
Nationalrat fixiert Regelfinanzierung des Hospiz- und Palliativwesens
Der österreichische Nationalrat hat am Donnerstag mit den Stimmen aller Parteien mit Ausnahme der NEOS das Gesetz beschlossen, mit dem ein Hospiz- und Palliativfonds geschaffen wird. Damit wird künftig die Regelfinanzierung für die Versorgung schwerkranker Menschen am Ende des Lebens neu geregelt durch Zweckzuschüsse vom Bund an die Länder, wobei eine Drittelfinanzierung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern geplant ist. Das Gesetz ist eine Begleitmaßnahme zu der mit zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Neuregelung der Sterbehilfe und entspricht einer langjährigen Forderung von Sozial- und Hospizeinrichtungen sowie auch der katholischen Kirche.
Der im Sozialministerium eingerichtete Fonds soll von 2022 bis 2024 mit 108 Mio. Euro dotiert sein. Die Gelder sind zweckgewidmet und können von den Ländern für mobile Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospizteams, Tageshospize und stationäre Hospize - jeweils für Kinder und Erwachsene - verwendet werden. Damit werde sichergestellt, dass schwer kranke Menschen in einer "enorm vulnerablen" Situation unabhängig von ihrer familiären Lage Unterstützung bekommen, betonte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung sei damit gesichert.
Seitens der ÖVP lobte Gudrun Kugler das "Jahrhundertgesetz", das eine Wirkkraft über viele Generationen haben werde. "Jeder von uns wird davon positiv betroffen sein - selbst oder als Angehörige. Wenn man weiß, dass man nicht alleine gelassen wird, kann man in Ruhe leben und getrost sein bis zuletzt", so die Abgeordnete. Viele Angebote im Bereich Hospiz, deren Finanzierung bisher auf Spenden angewiesen sind, bekämen nun eine sichere Basis und könnten im zweiten Schritt auch ausgebaut werden. Auch für die vielen in ehrenamtlichen Hospizdienst Tätigen könne nun gute Ausbildung und Koordination gewährleistet werden. Langfristig wirksam sei das Gesetz zudem durch die vereinbarte automatische Wertanpassung der Leistungen.
Lob für "umfassendes" Gesetz
Mit ähnlichen Worten sprach in ihrer Reaktion die Präsidentin des Dachverbandes Hospiz Österreich, Waltraud Klasnic, von einem "Jahrhundertgesetz, von dem die Menschen auch in 40 und 60 Jahren noch profitieren werden". Ein großer Schritt sei dazu gelungen, dass Hospiz- und Palliativversorgung "für alle Menschen, die sie brauchen, Erwachsene wie Kinder, erreichbar, leistbar und in guter Qualität verfügbar ist". Schwerkranke und Sterbenden werde Trost und Hoffnung vermittelt und die Menschen bekämen als Betroffene wie auch Angehörige mehr Sicherheit. Der Staat übernehme mit dem Gesetz Verantwortung dafür, dass allen in Österreich lebenden Menschen "Lebensqualität bis zuletzt und ein Sterben in Würde, Autonomie und weitgehender Schmerzfreiheit zuteilwerden kann".
Als besonders erfreulich nannte die frühere steirische Landeshauptfrau, dass das Gesetz sehr umfassend ausgestaltet sei. Auch die Qualitätssicherung sowie die Aus-, Fort und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen seien gesichert. Die multiprofessionellen Teams erhielten die Möglichkeit, gute Begleitung und Betreuung anzubieten. Damit die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gelinge, sei nun eine "verantwortliche Entscheidung der Bundesländer in Kooperation mit den landeskoordinierenden Hospiz- und Palliativorganisationen" wichtig, sagte Klasnic.
Der Dachverband Hospiz Österreich hatte gemeinsam mit dem Hospiz- und Palliativforum jahrzehntelang für das Gesetz gekämpft, angefangen mit Klasnics Vorgängerin, der Hospizbewegungs-Gründerin Sr. Hildegard Teuschl (1937-2009). Dachverbands-Geschäftsführerin Leena Pelttari bezeichnete die Entscheidung des Parlaments als verantwortungsvoll und weitreichend. Dafür "Danke zu sagen und diese zu würdigen" sei es nun an der Zeit.
Quelle: kathpress