Katholische Kirche erlaubt Segnung für homosexuelle Paare
Homosexuelle Paare können ab sofort auch in der katholischen Kirche gesegnet werden. Die vatikanische Glaubensbehörde veröffentlichte am Montag eine Grundsatzerklärung, wonach katholische Geistliche unverheiratete und homosexuelle Paare segnen dürfen. In dem Text mit dem Titel "Fiducia supplicans" (deutsch: Das flehende Vertrauen) wird betont, dass dabei eine Verwechslung mit einer Eheschließung ausgeschlossen werden muss. Auch darf ein Geistlicher den Segen nicht im Rahmen eines Gottesdienstes erteilen.
Wörtlich hält das Schreiben fest, dass "die Möglichkeit der Segnung von Paaren in irregulären Situationen und von gleichgeschlechtlichen Paaren" in ihrer Form "von den kirchlichen Autoritäten nicht rituell festgelegt werden darf, um keine Verwechslung mit dem dem Ehesakrament eigenen Segen hervorzurufen".
Die Erklärung der Glaubensbehörde wurde am Montag im Vatikan in mehreren Sprachen veröffentlicht, darunter auch auf Deutsch. Sie trägt die Unterschrift des Präfekten der Glaubensbehörde, Kardinal Victor Fernandez, und wurde von Papst Franziskus am Montag ausdrücklich genehmigt.
In dem Text der Glaubensbehörde betont Fernandez, dass die Kirche ihr Verständnis von dem, was ein Segen ist, im Licht der seelsorgerischen Ideale von Papst Franziskus erweitert und angereichert habe. Mit diesem weiterentwickelten Verständnis des Segens sei es möglich, "Paare in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare segnen zu können, ohne deren Status offiziell zu konvalidieren oder die beständige Lehre der Kirche über die Ehe in irgendeiner Weise zu verändern" [Konvalidation = Gültigmachung einer nach katholischem Kirchenrecht ungültigen Ehe; d. Red.]. Ausdrücklich wird in dem Schreiben erläutert, dass die Erklärung der Glaubensbehörde vom 22. Februar 2021, die Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren noch grundsätzlich ausschloss, nun weiterentwickelt werde.
Zugleich wird in dem Dokument betont, dass katholische Geistliche, die derartige Segnungen nun aussprechen dürfen, jegliche Verwechslung mit einer kirchlichen Eheschließung vermeiden sollen. Die katholische Lehre, wonach die sexuelle Vereinigung nur innerhalb einer Ehe von Mann und Frau erlaubt sei, bleibe unverändert. Auch dürfe die Segnung nicht in einem gottesdienstlichen Rahmen erfolgen, denn eine solche liturgische Segnung würde voraussetzen, dass die gesegnete Verbindung dem Plan Gottes in seiner Schöpfung entspreche.
Für den Empfang eines Segens außerhalb eines Gottesdienstes müssten aber nicht dieselben moralischen Voraussetzungen gefordert werden wie für den Empfang eines Sakraments. Wer einen Segen erbitte "zeigt, dass er der heilbringenden Gegenwart Gottes in seiner Geschichte bedarf".
Weiter heißt es in dem Text, dass Menschen, die in einer Verbindung außerhalb der Ehe zusammenleben, darum bitten können, dass "alles, was in ihrem Leben und ihren Beziehungen wahr, gut und menschlich gültig ist", durch die Gegenwart des Heiligen Geistes gefördert werde.
Mit Nachdruck mahnt das Dokument an, derartige Segnungen nicht zu formalisieren, sondern sie der praktischen Unterscheidung in den jeweiligen Situationen zu überlassen. In einem solchen Segensgebet könne ein Seelsorger all das erwähnen, was in einer Beziehung gut und legitim ist; etwa Frieden, Gesundheit, Geduld und gegenseitige Hilfe.
Noch im Februar 2021 hatte die vatikanische Glaubensbehörde mitgeteilt, Segnungen homosexueller Paare seien in der katholischen Kirche nicht möglich. Laut geltender katholischer Lehre ist es zwar keine Sünde, homosexuell zu empfinden. Gleichgeschlechtliche intime Handlungen seien aber "in sich nicht in Ordnung". Das Ausleben der Sexualität sei der Ehe vorbehalten, die nur von einem Mann und einer Frau geschlossen werden könne.
Quelle: Kathpress