"Alter Usus" wieder zugelassen
Vatikanstadt, 13.9.07 (KAP) Am Freitag tritt der Papst-Erlass in Kraft, durch den der "alte Usus" der Messfeier (in der Fassung von 1962) wieder allgemein zugelassen wird. Benedikt XVI. hatte am 7. Juli mit dem Dokument "Summorum pontificum" verfügt, dass vom 14. September an der "alte Usus" als "außerordentliche Ausdrucksform" des römischen Ritus wieder allgemein gefeiert werden darf. Bisher war das nur mit ausdrücklicher Genehmigung des jeweiligen Ortsbischofs möglich; diese Genehmigung wurde vor allem im angelsächsischen und französischsprachigen Bereich nicht immer erteilt. Mit der allgemeinen Wiederzulassung des "alten Usus" solle die Bedeutung des Zweiten Vatikanischen Konzils und der Liturgiereform in keiner Weise in Frage gestellt werden, hatte der Papst bei der Veröffentlichung des Dokuments betont.
Die päpstliche Kommission "Ecclesia Dei" hat angekündigt, dass der Vatikan demnächst Ausführungsbestimmungen zu "Summorum pontificum" herausgeben wird. Darin sollen die Voraussetzungen präzisiert werden, unter denen Gläubige um die Messfeier nach "altem Usus" bitten können. Einen Zeitpunkt für ein solches Dokument nannte die Kommission nicht. Für die Messfeier nach "altem Usus" in normalen Pfarrgemeinden verlangt das Dokument, dass in der betreffenden Gemeinde eine Gruppe von Katholiken, die das wollen, dauerhaft existieren muss. Es wird aber nicht gesagt, wie groß diese Gruppe sein muss.
Skepsis in Italien
Auf Skepsis stößt die allgemeine Wiederzulassung des "alten Usus" in Italien. Der Verband der italienischen Liturgie-Experten hat ein Dokument erarbeitet, in dem diese Wiederzulassung ausdrücklich kritisiert wird. Der Vorsitzende des Verbandes, P. Filippo Rosa, erläuterte, dass es um "konstruktive Kritik" gehe. Die Wiederzulassung der "alten Liturgie" dürfe nicht zu Spaltungen und Auseinandersetzungen führen, so P. Rosa. Die meisten Gläubigen würden den "alten Usus" nicht kennen. Auch die meisten Priester seien nicht in der Lage, nach dem "alten Usus" zu zelebrieren.
Der Mailänder Dompfarrer Msgr. Luigi Manganini machte darauf aufmerksam, dass in der Erzdiözese Mailand der Erlass insoweit nicht umgesetzt werde, als dort der "ambrosianische Ritus", nicht der römische Ritus, in Kraft ist. Dieser auf den Mailänder Bischof und Kirchenlehrer Ambrosius (333-397) zurückgehende Eigenritus wird außer in der norditalienischen Kirchenprovinz auch in einigen Gemeinden der Schweiz verwendet. Manganini verwies darauf, dass sich "Summorum pontificum" ausschließlich auf den römischen Ritus beziehe.
Im Bereich der katholischen Westkirche gab es ursprünglich verschiedene Riten, der römische Ritus war nicht der einzige. Der "ambrosianische Ritus" hat bis heute Gültigkeit in einem großen Kirchengebiet, die anderen Westriten sind nur mehr auf wenige Gotteshäuser beschränkt, so der "mozarabische Ritus" in einigen Gotteshäusern von Toledo und der "Ritus von Braga" in einer Kapelle in der portugiesischen Universitätsstadt Braga. "Civilta' Cattolica" beruhigt=
Die Jesuitenzeitschrift "Civilta' Cattolica" hat Bedenken gegen die Wiederzulassung des "alten Usus" zurückgewiesen. Befürchtungen, dass die Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils relativiert werden oder dass es zu Spaltungen in den Gemeinden kommen könnte, seien unbegründet, heißt es in einem nicht namentlich gekennzeichneten Herausgeberartikel der "Civilta".
