Caritas hofft auf menschliche Lösung für Zogajs
Obwohl der Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde gegen die Ausweisung der Flüchtlingsfamilie in den Kosovo ablehnte, appelliert der Linzer Caritas-Direktor trotzdem an die Politiker, im Umgang mit der Familie Menschlichkeit walten zu lassen
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Linz (KAP) Der Linzer Caritasdirektor Matthias Mühlberger hofft auf eine "menschliche Lösung" für die Familie Zogaj. Obwohl der Verfassungsgerichtshof am Montagfrüh eine Beschwerde gegen die Ausweisung der Flüchtlingsfamilie in den Kosovo ablehnte, wolle er trotzdem an die verantwortlichen Politiker appellieren, im Umgang mit der Familie Menschlichkeit walten zu lassen, so Mühlberger am Montag in einer Stellungnahme gegenüber "Kathpress".
Darüber hinaus forderte der Caritasdirektor Solidarität mit den Zogajs ein. "Als Christen sollte es eine Selbstverständlichkeit für uns sein, dass wir gegenüber Menschen in einer derartigen Krisensituation Mitgefühl zeigen und sie in ihrer Not nicht alleine lassen", so Mühlberger.
Auch Pfarrer Josef Friedl, der die Familie mittlerweile seit Jahren betreut, hofft auf Alternativen zur drohenden Ausweisung: "Es gibt ja auch menschliche Lösungen." Sollte es zur Abschiebung kommen, fürchte er vor allem um die unter Depressionen leidende Mutter Nurie Zogaj. Sie werde "wahrscheinlich zugrunde gehen".
Fekter: "Arigona muss Österreich verlassen"
Innenministerin Maria Fekter hat am Montag die Außerlandesbringung angekündigt: "Arigona Zogaj muss Österreich verlassen", so die Innenministerin in einer Aussendung. Grundsätzlich könne die Ausreise ohne Zwangsgewalt erfolgen, jedoch: "Wer nicht selbstständig ausreist, wird von der Fremdenpolizei abgeschoben." Wann die Außerlandesbringung erfolgen werde, sagte das Ministerium nicht, ein Sprecher meinte aber: "So bald wie möglich." Den Termin soll die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck festlegen.
Die heute 18-jährige Arigona Zogaj lebt mit ihrer Mutter seit 2002 ununterbrochen in Österreich. Ihre zwei jüngeren Geschwister wurden hier geboren und waren mit Ausnahme eines kurzen Aufenthalts auch nie in der Heimat ihrer Eltern gewesen. Trotzdem entschieden die Höchstrichter, dass eine Abschiebung der vier in Österreich lebenden Familienmitglieder möglich ist.
Argumentiert wurde vom VfGH damit, dass der Asylgerichtshof bei seinen Entscheidungen gegen die Zogajs keine grundrechtswidrige Gesetzesauslegungen vorgenommen habe. Auch seien keine groben Verfahrensfehler unterlaufen, heißt es in der Begründung. Im Falle einer Rückkehr in den Kosovo könne außerdem nicht davon ausgegangen werden, dass der Familie die Existenzgrundlagen entzogen seien.
Im Fall von Arigona Zogaj selbst sieht der VfGH deren Integration zwar als "unbestritten" an, allerdings sei diese nur möglich gewesen, weil sich die im Jahr 2002 eingereiste Beschwerdeführerin einer von ihr nicht bekämpften "und daher rechtskräftigen Ausweisung" im Jahr 2004 widersetzt habe: "Sie musste wissen, dass sie möglicherweise in Österreich nicht bleiben kann." Arigona Zogaj war damals zwölf.