
"Aktion Leben" fordert rasche Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld
Die Schwangerenberatungsstelle der aktion leben kritisiert säumige oder gar fehlende Auszahlungen des Kinderbetreuungsgelds. Dass Frauen mit Partner im EU-Ausland nach der Geburt monatelang weder versichert seien noch Kinderbetreuungsgeld erhielten, sei für diese existenzbedrohlich, betonte "aktion leben österreich" in einer Aussendung am Mittwoch. "Das schwächste Glied in dieser Kette sind die Frauen und Kinder. Sie geraten in Not, weil die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der zuständigen Stellen nicht funktioniert. Es wäre dringend nötig, dieses Prozedere zu verändern", so Generalsekretärin Martina Kronthaler.
"Wohnt der Partner im EU-Ausland, wird routinemäßig überprüft, ob ein Anspruch aus dem Ausland besteht, der die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes mindern könnte. Die erforderlichen Papiere zu bekommen, dauert oft viele Monate, in denen Frauen weder Geld bekommen noch versichert sind", erklärte Kronthaler den Hintergrund. Auch wenn in vielen Fällen klar sei, dass Österreich und nicht das andere EU-Land zuständig ist, würden viele Frauen keine öffentlichen Gelder erhalten. "Das bringt die Frauen in große finanzielle Bedrängnis" und schaffe Abhängigkeiten, so Kronthaler.
In manchen Fällen stünden Frauen infolge der Wartezeit auf das Kinderbetreuungsgeld kurz vor der Delogierung, so der Verein. "Die meist rein formalen Prüfungen dauern oft viele Monate bis Jahre. Würden wir als Verein mit Spendenmitteln nicht helfen, hätten die Frauen gar nicht mehr gewusst, wie sie und ihre Babys überleben sollen", so Kronthaler.
Alle drei Monate kann wieder ein Antrag auf Überprüfung gestellt werden, passiert dann wieder nichts, muss erneut urgiert werden und das alle drei Monate wieder. "Es ist eine unerträgliche und sehr belastende Situation für Frauen", schilderte Kronthaler.
Für die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes sollte der Kindesvater keine Rolle spielen, so die Forderung. Der hauptbetreuende Elternteil, meist die Mutter, sollte Kinderbetreuungsgeld erhalten, und zwar in dem Land, in dem sie ihren Hauptwohnsitz habe und der ihr Lebensmittelpunkt sei, so aktion leben. Die Prüfung ausländischer Ansprüche sei trotzdem durchführbar, sollte aber erst nach dem Vorliegen des Ergebnisses zu einer Neuberechnung des Kinderbetreuungsgeldes und gegebenenfalls zu Rückzahlungen führen.
Quelle: kathpress