Benedikt XVI. habe klargestellt, dass die erneuerte Liturgie von 1970 die Normalform bleibe, das Messbuch von 1962 sei die "außerordentliche Form". Von der neuen Möglichkeit werde nur eine kleine Zahl von Gläubigen Gebrauch machen, weil dafür ein gewisses Maß an liturgischer Bildung und ein Zugang zur lateinischen Sprache Voraussetzung sei. Außerdem schließe der Papst-Erlass aus, dass Gläubige "aus Neugier auf das Besondere, aus Suche nach religiöser Folklore" um die Zelebration nach "altem Usus" bitten können. Artikel der "Civilta' Cattolica" haben besonderen Stellenwert, weil die Druckfahnen im Päpstlichen Staatssekretariat gegengelesen werden.
Der Papst lade Befürworter der erneuerten wie der alten Liturgie zu Offenheit und Versöhnung ein, so die Jesuitenzeitschrift. "Die Botschaft ist klar: Während die einen 'die Zelebration nach den neuen liturgischen Büchern nicht prinzipiell ausschließen' können, müssen die anderen 'die Reichtümer wahren, die im Glauben und Beten der Kirche gewachsen sind, und ihnen ihren rechten Ort geben'", heißt es wörtlich in dem Herausgeberartikel. Der "Geist der Liturgie, den alle suchen", müsse die augenblicklich getrennten Sichtweisen einen.
Schweiz: Gemeinsame Richtlinien
Die Schweizer Bischöfe haben bei ihrer jüngsten Vollversammlung Richtlinien zur Umsetzung des Papst-Erlasses "Summorum pontificum" beschlossen. Zwar liege diese Umsetzung in der Zuständigkeit des einzelnen Bischofs, doch sei es der Bischofskonferenz ein Anliegen, dass dies gemeinsam erfolge, unterstrich der Basler Bischof Kurt Koch als Vorsitzender der Schweizer Bischofskonferenz. Die Richtlinien seien allerdings noch nicht fertig ausgearbeitet.
Die Entscheidung, ob in einer Pfarre der "alte Usus" als "außerordentliche Form" des römischen Ritus bei der Messfeier zugelassen werden soll, liege beim Ortspfarrer. Bei der Handhabung der Bewilligung müsse der zuständige Pfarrer nicht zuletzt darauf achten, dass dies nicht zu einer Verstärkung allenfalls bereits bestehender Spannungen unter den Gläubigen oder gar zu Spaltungstendenzen führe, erläuterte Bischof Koch vor Journalisten. Komme es in einer Pfarre zu keiner Einigung, so müsse der Bischof entscheiden.
Noch keine Angaben konnte der Vorsitzende der Schweizer Bischofskonferenz über die Anzahl der Priester machen, die in der Schweiz berechtigt sein werden, nach dem "alten Usus" zu zelebrieren. Er rechne jedenfalls nicht "mit einem großen Andrang", sagte Bischof Koch.
Kein steigendes Interesse=
Die deutschen Bischöfe wollen bei ihrer Vollversammlung vom 24. bis 27. September in Fulda einheitliche Grundsätze zur Feier des "alten Usus" vereinbaren. "Wir werden Regelungen finden, die alle Bischöfe akzeptieren", kündigte der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Aachener Bischof Heinrich Mussinghoff, an. Aber nur solche Priester dürften nach dem "alten Usus" zelebrieren, "die voll und ganz hinter dem Zweiten Vatikanischen Konzil stehen".
Insgesamt rechnet der Aachener Bischof nicht damit, dass das Interesse von Katholiken am "alten Usus" steigen wird. Eine deutschlandweite Umfrage habe stagnierende Teilnehmerzahlen an solchen Messfeiern erbracht. "Man muss das Thema vom Bedarf her sehen", so Mussinghoff. Einen Rechtsanspruch auf Zelebration nach dem "alten Usus" könnten Katholiken in seiner Diözese gegenüber ihrem Pfarrer nicht erheben, stellte der Bischof klar. Das gehe schon angesichts sinkender Priesterzahlen nicht.
Für die deutschen Bischöfe ist nach den Worten Mussinghoffs unter anderem die Leseordnung bei der Messfeier nach "altem Usus" zu regeln. Sie enthalte bedauerlicherweise weniger Texte aus dem Alten Testament als die neue: "Das wäre ein Verlust, über den man mit Rom reden muss", so der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz. Festzulegen ist nach seinen Worten auch, wie der "alte Usus" künftig in die Priesterausbildung einbezogen werden soll. Es müsse sich zeigen, wie viele Priester "den Ritus denn mögen und auch Latein können". In den meisten Pfarrgemeinden fehlten zudem Messbücher von 1962. (Ende)