anträge hinsichtlich der Anrechnung der Karenzzeiten auf der Tagesordnung stehen. "Dass Eltern, mehrheitlich sind es Frauen, im Berufsleben noch immer einen entscheidenden Nachteil haben, wenn sie sich für Kinder und Familien entscheiden, ist familienfeindlich, ungerecht und eine unmittelbare Frauendiskriminierung", hielt dazu die größte überparteiliche Familienorganisation Österreichs in einer Aussendung am Montag fest.
Der KFÖ habe sich deswegen in einem Schreiben an alle 24 Ausschussmitglieder mit dem Ersuchen gewendet, "diese Ungerechtigkeit per Gesetz zu beseitigen", sollte auf Sozialpartnerebene keine Lösung zustande kommen. Dass der Gesetzgeber eine Sozialpartner-Materie regelt, sei nichts Außergewöhnliches, so KFÖ-Präsident Alfred Trendl. Er verwies dabei auf die im letzten Jahr erfolgte Angleichung der Arbeiter- und Angestelltenrechte, nachdem es die Sozialpartner jahrelang nicht geschafft hatten, die Arbeiter- und Angestelltenrechte zu vereinheitlichen.
"Biennalsprünge sind keine Leistungsprämien, sondern werden ausschließlich aufgrund der Dauer der Betriebszugehörigkeit in den Kollektivverträgen gewährt", führte Trendl aus. "Eltern, die aufgrund von Kindererziehungszeiten ihre Erwerbsarbeit unterbrechen, erhalten diese Gehaltsvorrückungen oft nicht, obwohl sie nach ihrer Rückkehr wieder den genau gleichen Job wie ihre Kollegen machen und dafür weniger Gehalt bekommen. Diese Nichtanrechnung ist mit ein zentraler Grund, warum die Lohnschere zwischen Männern und Frauen existiert und die Frauenpensionen niedrig sind", zeigte sich der KFÖ-Präsident überzeugt, denn: Mütter und Väter, die in Elternkarenz gehen, verpassen Gehaltsvorrückungen und verdienen dann ein Leben lang um genau diese Sprünge weniger. Der KFÖ fordere daher schon seit mehr als zehn Jahren die volle Anrechnung der Karenzzeiten in allen Kollektivverträgen.
Die Anrechnung sei deswegen eine Frage der Gerechtigkeit. "Eltern, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder in den ersten Jahren selber zu betreuen, dürfen nicht benachteiligt werden", so Trendl. Zudem brächte die Aufwertung der Karenzzeiten den Mitarbeitern die Sicherheit, dass ihre Kinderbetreuung ein wichtiger anerkannter Dienst an der Gesellschaft sei.
Quelle: kathpress