Caritas sieht Mängel bei neuem Nationalem Aktionsplan
Die Caritas sieht beim Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-30 (NAP) Mängel in den Bereichen Bildung, persönliche Assistenz und Inklusion am Arbeitsmarkt. Mit dem NAP soll die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich umgesetzt werden, hierbei sieht die Hilfsorganisation in der vorliegenden Fassung noch viel Aufholbedarf. "Es ist sehr viel Zeit vergangen, seit Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat. Das theoretische Wissen zu Verbesserungen ist vorhanden, einzig der mutige Wille zur praktischen Umsetzung fehlt in diesem NAP", kritisierte Caritas-Präsident Michael Landau am Mittwoch in einer Aussendung.
Bei dem vorliegenden Entwurf der Regierung vermisse die Caritas "mutige Leitlinien" sowie eine Finanzierungsgrundlage. Ein Inklusionsfonds sollte die finanzielle Grundlage sein, um den NAP umzusetzen, bekräftigte Landau eine wiederholte Caritas-Forderung. Kritisch sehe er auch den mangelnden inhaltlichen Einfluss von Betroffenen auf das Ergebnis sowie zahlreiche "Insellösungen". Es sei bedauerlich, dass der NAP zwar als partizipativer Prozess angelegt war, "jedoch versäumt wurde, eine mutige Leitlinie zu bundesweit einheitlichen Rechten und Ansprüchen von Menschen mit Behinderungen zu schaffen", so Landau. Dies gelte etwa beim chancengleichen Zugang zu Bildung bis hin zur persönlichen Assistenz. "Dies waren wesentliche Anliegen der Betroffenen und zahlreicher Organisationen, die jedoch nicht ausreichend in den Aktionsplan eingeflossen sind."
Das NAP-Kapitel zur Bildung ist aus Sicht der Caritas unzureichend, die Weiterführung von Sonderschulsystemen stehe im klaren Widerspruch zu gleichen Bildungschancen. "Wenn Kinder mit und ohne Behinderungen chancengleichen Zugang zu Bildung und Unterstützung im weiteren Lebenslauf bekommen sollen, dann brauchen diese möglichst viel unmittelbare Erfahrung mit Unterschiedlichkeit, also breite Inklusion", zeigte sich Landau überzeugt. Voraussetzung dafür sei in erster Linie fachliche Kompetenz aller Pädagoginnen und Pädagogen, nicht aber die räumliche Abtrennung etwa durch Sonderschulsysteme.
Mangelnde Daten und Finanzierungsgrundlage
Die Verzögerung des Pilotprojekts zur persönlichen Assistenz bis 2030 ist für Landau, "angesichts laufender Prozesse für ein Pilotprojekt 2022 zur persönlichen Assistenz und umfangreichen Inputs aus der Zivilgesellschaft", nicht nachvollziehbar. Der Caritas-Präsident kritisierte weiters lückenhafte Datengrundlagen, um Maßnahmen für Menschen mit Behinderung zielgerecht umsetzen zu können, sowie auch die Finanzierungspläne. Hier appellierte der Caritas-Chef: "Ein Inklusionsfonds, der von Bund und Ländern gemeinsam befüllt wird, und über welchen gezielt Angebote für Menschen mit Behinderungen nach gleichen Standards bundesweit finanziert werden - das wäre ein Weg für eine Finanzierungsgrundlage." Klar sei, dass es keinesfalls zu einer Verschlechterung bestehender Ansprüche für Menschen mit Behinderungen kommen dürfe.
Ein inklusiver Arbeitsmarkt hat für Landau weiterhin Priorität. "Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt muss vom Ende der Schulpflicht bis zur Pension erfolgen. Österreich muss hier weg von Insellösungen kommen, hin zu einheitlichen, bundesweiten Angeboten." Für einen inklusiven Arbeitsmarkt brauche es eine verstärkte Zusammenarbeit sowie Klarheit betreffend Zuständigkeiten und Budgets zwischen dem Arbeitsministerium, Sozialministeriumservice und den Ländern.
Damit der NAP nicht ein rein symbolisches Dokument bleibe, sei das "umfassende und mutige Bekenntnis sämtlicher Bundesländer und Parteien zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unerlässlich", so Landau. Alle würden als Gesellschaft von einem inklusiven Arbeitsmarkt profitieren.
Quelle: kathpress