
Familienverband für einheitliche Mindeststandards für Kindergärten
Der Katholische Familienverband Österreichs schließt sich der Forderung von Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) nach bundesweiten einheitlichen Mindeststandards für Österreichs Kindergärten an. Schon seit Jahren poche der Verband auf ein derartiges bundesweit einheitliches Rahmengesetz für Kinderbetreuungseinrichtungen, ist einer Aussendung vom Montag zu entnehmen. Zentral müsse es dabei um den Betreuungsschlüssel und die Öffnungszeiten gehen, betonte Verbandspräsident Peter Mender.
"Es ist nicht nachvollziehbar, warum für ein Kind in Eisenstadt andere Standards gelten sollten als in Bregenz. Eine Kinderbetreuung, die eine gute Elementarbildung für die Kinder und eine optimale Vereinbarkeit für Eltern ermöglicht, dürfen keine Frage der Postleitzahl sein", unterstrich Mender, die Notwendigkeit einheitlicher Mindeststandards.
Essenziell sei allerdings auch, dass auch familiennahe Betreuungsformen wie Tageseltern hier mitgedacht würden. Für viele Familien stellten diese eine optimale Lösung dar, die "unbedingt weiterhin bestehen und unterstützt werden" müsse, so Mender. Wünschenswert sei daher, auch dieses Angebot auszubauen, um dadurch zusätzliche Wahlfreiheit zu ermöglichen.
Minister Wiederkehr hatte sich für die Schaffung eines "bundeseinheitlichen Korridors für Mindeststandards" im Rahmen der laufenden Reformpartnerschaft mit Ländern und Gemeinden ausgesprochen. Dabei solle es unter anderem um Gruppengrößen, Betreuungsschlüssel, Berufsbild, Ausbildungsanforderungen und um die pädagogische Qualität gehen. Dieser Gesetzesrahmen sei notwendig, um die Qualität zu sichern, den Personalmangel zu entschärfen und die Mobilität von Fach- und Assistenzpersonal auch über Bundesländergrenzen hinweg erleichtern.
Derzeit sind für die Kindergärten die Bundesländer alleine zuständig, wodurch es stark unterschiedliche Rahmenbedingungen gibt. Frühere Versuche, verbindliche bundesweite Mindeststandards einzuführen, scheiterten am Widerstand der Länder, die auf Umsetzungsprobleme, hohe Kosten und den akuten Personalmangel verwiesen. In bestehenden Vereinbarungen bekannten sich die Länder bisher lediglich zu "möglichst einheitlichen Standards".
Quelle: kathpress