
EU-Asylpakt: Caritas warnt vor Lücken für Schutzbedürftige
Die Caritas warnt vor Lücken im neuen EU-Asylpakt, die besonders vulnerable Menschen und integrationswillige Asylsuchende betreffen könnten. "Erstens werden vulnerable Menschen zu oft übersehen, und zweitens verlieren Menschen, die längst in Österreich arbeiten, ihre Zukunft in Österreich", mahnte Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler in einer Aussendung vom Mittwoch. Die Begutachtungsfrist für das nationale Anpassungsgesetz zum EU-Pakt endet am Donnerstag.
Mehrere Kritikpunkte beanstandet die Caritas in ihrer Stellungnahme zum Gesetz, darunter die geplante Quotenregelung im Familiennachzug, die laut der Hilfsorganisation "europarechtswidrig sein dürfte", oder die weiterhin fehlenden Obsorge-Regelungen ab dem ersten Tag für unbegleitete Minderjährige.
Screening ohne Psychologen
Gravierende Mängel sieht die kirchliche Hilfsorganisation im geplanten anfänglichen Screening, das über Dauer, Unterstützung und Schutz der Person im Asylverfahren entscheidet. Dieses soll künftig in Polizeistationen ohne fachliche Begleitung aus Sozialarbeit oder Psychologie erfolgen. Dabei könnte Wesentliches übersehen werden: "Wenn wir Verletzlichkeit nicht erkennen, riskieren wir Fehlentscheidungen und im schlimmsten Fall das Leben von Menschen", so Tödtling-Musenbichler. Betroffene könnten ohne ausreichenden Schutz in beschleunigte Verfahren gelangen, mit sehr kurzen Fristen und ohne aufschiebender Wirkung bei Beschwerden.
Die Caritas fordert daher Screenings mit fachlicher Kompetenz, ein Recht auf eigenes Geltendmachen von Vulnerabilität - etwa durch traumatische Belastungen, Lernschwierigkeiten, psychische Erkrankungen oder Zugehörigkeit zum LGBTIQ-Spektrum - und ein anfechtbares Verfahren im Fall falscher Zuweisung.
Sofortiger Arbeitsplatzverlust bei Negativ-Bescheid
Besonders problematisch sei weiters, dass Menschen, die bereits arbeiten oder eine Lehre absolvieren, bei negativem Asylbescheid sofort ihren Arbeitsplatz verlieren. "Wer Hürden meistert, arbeitet und gebraucht wird, sollte die Chance auf einen Aufenthaltstitel bekommen", so Tödtling-Musenbichler.
Besser wäre laut Caritas die Möglichkeit eines sogenannten "Spurwechsels" während des Asylverfahrens mittels Umstieg auf regulären Aufenthaltstitel; dies könnte qualifizierten Arbeitskräften und auch ihren Arbeitgebern und Betrieben eine Perspektive bieten. Österreich sollte jene Menschen halten, die bereits arbeiten und sich bewährt haben, anstatt aufwendige Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren, so die Position der Caritas. Dies gäbe sowohl den Arbeitnehmern als auch den Betrieben Planungssicherheit und Perspektive.
Grundsätzlich positiv sieht die Caritas die Schaffung klarer, einheitlicher Abläufe und Standards, darunter die vorgeschriebene Aufzeichnung von Einvernahmen. Wichtig sei jedoch auch die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, um Schutzbedürftige nicht zu übersehen und die Integration zu fördern. "Ein System muss verlässlich sein", heißt es in der Stellungnahme.
Künftig schnellere Asylverfahren
Hintergrund ist der neue EU-Asylpakt, mit dem Asylverfahren künftig europaweit vereinheitlicht und beschleunigt werden sollen. An den EU-Außengrenzen - in Österreich künftig zentralisiert am Flughafen Wien-Schwechat - sollen Asylanträge binnen zwölf Wochen abgeschlossen werden. Negativbescheide können unmittelbar in Abschiebeverfahren übergehen. Zudem wird die EU-Migrationsdatenbank "EURODAC" erweitert, um neben Asylwerbern auch Staatenlose und illegale Fremde zu erfassen.
Auf nationaler Ebene sieht der Pakt neue Rückkehrzentren, verpflichtende Rückkehrberatung und strengere Sanktionen im Bereich der Grundversorgung vor. Der Familiennachzug unterliegt künftig einer Quotenregelung, die im Extremfall auch gegen null gehen kann. Zudem müssen sich Asylberechtigte verpflichtend einer Werte-Charta unterwerfen.
Quelle: kathpress