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"Aktion Leben" startet Bürgerinitiative

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Initiative "Mit Kindern in die Zukunft!" fordert u.a. öffentlich finanzierten Hilfsfonds für Schwangere in Not - Unterschriftenaktion läuft bis 30. Juni und soll Parlament zum Handeln zwingen

mehr: Katholisch.at / Aktion Leben

Initiative "Mit Kindern in die Zukunft!" fordert u.a. öffentlich finanzierten Hilfsfonds für Schwangere in Not - Unterschriftenaktion läuft bis 30. Juni und soll Parlament zum Handeln zwingen

 

Wien, 3.1.08 (KAP) Mit einer parlamentarischen Bürgerinitiative will die "Aktion Leben" den Nationalrat dazu auffordern, die gesetzlichen Grundlagen "für ein kinder- und elternfreundliches Österreich" zu schaffen. Ihren konkreten Forderungskatalog präsentierte die "Aktion Leben" bei einer Pressekonferenz am Donnerstag, 3. Jänner, in Wien. Verlangt werden die Einrichtung eines öffentlich finanzierten Hilfsfonds für Schwangere in Not, bessere und ständige Werbung für Schwangerenberatung, vielfältige Unterstützungen für Eltern von Kindern mit Behinderung sowie Verbesserungen im Bereich der Kinderbetreuung.

 

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Paul Aiginger, Präsident der "Aktion Leben"

 

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Unter dem Titel "Mit Kindern in die Zukunft!" plädiert die "Aktion Leben" für mehr Hilfen für Schwangere in Not. Wie die Generalsekretärin der "Aktion Leben", Martina Kronthaler, betonte, sollte dieser Fonds weder als Ersatz noch in Konkurrenz zum neu geregelten Kinderbetreuungsgeld verstanden werden. Vielmehr gehe es darum, "akut in eine Notsituation geratenen schwangeren Frauen unbürokratisch finanziell zu Hilfe zu kommen". Die Leistungen eines solchen Hilfsfonds seien als "Überbrückungshilfe" zu verstehen, die dort zum Einsatz kommen soll, wo das Kinderbetreuungsgeld nicht ausreicht, um den Alltag zu bewältigen oder Mieten zu zahlen.

 

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Martina Kronthaler, Generalsekretärin der "Aktion Leben"

 

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Diözesane Hilfsfonds als Vorbild

 

Laut Schätzung der "Aktion Leben" bräuchten jährlich rund 16.000 Schwangere eine solche Unterstützung. Um ihnen ausreichend finanzielle Hilfe gewähren zu können, wäre eine jährliche Ausstattung des Fonds mit rund fünf Millionen Euro notwendig. Der Bezug könnte nach Vorstellung der "Aktion Leben" an die professionalisierten Beratungsstellen gekoppelt sein. So wäre es etwa denkbar, dass die Sozialberaterinnen und -berater über die Existenz des Hilfsfonds informieren und etwaige weitere Schritte in die Wege leiten. Offen sei bisher die Ausarbeitung eines konkreten Kriterienkatalogs zum Bezug der Hilfsgelder sowie die Ausarbeitung von Bezugsobergrenzen. Oberstes Prinzip müsse dabei jedoch die rasche und unbürokratische Hilfe sein.

 

Beispielgebend seien hier die bereits existierenden Hilfsfonds der Erzdiözesen Wien und Salzburg, so Kronthaler. Allein der Hilfsfonds der Erzdiözese Wien habe im Jahr 2006 rund 240.000 Euro ausgeschüttet und damit 815 Frauen unterstützt.

 

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Martina Kronthaler, Generalsekretärin der "Aktion Leben"

 

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Werbung für Schwangerenberatung

 

Weiterhin fordert die Bürgerinitiative eine verstärkte Bewerbung der Schwangerenberatung. Derzeit betreibt das Familienministerium 370 Familienberatungsstellen, davon sind gut zwei Dutzend auf Schwangerenberatung spezialisiert. Das Wissen um die Möglichkeiten professioneller Hilfe und Beratung sei bei Schwangeren oft sehr gering, so Kronthaler. Einer von der Initiative "Mut zum Kind" 2007 in Auftrag gegebenen IMAS-Umfrage zu Folge sind 69 Prozent der Befragten für eine stärkere Bewerbung der Beratungsstellen. Es gehöre laut Kronthaler zu den alltäglichen Beratungserfahrungen, dass Frauen nur durch Zufall von den Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten Kenntnis erhalten. Dieser Situation müsse durch ein öffentlich finanziertes "flächendeckendes Netz" von Beratungsstellen sowie durch eine "Intensivierung der Informationsarbeit" entgegengewirkt werden.

