Klasnic-Kommission: Im Zweifel für das Opfer
Unabhängige Opferschutzkommission verteidigt ihr Vorgehen bei der Prüfung und Beurteilung von Missbrauchsfällen
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Wien, 30.01.2012 (KAP) Die Unabhängige Opferschutzkommission unter der Leitung von Waltraud Klasnic hat ihr Vorgehen bei der Prüfung und Beurteilung von Missbrauchsfällen verteidigt. Jedes einzelne der acht Kommissionsmitglieder setze sich vor einer Entscheidung über mögliche Entschädigungen mit jedem einzelnen Fall intensiv auseinander, betonte Kommissionsmitglied Caroline List - sie ist von Beruf Richterin am Oberlandesgericht Graz - im "Ö1-Mittagsjournal" am Montag. Man versuche, möglichst immer für das Opfer zu entscheiden. Es könne aber auch sein, dass den Mitgliedern im Einzelfall die Angaben eines Betroffenen "nicht plausibel genug erscheinen".
Ein mutmaßliches Missbrauchsopfer hatte gegenüber dem Ö1-Radio kritisiert, dass es trotz Zeugenaussagen und einem psychologischen Gutachten für die Kommission keine finanzielle Entschädigung erhalten habe. Er sei als Kind im Konvikt des Stiftes Admont vergewaltigt und misshandelt worden, so der Mann. Das Stift bestreitet die Vorwürfe.
Im Bericht, der von Psychologen im Auftrag der Klasnic-Kommission im Rahmen des "Clearing"-Verfahrens erstellt wurde, ist laut dem Betroffenen festgehalten, dass ein "kausaler Zusammenhang" zwischen den Übergriffen und den beschriebenen psychischen Folgen hergestellt werden könne.
Dieser Bericht sei zwar wichtig, allerdings gebe es in der Entscheidung über eine mögliche Entschädigung noch weitere Kriterien, betonte List im "Ö1-Mittagsjournal". Die Opferschutz-Kommission habe Grundsätze entworfen, nach denen die beauftragten Psychologen die "Clearing"-Berichte erstellten.
"Das funktioniert sehr gut", sagte List. Nach diesen Kriterien werde versucht, den konkreten Einzelfall - "und immer der ist uns wichtig" - zu entscheiden. So könne es eben auch sein, dass den Mitgliedern im Einzelfall die Angaben eines Betroffenen "nicht plausibel genug erscheinen". Sie verstehe den Unmut der Betroffenen, wenn sie kein Geld erhalten, aber es gebe ein klar definiertes Prozedere, betonte die Richterin.
Fall mehrmals geprüft
Der Sprecher der Unabhängigen Opferschutzkommission, Prof. Herwig Hösele, erläuterte am Dienstagnachmittag gegenüber "Kathpress", dass sich die Kommission zu Einzelfällen nicht im Detail öffentlich äußert. Aus diesem Grund seien auch nähere Angaben zu den erhobenen Vorwürfen nicht möglich. Der betroffene Fall sei mehrmals in der Kommission geprüft worden und musste letztlich ablehnend entschieden werden. Hösele wies darauf hin, dass aber anderen Opfern aus dem Umfeld des Stiftes Admont sehr wohl Hilfeleistungen von Seiten der Opferschutzkommission zuerkannt wurden.
Bisher habe die Kommission mehr als 530 Fälle entschieden, nur bei 21 habe es Ablehnungen gegeben, so Hösele weiter. Zu Forderungen nach einer staatlichen Kommission verwies er auf Waltraud Klasnic, die dies selbst bereits mehrfach angeregt hatte.
"Böswillige und haltlose Vorwürfe"
Die Erzdiözese Wien hat am Montagnachmittag in der Causa die Vorwürfe der Sprecher der "Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt", Sepp Rothwangl, gegen Kardinal Christoph Schönborn entschieden zurückgewiesen. Michael Prüller, Sprecher der Erzdiözese Wien, erklärte in einer Presseaussendung: "Der Vorwurf der Mitwisserschaft und Untätigkeit gegen den Kardinal ist böswillig, untergriffig und haltlos."
Im Jahr 2010 habe zwar der Anwalt des mutmaßlichen Opfers die Erzdiözese von den Vorwürfen physischer Gewalt informiert, allerdings keinen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben. In jedem Fall mache die Kenntnisnahme von Vorwürfen, die sich fast 50 Jahre zuvor ereignet haben, "niemanden zum Mitwisser", betonte die Erzdiözese. Die Vorwürfe seien zudem ordnungsgemäß an die verantwortliche Stelle, das Stift Admont, weitergeleitet worden.
"Kardinal Schönborn, der Erzbischof von Wien, ist weder kirchenrechtlich noch in irgendeiner anderen Weise befugt oder befähigt, Personalentscheidungen zu treffen, für die das Benediktinerstift Admont in der Steiermark zuständig ist", stellte Prüller klar: "Wenn der Sprecher der Plattform seine Aussagen in Wissen der Zusammenhänge getätigt hat, kommt das einer Verleumdung gleich." Es sei bedauerlich, dass mehrere Medien die unhaltbaren Vorwürfe ungeprüft und kommentarlos übernommen haben.
Auch stimme es nicht, dass zwei beschuldigte Patres "auf Anraten von Schönborns Anwalt" Geständnisse widerrufen hätten. Der Anwalt der Erzdiözese habe die Patres weder vertreten noch beraten, stellte Prüller weiter klar.
Klasnic-Kommission "absolut unabhängig"
Kardinal Schönborn sei auch nicht in die Arbeit oder die Entscheidungen der Klasnic-Kommission eingebunden, "die absolut frei und unabhängig jeden einzelnen Fall prüft und entscheidet". Dass diese Opferschutzkommission im gegenständlichen Fall keine finanzielle Hilfe gewährte, sei offenbar daran gelegen, dass erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Anschuldigungen bestanden hätten.
Prüller abschließend: "Die Bischöfe haben sich zur Aufarbeitung alter, auch verjährter Missbrauchsfälle verpflichtet und wollen den Opfern wirklich helfen. Dabei kann bei Betroffenen der Eindruck entstehen, dass zu wenig geschieht. Aber es ist unredlich, den Bischöfen Mitwisserschaft und Untätigkeit sowie der Klasnic-Kommission Vertuschung vorzuwerfen, nur weil sie nicht den Forderungen diverser Plattformen und Initiativen nachkommen."