Schwertner: Geflüchtete Kinder noch immer nicht mit gleichen Rechten
In Österreich haben geflüchtete Kinder und Jugendliche noch immer nicht die gleichen Rechte wie Kinder, die in Österreich geboren wurden. Darauf hat der geschäftsführende Direktor der Caritas der Erzdiözese Wien, Klaus Schwertner, zum Start des Gerichtsprozesses gegen den niederösterreichischen Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) am Mittwoch hingewiesen. "Wir fordern, dass es gleiche Rechte für alle Kinder gibt und es ist eine klare Botschaft, dass Kindergefängnisse in Österreich nicht existieren dürfen", sagte Schwertner in der Sendung "Religion Aktuell" des ORF-Radio Ö1 (1. Februar).
Waldhäusl hatte im Spätherbst 2018 mindestens 14 jugendliche Flüchtlinge in ein Quartier in Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) mit Stacheldrahtumzäunung und Bewachung durch Sicherheitspersonal unterbringen lassen. Nach vier Tagen und steigendem öffentlichem Druck durften die Jugendliche damals schließlich das Quartier verlassen und konnten in der von der Caritas geführten Unterkunft St. Gabriel in untergebracht werden. Dazu war man gerne bereit, erinnerte sich Schwertner.
Waldhäusl wird nun vorgeworfen, die unbegleiteten minderjährige Flüchtlinge in ihrem Recht auf Grundversorgung und eine geeignete Unterbringung geschädigt und sein Amt somit missbraucht zu haben. Waldhäusl hatte den Jugendlichen unterstellt, straffällig und Unruhestifter zu sein. Christoph Riedl, Experte für Asyl, Migration, Integration und Menschenrechte der evangelischen Diakonie: "Jugendliche, die ohne Eltern aufwachsen müssen, brauchen eine gute sozialpädagogische Betreuung und Begleitung." Jugendliche begingen manchmal auch "Dummheiten, oder kleinere Straftaten", darauf müsse aber mit noch mehr Betreuung reagiert werden, zeigte er sich überzeugt.
Schadenersatz für Burschen
Laut der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) habe Waldhäusl gegen Kinder-, Menschen- und Flüchtlingsrecht verstoßen. Er habe die psychisch angreifbaren, weil aufgrund ihrer Fluchtgeschichte vielfach traumatisierten Jugendlichen in eine Lage gebracht, die jeder "Achtung der Menschenwürde und Beachtung der Familieneinheit" entbehrte.
Anwalt Georg Zanger vertritt die Jugendlichen zivilrechtlich und fordert 10.000 Euro Schadenersatz für jeden. Fast alle stammen aus Afghanistan, einer aus dem Irak, einer aus Ghana. Heute sind sie zwischen 19 und 21 Jahre alt. Acht von ihnen leben nach wie vor in Österreich und haben - bis auf einen, bei dem das Verfahren noch offen ist - subsidiären Schutz oder Asyl erhalten, wie die Tageszeitung "Der Standard" am Mittwoch berichtete. Der Prozess ist für sechs Tage anberaumt.
Quelle: kathpress