 

Unterstützung für Eltern von behinderten Kindern

 

Für eine stärkere Unterstützung von Eltern von Kindern mit Behinderung plädierte der Rechtsexperte der "Aktion Leben", Johann Hager. Insbesondere durch das OGH-Urteil aus dem Jahr 2006 habe sich die "Aktion Leben" im Blick auf den Umgang mit behindertem Leben zum Handeln gezwungen gesehen, so Hager. Damals entschied der OGH, dass ein Arzt die volle Unterhaltspflicht für ein behindertes Kind zu erfüllen habe, da er die Eltern nicht ausdrücklich genug auf eine mögliche Behinderung des Kindes aufmerksam gemacht hatte. Die österreichische Rechtsprechung weist in dieser Frage laut Hager "beunruhigende eugenische Tendenzen auf".

 

Konkret fordert die "Aktion Leben" daher die Aufnahme des Verbots der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen in die österreichische Bundesverfassung. Auch müsse die "solidarische Unterstützungspflicht als Staatsaufgabe" in der Verfassung festgehalten werden. Möglich wäre eine Ergänzung des Artikels 7 durch einen Artikel 7a, in dem es laut einem Vorschlag der "Aktion Leben" heißen könnte: "Die Gesetzgebung und Vollziehung hat für einen angemessenen Ausgleich des Aufwands, der sich aus einer Behinderung für die Behinderten selbst, aber auch deren sorgepflichtige Angehörige ergibt, zu sorgen."

 

Darüber hinaus fordert die "Aktion Leben" eine Änderung im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, die es verunmöglichen soll, aus dem Umstand der Geburt eines Kindes Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wie dies im OGH-Urteil erfolgt ist. Ausnahme müsse dabei eine ärztliche Fehlbeurteilung sein, die zu einer Unterlassung therapeutischer Eingriffe führt oder zu einer Schädigung des Kindes. Hier müssten Schadensersatzansprüche weiterhin geltend machbar bleiben, so Hager.

 

Qualitätsvoller Ausbau der Kinderbetreuung

 

Nicht zuletzt fordert die Bürgerinitiative einen Ausbau der Kinderbetreuung. Als zentrale Kriterien müssten laut Kronthaler die Wahlfreiheit der Eltern zwischen einer inner- oder außerfamiliären Betreuung gelten sowie die Qualität und Finanzierbarkeit der Betreuungsplätze. Insbesondere müsse ein finanzieller Ausgleich zwischen den in den einzelnen Bundesländern stark variierenden Kosten für Kinderbetreuung geschaffen werden. Kinderbetreuung müsse "für alle Eltern überall in Österreich leistbar sein", so Kronthaler. Auch müsse die Flexibilität der Betreuungsangebote ausgeweitet werden. Gerade Berufsgruppen mit außergewöhnlichen Arbeitszeiten stehen laut "Aktion Leben" häufig vor dem Problem, dass Kinderbetreuungsangebote an ein strenges zeitliches Korsett gebunden seien und weder frühmorgens noch spätabends adäquat zur Verfügung stehen.

 

Aiginger: Geburtenraten sinken erneut

 

Wie Paul Aiginger, Präsident der "Aktion Leben", betonte, bestehe ein dringlicher Handlungsbedarf auch aufgrund der Tatsache, dass die Geburtenraten in Österreich seit 2004 erneut im Sinken begriffen seien. Dies sei nicht zuletzt auf die starke Bewerbung der Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs zurückzuführen. Es sei heute "leichter, einen Schwangerschaftsabbruch zu bekommen als Hilfe für ein Leben mit einem Kind", so Aiginger; und wer ein Kind mit Behinderung zur Welt bringe, müsse "mitunter sein Leben lang um Förderungen, Betreuung und Unterstützung kämpfen".

 

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Paul Aiginger, Präsident der "Aktion Leben"

 

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Die heuer in Kraft getretenen Schritte des Gesundheitsministeriums zum Ausbau des Kinderbetreuungsgeldes seien prinzipiell zu begrüßen, sagte Aiginger, es gebe jedoch "noch viel Handlungsbedarf". Irritierend seien vor allem die zeitgleich in Kraft tretenden Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeits- und Öffnungszeiten, die für viele Eltern neue Probleme bei der Kinderbetreuung mit sich bringen. Die präsentierte parlamentarische Bürgerinitiative verstehe sich daher auch als konstruktiver Beitrag zum Weiterdenken des begonnenen Weges. Insgesamt geht laut Aiginger darum, "Eltern zu stärken, dass sie sich ein Ja zu Kindern leichter zutrauen".

 

Bürgerinitiative bis 30. Juni

 

Die parlamentarische Bürgerinitiative der "Aktion Leben" läuft noch bis zum 30. Juni dieses Jahres. Im Herbst sollen die Unterschriften schließlich Nationalratspräsidentin Barbara Prammer übergeben werden. Unterschriftsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger ab Vollendung des 19. Lebensjahres.

 

Unterschriftenlisten liegen laut "Aktion Leben" in den Diözesen, in Pfarren, Eltern-Kind-Zentren und Jugendbetreuungseinrichtungen aus. Auch über die Internetseite der "Aktion Leben" kann Informationsmaterial und die Unterschriftenliste heruntergeladen werden (www.aktionleben.at).

 

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