Caritas fordert umfassende Reform der "Arbeitsunfähigkeit"
Eine umfassende Reform der Kategorien für "Arbeitsunfähigkeit" und eine bessere Integration von Menschen mit Behinderung in den regulären Arbeitsmarkt hat die Caritas in einer Aussendung am Mittwoch gefordert. "Menschen mit Behinderung sind aktuell oft ein Leben lang von öffentlicher und familiärer Unterstützung abhängig und verharren rechtlich somit bis ins hohe Alter in der Abhängigkeit eines Kindes", kritisierte Caritas-Präsident Michael Landau anlässlich des bevorstehenden Tages der Menschen mit Behinderung (3. Dezember).
Die rechtliche Einstufung der "Arbeitsunfähigkeit" sei ein Stempel, der sich nicht wegwischen lasse, warnte Landau. "Für die Betroffenen ist das nicht nur beschämend, sondern führt auch häufig dazu, dass viele Menschen mit Behinderungen von Armut bedroht sind." So blieben die Betroffenen meist ein Leben lang in Werkstätten - ohne Alternative, bis sie schließlich aus Alters- oder Gesundheitsgründen die angebotenen Tätigkeiten nicht mehr verrichten können.
Aktuell sei der berufliche Weg für viele Menschen mit Behinderungen in Österreich oft klar vorgezeichnet: "Nach der Pflicht- oder Sonderschule werden sie als 'arbeitsunfähig' kategorisiert und fangen an, in einer Werkstätte oder Beschäftigungsstruktur für 'Taschengeld' zu arbeiten - sie haben nicht die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer", so der Caritas-Präsident.
Vielfach "soziale Sackgasse"
Die Arbeitsunfähigkeit sei besonders für junge Menschen sehr problematisch und entpuppe sich vielfach als "soziale Sackgasse", so Landau. Er verwies dabei auf den Inklusionsgipfel im Herbst mit Arbeitsminister Martin Kocher, wo man sich von politischer Seite dazu bekannt habe, gerade die Situation von Jugendlichen differenzierter betrachten zu wollen.
"Wichtig ist, dass die Feststellung nicht vorschnell und rein nach medizinischen Kriterien ohne Beachtung möglicher Unterstützungsleistungen und Entscheidung der Betroffenen erfolgt", so Landau. Aus Sicht der Caritas brauche es ein neues und einheitliches rechtliches Rahmenwerk, das Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bei der beruflichen Integration - wenn möglich auch auf dem ersten Arbeitsmarkt - unterstützt, sie aber auch durch eine Grundsicherung schützt, wenn diese kein Einkommen aus Erwerbsarbeit erzielen können.
In Werkstätten fehle erstens die sozialversicherungsrechtliche Absicherung und zweitens die angemessene Entlohnung der dort erbrachten Leistung, kritisierte Landau. Das sogenannte "Taschengeld" reiche in den meisten Fällen nicht, um davon zu leben. Die Betroffenen seien sehr häufig auf die Behinderten- und Sozialhilfe angewiesen, die von den Ländern verwaltet wird. "Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen des Bundes, wie etwa durch das AMS, auf eine eigene Krankenversicherung sowie Krankenstandanspruch oder auf eine Pensionsversicherung. Das muss sich ändern", so Landau abschließend.
Quelle: kathpress