
Armutskonferenz fordert bessere Sozialhilfe für behinderte Menschen
Rund 1,9 Mio. Menschen mit Behinderungen leben in Österreich. Sie haben ein deutlich geringeres Einkommen, leben in schlechteren Wohnverhältnissen und sind überdurchschnittlich armutsgefährdet. Laut einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht der "Statistik Austria" waren im Jahr 2024 21,5 Prozent - also rund ein Fünftel - von ihnen armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Die Armutskonferenz kritisierte am Freitag die immer schlechtere Sozialhilfe, die Menschen mit Behinderungen weiter in die Armut treibe. Das Netzwerk fordert darum ein neues Sozialhilfegesetz, "in dem die Hürden für Menschen mit Behinderungen nicht vergessen, sondern überwunden werden".
Konkret soll die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber Kindern mit Behinderungen bis zum 25. Lebensjahr begrenzt, eine einmonatige Entscheidungsfrist eingeführt, eine Mindestabsicherung statt Höchstsätzen verankert, Soforthilfe in Härtefällen garantiert sowie die Wohnsituation, Amtswege und die barrierefreie Antragstellung verbessert werden. Zudem müsse Armutsbekämpfung und Existenzsicherung wieder als zentrales Ziel im Gesetz verankert werden, hieß es seitens der Armutskonferenz.
Die aktuelle Soforthilfe funktioniere nicht, so die Kritik. So gäbe es keine klare Definition von Alleinerziehenden, Wohnkosten seien nicht tragbar, Härtefallregeln fehlten, Entscheidungsfristen am Amt dauerten zu lange und Menschen mit Behinderungen werde ein selbstbestimmtes Leben verweigert. "In der öffentlichen Debatte kommt das alles nicht vor", sagte Diakonie-Sozialexperte Martin Schenk aus dem Koordinationsteam der Armutskonferenz.
"Beschämender Wettlauf nach unten"
In den Bundesländern herrsche ein "beschämender Wettlauf nach unten", so die Armutskonferenz. Die Kürzung des Höchstsatzes im steirischen Gesetz bedeute zugleich Kürzungen bei der Wohnkostenpauschale, den Zuschlägen für Alleinerziehende sowie beim Behindertenzuschlag. Menschen mit Behinderungen würden dabei doppelt belastet, da sich der Zuschlag in Höhe von 18 Prozent vom Höchstsatz berechne.
Sozialhilfenovellen etwa in der Steiermark und in Oberösterreich hätten in ihrer Gesamtheit schlechte Auswirkungen auf das bereits unzureichende unterste soziale Netz und könnten weder ein menschenwürdiges Dasein noch das Existenzminimum sichern. In Niederösterreich verschärfe zudem der Zwang zur Unterhaltsklage für Menschen mit Behinderungen die Lage, in Wien treffe die Halbierung der Sonderzahlung Dauerleistungsbezieher, darunter Menschen mit Behinderungen, Personen mit psychischen Erkrankungen und Pensionisten.
(Pressemitteilung der Statistik Austria: https://www.statistik.at/fileadmin/announcement/2026/01/20260122BETESTAT2024.pdf)
Quelle: kathpress