Missbrauch
Ein Welle an Enthüllungen sexueller Missbrauchsfälle erschüttert derzeit die Kirche. In Irland, Deutschland, Italien und zuletzt auch in Österreich melden sich Menschen zu Wort, die zu Opfern sexuellen Missbrauchs durch Priester und Ordensleute geworden sind. Allenorts haben die Kirchen umgehend reagiert, eine umfassende Aufklärung angekündigt und zugleich ihr aufrichtiges Bedauern über die oft jahrelangen Vertuschungen und Versäumnisse geäußert.
Den Anfang machten die Enthüllungen der irischen "Murphy-Kommission" im Mai vergangenen Jahres. Der Report kam zu dem Ergebnis, dass landesweit über Jahre hinweg mehr als 2.000 Kinder in kirchlichen Einrichtungen misshandelt, geschlagen oder sexuell missbraucht worden seien. Kirche und Staat hielten laut Report die Augen vor den Zuständen in den Heimen verschlossen.
In Deutschland folgte Ende Jänner der nächste Paukenschlag: Der Jesuit und Rektor des Berliner Canisius-Kollegs, P. Klaus Mertes, räumte bei einer Pressekonferenz in Berlin ein, dass zwei Jesuiten in den 1970er und 80er Jahren Schüler des Kollegs missbraucht haben sollten. Der Skandal wuchs sich in der Folge weiter aus: mittlerweile haben sich bei einer eigens eingerichteten Stelle deutschlandweit mehr als 150 Opfer sexuellen Missbrauchs durch kirchliche Mitarbeiter gemeldet.
Zuletzt wurden auch in der österreichischen Kirche zum Teil bereits viele Jahre zurückliegende - Missbrauchsfälle bekannt. Wie der Pressesprecher der Erzdiözese Wien, Erich Leitenberger, mitteilte, würden in der Erzdiözese Wien derzeit acht Fälle von der zuständigen Ombudsstelle betreut, in den Diözesen Graz, St. Pölten und Innsbruck jeweils zwei, in Linz, Salzburg und Eisenstadt jeweils ein Fall.
Maßnahmen der Bischofskonferenz
Die katholischen Bischöfe Österreichs haben ein umfassendes Paket an Maßnahmen und Regelungen zur Aufarbeitung und künftigen Verhinderung von Missbrauch und Gewalt in der Kirche beschlossen. Wie die Bischofskonferenz zum Abschluss ihrer Sommervollversammlung in Mariazell in einer Pressemitteilung bekanntgab, treten die Vorgaben bereits mit 1. Juli 2010 in Kraft. Sie gelten für den gesamten kirchlichen Bereich, sowohl für die hauptamtlichen als auch für die ehrenamtlichen Mitarbeiter, und sie sollen bis spätestens 31. März 2011 in allen österreichischen Diözesen umgesetzt sein. "Damit wird sichergestellt, dass alle in der Kirche mitverantwortlich sind, um Missbrauch und Gewalt noch besser zu verhindern", so die Bischöfe in ihrer Erklärung.
Die von der Bischofskonferenz verabschiedete "Rahmenordnung" gegen Missbrauch, die die von Kardinal Christoph Schönborn vorgestellt wurde, trägt den Titel "Die Wahrheit wird euch frei machen". Primäres Ziel aller Bemühungen "ist Hilfe und Gerechtigkeit für die Opfer", heißt es darin. Dazu hat die Kirche in jeder Diözese eine Ombudsstelle eingerichtet. Als zusätzliches österreichweites Angebot besteht seit April die "Unabhängige Opferschutzanwaltschaft" unter der Leitung von Waltraud Klasnic, die in ihrer Tätigkeit von der "Unabhängigen Opferschutzkommission" unterstützt wird, erinnert die Bischofskonferenz.
Rückgang der Meldungen
Einen deutlichen Rückgang der Kontaktnahmen verzeichnen die kirchlichen Ombudsstellen seit dem Beginn der kirchlichen Missbrauchskrise. Der Leiter der Wiener Ombudsstelle, Prof. Johannes Wancata, gab bekannt, dass es im Monat Mai österreichweit insgesamt 87 Kontakte mit den kirchlichen Ombudsstellen gab. Im April waren es noch 287 Kontakte und in den Monaten davor habe es 566 Kontakte mit allen Ombudsstellen gegeben, fast alle davon im März.
