
Kopftuchverbot: Plakolm für Verfassungsbestimmung
Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) hat sich für eine gesetzliche Regelung des umstrittenen Kopftuchverbots für Mädchen bis zur achten Schulstufe im Verfassungsrang ausgesprochen. "Ich denke, das wäre auch ein starkes Zeichen, wenn wir hier einen Schulterschluss für eine Verfassungsbestimmung auf den Weg bringen", sagte Plakolm am Freitag im Ö1-Mittagsjournal.
Die Bedenken, die zuletzt u.a. von der Österreichischen Bischofskonferenz an dem Gesetzesvorhaben geäußert wurden, teile sie nicht - auch wenn sie offen sei für Präzisierungen bei Definitionen und Begrifflichkeiten. Auch eine wissenschaftliche Erhebung zur Zahl der Betroffenen sei denkbar, jedoch: "Die Gesetzgebung erfolgt im staatlichen Interesse des Kindeswohls und da brauch ich nicht die Zustimmung einer oder mehrerer religiösen Organisationen." Das Grundrecht, dass Mädchen gleichberechtigt aufwachsen können, stehe für sie vor den Grundrechten auf Religionsfreiheit und religiöse Erziehung durch die Eltern. Bei den Sanktionen werde die Regierung den Lehrenden praxistaugliche Mittel an die Hand geben.
Grundsätzlich hätten sowohl FPÖ als auch Grüne das Gesetz begrüßt, meinte Plakolm am Tag nach dem Ende der Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf. Ganz so einfach dürfte eine dafür nötige Zustimmung von Grünen und FPÖ aber nicht zu erlangen sein: Die stellvertretende Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer hatte zuletzt zwar betont, dass man gegen den Zwang zum Kopftuchtragen sei. Aber: Einem verfassungswidrigen Gesetz werde man nicht zustimmen.
Zahlreiche rechtliche Bedenken
Tatsächlich hatte zuletzt selbst der Verfassungsdienst in seiner Stellungnahme zu dem Gesetz Bedenken geäußert: So verwies er auf den Umstand, dass die geplante Regelung auf "das Tragen eines Kopftuches, das das Haupt als Ausdruck einer ehrkulturellen Verhaltenspflicht verhüllt" abstellt. Gleichzeitig sei aber nirgendwo geregelt, was genau "ehrkulturell" bedeuten soll: "Der Begriff 'ehrkulturell' wirft die Frage auf, welchem Kopftuch in welchem Kontext eine 'ehrkulturelle' Bedeutung zukommt und nicht bloß ein Ausdruck einer religiösen, kulturellen oder weltanschaulichen Überzeugung ist oder aus modischen oder sozialen Motiven getragen wird."
Dies wurde u.a. auch von der Österreichischen Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme bemängelt, in der es hieß, dass der Begriff "zu unbestimmt" und "letztlich unklar" sei. Die Verwendung eines Begriffs mit derart vagem Inhalt sei nicht für ein gesetzliches Verbot geeignet und mit dem verfassungsrechtlichen Legalitätsgrundsatz schwer vereinbar, heißt es in der vom Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, unterzeichneten Stellungnahme.
Ähnlich auch die Kritik von Bischöfen und Verfassungsdienst zur geplanten Verwaltungsstrafdrohungen für die Eltern, deren Kinder trotz Verbots mit Kopftuch in die Schule kommen: In jener Zeit, in der die Kinder in der Schule sind, treffe die Erziehungsberechtigten keine unmittelbare Aufsichtspflicht. Außerdem müsse auch der Umstand berücksichtigt werden, dass das Verbot für die ersten acht Schulstufen gelte, diese aber auch von Kindern über 14 Jahren und damit bereits religionsmündigen Schülerinnen besucht werden, so der Verfassungsdienst.
Die Bischofskonferenz indes verweist auf Probleme, die sich für Privatschulerhalter wie etwa die Kirche ergeben könnten: "Es ist sicherlich nicht im Sinn des Kindeswohls gelegen, wenn die betroffene Schülerin die Schule verlassen muss." Prinzipiell teile man zwar das Anliegen einer pädagogischen Förderung und Integration aller Kinder in Bildungseinrichtungen und nehme die "Sorge, dass die Integration von Mädchen durch das Tragen eines Kopftuches in der Schule erschwert sein kann" ernst; man stelle aber den faktischen Regelungsbedarf insgesamt infrage und komme zu dem Ergebnis, dass auch beim vorliegenden Gesetzesentwurf "erhebliche Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit der Grundrechtseingriffe" bestehen, heißt es in der Stellungnahme. (Stellungnahme im Wortlaut unter www.bischofskonferenz.at)
Quelle: kathpress