Pinz: Keine Kürzungen bei Religionsstunden im laufenden Schuljahr
Bei der Berechnung der Wochenstunden für den Religionsunterricht unter Berücksichtigung jener Schüler, die ihn als Freigegenstand wählen, wird es heuer keine weiteren Kürzungen geben. Das wurde zwischenzeitlich seitens des Bildungsministeriums den Kirchen und Religionen versichert, wie die katholische Schulverantwortliche Andrea Pinz am Dienstag gegenüber "Kathpress" bestätigte. Anlass für diese Klarstellung sind Kürzungen bei Religionsstunden im Bundesland Salzburg, die für das neue Schuljahr erfolgt sind und über die die "Salzburger Nachrichten" am Montag berichtet hatten.
Auslöser dieser jetzt nur im Land Salzburg erfolgte Kürzung der Religionsstunden war eine Rechtsauskunft des Bildungsressorts. Demnach dürften für die Berechnung, ob es eine oder zwei Wochenstunden Religionsunterricht gibt, Schüler ohne Bekenntnis, die trotzdem den Religionsunterricht als Freifach besuchen, nicht mehr mitgezählt werden. Konkret geht es dabei um die Auslegung von Paragraf 7a des Religionsunterrichtsgesetzes. Darin ist geregelt, dass es ab dem zehnten Schüler in einer Klasse, der zum Religionsunterricht einer Konfession angemeldet ist, eine zweite Religionsstunde pro Woche gibt. Sind es weniger, gibt es nur eine Stunde. Die enge Auslegung des Ministeriums für die Berechnung hat nun zur Folge, dass in Salzburg 80 Stunden für den römisch-katholischen Religionsunterricht wegfallen und die betroffenen Lehrer Stundenkürzungen hinnehmen müssen.
Diese Vorgangsweise "gilt derzeit ausschließlich für das Bundesland Salzburg", hielt Pinz als Leiterin des österreichweiten Interdiözesanen Amtes für Unterricht und Erziehung (IDA) nach aktuellen Verhandlungen mit dem Ministerium jetzt fest. So sei seitens des Bildungsministeriums "zugesagt, dass es für das laufende Schuljahr in allen anderen Bundesländern zu keiner Änderung der bewährten Praxis komme. Vor einer grundsätzlichen Neuregelung würde, wie in ähnlichen Fällen üblich, das Gespräch mit den Verantwortlichen der Kirchen und Religionen gesucht werden." In allen Bundesländern außer Salzburg gilt daher weiterhin die Regelung, dass alle, die Religion als Freigegenstand besuchen, bei der Berechnung der Wochenstundenzahl mitgezählt werden.
23.000 besuchen Religion als Freigegenstand
Gegenüber "Kathpress" führte Pinz aus, dass seitens der Kirche für mehr als 620.000 katholische Schüler der Religionsunterricht organisiert wird. Mehr als 91 Prozent von ihnen nehmen daran teil. Zusätzlich besuchen derzeit mehr als 23.000 Kinder und Jugendliche ohne religiöses Bekenntnis den katholischen Religionsunterricht als Freigegenstand. Vor mehr als 25 Jahren wurde seitens des Bildungsressorts diese Möglichkeit geschaffen, die laut Pinz sowohl bei Schulleitungen als auch bei Eltern hohe Anerkennung genieße.
Dies ist gelebte und bewährte Praxis, von der im katholischen Religionsunterricht 27 Prozent der 85.000 Schüler ohne religiöses Bekenntnis Gebrauch machen.
Wenn sich ein Schüler zu einem Freigegenstand anmeldet, muss er diesen in weiterer Folge genauso wie einen Pflichtgegenstand besuchen und wird darin auch beurteilt. "Dementsprechend wird auch der Freigegenstand Religion so behandelt", erläuterte Pinz die Praxis:
Schülerinnen und Schüler, die diesen wählen, besuchen ihn mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten: Sie werden beurteilt, haben das Recht auf ein Schulbuch und können auch in Religion maturieren. Es ist daher sachlich nicht nachvollziehbar, warum sie nicht als 'teilnehmende SchülerInnen' im Sinne des Gesetzes gewertet werden sollen.
Mit dieser Möglichkeit würde dem gesetzlichen Auftrag der österreichischen Schule Rechnung getragen, führte Pinz weiter aus. So sei "die religiös-ethisch-philosophische Dimension von Bildung ein verfassungsrechtlich verankertes Ziel der österreichischen Schule". Schüler ohne religiöses Bekenntnis hätten mit dem Freigegenstand Religion ein konkretes Angebot, diese Dimension von Bildung zu erfahren. Denn der Religionsunterricht berücksichtige diesen grundlegenden Bildungsanspruch strukturell, weil es dabei auch um Werteerziehung und Persönlichkeitsbildung der Schüler gehe. Daneben habe die im Religionsunterricht geführte Auseinandersetzung mit der eigenen Tradition durch die Beschäftigung auch mit anderen Religionen und Weltanschauung eine zentrale gesellschaftliche Bedeutung, so Pinz.
Er trägt damit zu Dialog, sozialem Frieden und einem toleranten Umgang bei.
Quelle: kathpress