
Caritas begrüßt Hospiz- und Palliativfondsgesetz
Die Caritas hat die am Donnerstag beschlossene Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung als "echten Meilenstein" begrüßt. Mit dem gemeinsamen Beschluss fast aller Parteien sei die Gesetzesgrundlage für "regelfinanzierten, nun hoffentlich schnellen und flächendeckenden Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten in Österreich" geschaffen, erklärte freitags in einer Aussendung Michael Landau, Präsident der Caritas Österreich, die zu den landesweit größten Anbietern von Hospiz und Palliative Care zählt. Der flächendeckend gesicherte, wohnortnahe Zugang zu Hospiz- und Palliativangeboten sei "die wirksamste Maßnahme zur Suizidprävention" und eine wichtige Begleitmaßnahme für die kürzlich beschlossene Neuregelung zum assistierten Suizid. Die Angebote müssten nun rasch ausgebaut werden.
Der Handlungsbedarf sei "enorm", verwies Landau auf einen weder ausreichend ausgebauten noch finanzierten Hospiz- und Palliativbereich. Momentan stehe Betreuung und Begleitung in Wohnortnähe nur für die Hälfte der Betroffenen zur Verfügung und die Angebote seien vielfach noch immer auf Spenden angewiesen. Die Länder seien nun am Zug, sich die bereitgestellten Mittel abzuholen und mit dem Ausbau rasch zu beginnen. Dies solle durch den neuen Hospiz- und Palliativfonds und die Bereitstellung einer Anstoßfinanzierung von Bundesseite mit Beteiligung von Ländern und Sozialversicherungsträgern möglichst schnell gelingen.
Positiv strich Landau die Finanzierung von Leistungen der Grundversorgung hervor, von Vorsorgedialogen sowie auch von Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote für haupt- und ehrenamtlich tätiges Personal in den Bereichen Hospiz, Palliative Care und Pflegeheim. Für die Festlegung und Weiterentwicklung von Qualitätskriterien für die finanzierten Angebote sei die Einbindung der Träger über den Dachverband Hospiz festgelegt worden, was Landau ebenfalls lobte - als Gewährleistung für Expertise aus der Praxis.
Drängen auf rasche Umsetzung
Die von der Politik festgesetzten Fristen für die Bestimmung der Qualitätskriterien - bis Jahresende - sowie deren schrittweiser Umsetzung - ab 2023 - sind aus Caritas-Sicht allerdings zu lange. Da fachlich anerkannte Qualitätskriterien bereits existierten, würde dadurch kostbare Zeit verloren. Ebenso zu hinterfragen sei auch der Zeitrahmen für die Festlegung der Parameter für die Tarifgestaltung. Dass erst ab Ende 2023 Grundlagen für die Verwendung der schon mit Jahresbeginn 2023 zur Verfügung stehenden Gelder veröffentlicht würden, gelte es zu verhindern. Das Sozialministerium solle in diesen Fragen "auf dem bestehenden Expertenwissen aufbauen und die gesetzlichen Fristen für einen schnelleren Ausbau nicht ausreizen", appellierte Landau.
Insgesamt stehen in den nächsten drei Jahren für den Hospizausbau 108 Mio. Euro zur Verfügung, die über einen Zweckzuschuss an die Bundesländer verteilt werden. Während der Ko-Finanzierungsanteil der Bundesländer in zumindest gleicher Höhe festgelegt wurde, ist für die finanzielle Beteiligung der Sozialversicherung gesetzlich keine Mindesthöhe vorgesehen. Somit bleibe laut Caritas derzeit leider noch unklar, wie viele Mittel in den kommenden Jahren gesamt zur Verfügung stehen werden. Landau: "Ich hoffe, dass auch die Sozialversicherungsträger hier einen wesentlichen Beitrag leisten werden."
Familienverband lobt "guten Anfang"
Sehr positiv beurteilte auch Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbands (kfö), in einer Aussendung vom Freitag den am Vortag beschlossenen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Besonders das Bekenntnis fast aller Parteien dazu - nur die NEOS stimmten dagegen - sei erfreulich. Nachdem dieser "gute Anfang" geschaffen worden sei, sei nun auf schnelle Umsetzung und treffsichere Verwendung dieser Mittel zu hoffen. Der Ausbau sollte begleitet sein von einem jährlich an das Parlament zu übermittelnden Fortschrittsbericht des zuständigen Gesundheitsministeriums über die Verwendung der Gelder und deren jährliche Wertanpassung, forderte Trendl.
"Wir werden beobachten, welche Länder die vorgesehenen Mittel auch tatsächlich abrufen, ist doch immer auch eine Mitfinanzierung der Bundesländer Voraussetzung dafür", sagte Trendl mit einem Verweis auf die im Gesetz vorgesehene Finanzierungsform. Der beim Sozialministerium neu eingerichtete Hospiz- und Palliativfonds soll zu je einem Drittel vom Bund, den Ländern und den Sozialversicherungsträgern finanziert werden.
Demnach stellt der Bund für das aktuelle Jahr 21 Millionen, für das Jahr 2023 dann 36 Millionen und im Jahr 2024 schließlich 51 Millionen Euro zur Verfügung, ehe ab 2025 die 51 Millionen jährlich wertangepasst werden sollen. Dass die Länder und Sozialversicherungsträger Mittel in derselben Höhe zur Verfügung stellen, ist dabei Voraussetzung für diese Bereitstellung der Bundesmittel. Damit wird der Hospiz- und Palliativfonds heuer mit insgesamt 63 Millionen, im nächsten Jahr mit 108 Millionen und ab 2024 dann mit 153 Millionen Euro gespeist.
Quelle: kathpress