Kontakte mit den Ombudsstellen seine aber keinesfalls mit wirklichen Fällen von Gewalt bzw. sexuellem Missbrauch gleichzusetzen, betonte Wancata. Neben der Meldung von konkreten Ereignissen gäbe es auch viele Anfragen, vage Schilderungen oder Doppelmeldungen, die Teil der Gesamtzahl der bisher 910 registrierten Kontakten mit den Ombudsstellen sind. "Derzeit gibt es in allen Ombudsstellen viele Gespräche mit den Klientinnen und Klienten, um rasch zu klären, wo es sich wirklich um Fälle von Missbrauch oder Gewalt handelt, damit den Opfern rasch geholfen werden kann", beschrieb Prof. Wancata die Vorgangsweise.
"Es ist eine Schande"
Deutlich fielen angesichts der Missbrauchsfälle die Worte der österreichischen Bischöfe aus: "Es ist eine Schande - und es gibt dafür auch keine Entschuldigung, sondern nur die Reue und Bitte, dass so etwas nicht wieder geschieht", unterstrich etwa der Wiener Erzbischof, Kardinal Christoph Schönborn, in seiner Predigt zum Aschermittwoch.
Erste Anlaufstation und Ansprechpartner in Fällen sexuellen Missbrauchs oder auch in Verdachtsfällen sind die diözesanen Ombudsstellen. Als vorbildhaft gilt dabei die Ombudsstelle der Erzdiözese Wien. Sie wurde im Rahmen eines umfassenden Maßnahmenpakets 1996 eingerichtet, wie es in dem Behelf "Verhinderung sexuellen Missbrauchs. Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen" nachzulesen ist.
Österreich: Koordinierte Vorgangsweise
Ziel der neuen Rahmenordnung der katholischen Kirche in Österreich gegen Missbrauch und Gewalt ist es, künftigen Missbrauch umfassend zu verhindern und "den Opfern in angemessener Weise zu helfen". Das hat Kardinal Schönborn bei der Pressekonferenz zum Abschluss der Sommervollversammlung der Bischofskonferenz in Mariazell betont. Durch die neue "Stiftung Opferschutz" würden die dazu notwendigen finanziellen Mittel in notwendigem und ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt. Der Fonds wird zu 50 Prozent von den Ordensgemeinschaften und zu 50 Prozent von den Diözesen gespeist. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz unterstrich, dass es sich um freiwillige Zahlungen der Kirche handle.
Klasnic-Kommission beschließt vier Schadensersatz-Kategorien
Die Unabhängige Opferschutzkommission unter Waltraud Klasnic hat in Wien ein konkretes finanzielles Entschädigungsmodell für Opfer sexuellen Missbrauchs und Gewalt im kirchlichen Bereich präsentiert. Das in einer Stellungnahme gegenüber Journalisten nach der fünften Kommissionssitzung in Wien präsentierte Modell sieht vier Stufen der finanziellen Abgeltung vor. Dabei handle es sich jedoch um "Richtwerte", die Skala sei nach oben hin offen, wie die Kommission betonte.
Für "leichte Fälle des Missbrauchs ohne überschießende Gewaltanwendung" sieht das Modell 5.000 Euro vor. Für "mehrfache Übergriffe über einen längeren Zeitraum oder geringe Zahl an schwerwiegenden Übergriffen unter Gewalteinwirkung" wie etwa Vergewaltigung werden 15.000 Euro veranschlagt. Den Betrag von 25.000 Euro sieht die Kommission für Fälle "von über mehrere Jahre hinweg fortgesetzten Missbrauch mit Verletzungsfolgen und/oder fortdauernden seelischen Schmerzen" vor. In "besonders extremen Einzelfällen" seien auch darüber hinaus gehende Entschädigungen möglich, räumte die Kommission ein. Zahlen wurden für diese vierte Kategorie nicht genannt.















