
Caritas drängt auf Ausweitung von geplantem Energie-Sozialtarif
Die Caritas drängt auf eine Ausweitung des von der Regierung geplanten neuen Energie-Sozialtarifs auf Arbeitslose und Notstandshilfe-Bezieher. Der Sozialtarif sei ein wichtiger Schritt gegen Energiearmut, begrüßte Caritas-Österreich-Generalsekretärin Anna Parr am Donnerstag das in den Entwürfen für die neue Stromgesetze enthaltene Vorhaben. Der vorliegende Entwurf schließe aber viele Menschen aus, die ebenfalls dringend Unterstützung benötigten. "Wir fordern daher, dass alle Haushalte, die aufgrund ihrer Einkommenssituation von der ORF-Gebühr befreit sind, auch Anspruch auf den geplanten Energie-Sozialtarif erhalten", so Parr. Der Energie-Sozialtarif bleibe damit sozial treffsicher.
Die gesetzliche Begutachtungsfrist für das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das Energiearmuts-Definitionsgesetz und das Energie-Control-Gesetz endet am Freitag. Der Anspruch auf einen Energie-Sozialtarif wird darin analog zur ORF-Gebührenbefreiung geplant, allerdings nur für einige ausgewählte Gruppen. Dass Arbeitslose und Notstandshilfe-Bezieher trotz ihrer hohen Armutsgefährdung ausgeschlossen sind, sei "weder nachvollziehbar noch argumentierbar", so Parr. Grundsätzlich dürfe eine Leistung im Rahmen eines Energie-Sozialtarifs auch keinesfalls auf eine bestehende Sozialhilfe angerechnet werden, fügte die Caritas-Generalsekretärin hinzu.
Mit den vorliegenden Gesetzesvorschlägen sieht die Hilfsorganisation auch eine große Chance, das System servicefreundlicher zu gestalten - "und zwar nicht nur für einkommensschwache Haushalte, sondern für alle Verbraucher", wie Parr erklärte. Energie-Rechnungen, Vorschreibungen und Verträge seien oft schwer verständlich. "Wer seine Energierechnung nicht versteht, kann auch nicht rechtzeitig reagieren. Wir brauchen klare Informationen", forderte die Caritas-Generalsekretärin. Die Verwendung von Leichter Sprache und auch Mehrsprachigkeit als Standard könne hier massive Erleichterungen bringen. Notwendig seien außerdem niedrige und langfristige Ratenvereinbarungen, das Recht auf eine monatliche Rechnung sowie verpflichtende Ombudsstellen bei allen Energieversorgern.
Quelle: kathpress