Dreikönigsaktion: Konfliktmineralien-Gesetz noch wirksamer machen
Zu einer ambitionierten Umsetzung der EU-Verordnung über Konfliktmineralien hat die Dreikönigsaktion die österreichische Politik aufgerufen. In der Novelle des Mineralrohstoffgesetzes, die sich gerade in Begutachtung befindet, gebe es neben Stärken auch Schwachstellen, die es noch auszubessern gilt, befindet das entwicklungspolitische Hilfswerk der Katholischen Jungschar in einer Aussendung vom Dienstag. Viel stehe auf dem Spiel, mahnte DKA-Experte Herbert Wasserbauer: Erst durch effektive Sorgfaltsprüfungen von Gold-, Tantal-, Zinn- oder Wolframimporten sei es möglich, in Krisenländern "Warlords den Geldhahn abzudrehen".
In politisch instabilen Gebieten finanzieren sich bewaffnete Gruppen oft aus Rohstoffabbau und -handel, erklärte die Dreikönigsaktion den Hintergrund. Gravierende Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- und Zwangsarbeit gingen damit einher, genauso wie Korruption und Geldwäsche. Konnten Konsumenten bisher kaum feststellen, ob mit einem eingekauften Produkt derartige Verbrechen und Gewalttaten im Ausland finanziert wurden, verspricht nun die 2017 nach zähen Verhandlungen beschlossene Konfliktmineralien-Verordnung der EU Verbesserung. Deren Verpflichtungen gelten seit dem 1. Jänner 2020, wobei die österreichische Umsetzung in Kürze fixiert werden soll.
Österreichs Pläne enthielten durchaus "echte Stärken", die sich auch europaweit sehen lassen können, lobte die Dreikönigsaktion. Besonders gelte dies für das Thema Transparenz, wo laut dem Gesetzesvorschlag das zuständige Landwirtschaftsministerium auf seiner Website die rund 15 heimischen Unternehmen, für welche die Sorgfaltspflichten der Verordnung greifen, öffentlich auflisten soll. Dies werde den Konsumenten, Organisationen und der Zivilgesellschaft einen Überblick bieten, welche Unternehmen von der Konfliktmineralien-Sorgfaltspflicht betroffen sind, freute sich Wasserbauer, der schon den europäischen Gesetzgebungsprozess in europäischen Netzwerken intensiv begleitet hatte.
Bagatelle als Verwaltungsstrafe?
Allerdings "schwächelt" der Ministerialentwurf in anderen Bereichen, befand das kirchliche Hilfswerk. Unternehmen, die die dreijährige Übergangsfrist einfach verstreichen lassen, auch Ende 2021 noch über keine verantwortungsvollen Lieferketten verfügen und keinen Bericht abliefern, werden laut dem derzeitigen Entwurf mit höchstens 726 Euro Verwaltungsstrafe abgemahnt. In Deutschland ist hier ein Zwangsgeld von 50.000 Euro vorgesehen, was im Vergleich immer noch wenig ist: Damit für ein Unternehmen die Verordnung schlagend wird, muss es etwa bei Gold mindestens 100 Kilogramm jährlich importieren - mit einem aktuellen Wert von rund 5 Millionen Euro. "Viel höhere Zwangsgelder sind nötig, um potenzielle schwarze Schafe der Branche zum Einlenken zu bringen", folgerte Wasserbauer.
Außer auf detailliertere Prüfungs- und Kontrollmechanismen für die Umsetzung des Gesetzes pocht die Dreikönigsaktion zudem auf die Begleitmaßnahmen zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung und Friedensarbeit in den betroffenen Gebieten. Diese seien einst vom EU-Parlament in Aussicht gestellt worden, inzwischen aber leider wieder ziemlich in Vergessenheit geraten, bedauerte der Dreikönigsaktions-Experte.
Quelle: kathpress