
Weiter Kritik an Passagen zu Religionsunterricht in Europarats-Papier
Aus Österreich gibt es weiter Kritik an der In-Frage-Stellung von konfessionellem Religionsunterricht in einer Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zum Schutz der Religionsfreiheit in Europa. Die vergangene Woche in Straßburg beschlossene Resolution enthalte "viele wichtige und wünschenswerte Gedanken und Zielvorstellungen", treffe für den schulischen Religionsunterricht aber "einige unannehmbare Aussagen", erklärte der Ehrenpräsident des Katholischen Laienrates, Wolfgang Rank, in einer der Nachrichtenagentur Kathpress (Dienstag) vorliegenden Stellungnahme.
Dass es in Abschnitt 8 des nicht rechtsverbindlichen Papiers unter anderem wörtlich heißt, dass religiöse Bildung "objektiv und nicht konfessionell sein" müsse, um religiöser Intoleranz vorzubeugen und sozialen Zusammenhalt fördern zu können, hatte schon im Vorfeld der Abstimmung in Straßburg für Kritik gesorgt. Die Passage wurde auch in der abschließenden Plenumsdebatte von mehreren Delegierten moniert, blieb aber in der von der Versammlung mit breiter Mehrheit beschlossenen Resolution enthalten - freilich ergänzt um einen Absatz, der etwa festhält, dass religiöse Bildung und Erziehung einen wichtigen Beitrag zu einer demokratischen Gesellschaft leisten können.
Konfessionellen Religionsunterricht abzuschaffen, "darf nicht als Meinung der Parlamentarischen Versammlung verbreitet werden", forderte Laienrats-Ehrenpräsident Rank und kritisierte u.a. die Behauptung, wonach nur ein "objektiver und nicht konfessioneller" Unterricht ein Instrument zur Förderung sozialen Zusammenhalts und Vorbeugung religiöser Diskriminierung sein könne. "Die Lehrpläne und die Praxis des konfessionellen Religionsunterrichts in vielen Staaten beweisen, dass das möglich ist, obwohl es negative Erfahrungen auch gibt", so der Experte wörtlich.
Zu ungenau formuliert
Rank begrüßte gleichzeitig, dass unter anderem auf Antrag der österreichischen Europarats-Mitglieder Andrea Eder-Gitschthaler und Andreas Minnich (beide EPP) dem ursprünglichen Entwurf des Dokuments ein "wichtiger und richtiger" Absatz hinzugefügt wurde, der auch religiöse Bildung in einem weiteren Umfang als Aufgabe religiöse Gemeinschaften, Eltern und konfessioneller Schulen festhält. "Dadurch wird aber auch deutlicher, wie ungenau und unbewiesen der Abschnitt 8 formuliert ist", so der Ehrenpräsident des Katholischen Laienrates. Beziehe man die Ablehnung konfessionell geprägter Bildung auf die religiöse Erziehung/Bildung ("religious education") durch die Eltern und die religiösen Gemeinschaften, würde dies gegen Religionsfreiheit und Elternrechte verstoßen.
ÖVP-Bundesrätin Eder-Gitschthaler hatte in der Schlussdebatte den der Resolution zugrundeliegenden Europarats-Bericht zur "Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der Religion und Schutz der Religions- oder Glaubensfreiheit in Europa" im Ganzen als "wichtig und notwendig" bezeichnet. Niemand dürfe aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft oder auch weil er keiner Religionsgemeinschaft angehört, diskriminiert werden, sagte sie im Plenum in Straßburg. Gleichzeitig betonte sie den Wert konfessionsgebundener religiöser Erziehung durch Eltern und des konfessionellen Religionsunterrichts, der einen wichtigen Beitrag zur Entfaltung von Kindern in einer demokratischen und den Menschenrechten verpflichteten Ordnung leisten könne.
"Konfessionelle Schulen sind gerade bei uns in Österreich eine wichtige Bildungseinrichtung, auch offen für alle", hielt die Politikerin fest. Es sei der EPP-Fraktion im Europarat daher wichtig, in dem Bericht zu betonen "dass religiöse Bildung und Erziehung einen wichtigen Beitrag zu einer demokratischen Gesellschaft leistet und das auch klar anzuführen", erklärte Eder-Gitschthaler zum letztlich angenommenen Ergänzungsantrag.
(Resolution 16373 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates: https://pace.coe.int/en/files/35925/compendium)
Quelle: kathpress