
Bischöfin Richter: Flüchtlingsschutz darf nicht ausgehöhlt werden
Der Schutz von Menschen auf der Flucht und das Recht, Asyl zu suchen, sind "ein Testfall für die Achtung der Menschenwürde und für den Wert, dem wir einem Menschenleben beimessen". Das haben die evangelische Bischöfin Cornelia Richter und die Direktorin der Diakonie Österreich, Maria Katharina Moser, in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich des Weltflüchtlingstags (20. Juni) betont. Beim Flüchtlingsschutz gehe es um das Leben von Menschen: "Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, dürfen nicht an geschlossenen Grenzen abgewiesen und nicht in Folter, Gewalt oder Tod zurückgeschickt werden. Das garantiert die Genfer Flüchtlingskonvention seit 75 Jahren. Diese Garantie hat unzählige Menschenleben gerettet." Dieser Flüchtlingsschutz dürfe nicht ausgehöhlt werden.
Diakonie und Evangelische Kirche A.B. fordern deshalb ein klares Bekenntnis Österreichs zur Genfer Flüchtlingskonvention, deren Verabschiedung sich heuer zum 75. Mal jährt. Die Genfer Flüchtlingskonvention gieße in moderne völkerrechtliche Regelungen, was schon in der Bibel verankert ist: Das Recht soll dem Schutz der Fremden dienen. "Dieser ethische Grundsatz ist auch heute leitend für unsere Kirche", erklärte Bischöfin Richter. Sie kritisiert die Verschiebung in der Ausgestaltung des Asylrechts weg von Schutz von Menschen auf der Flucht hin zu Abschottung als "Bruch mit unseren christlichen und gesellschaftlichen Werten".
Diese Werte - Schutz von Leib und Leben, Sicherheit, Freiheit, Familie - könne man nur leben, "wenn wir sie auf alle gleichermaßen anwenden. Auch die Herkunft eines Menschen darf daran nichts ändern", betonte die Bischöfin. Sie verwies auf Artikel 1 der evangelischen Kirchenverfassung, demzufolge die Evangelische Kirche A.B. "in ihrem Handeln die Würde jedes einzelnen Menschen zu achten und für sie einzutreten" habe: "Die Bedeutung, welche die Evangelische Kirche dabei dem Flüchtlingsschutz beimisst, zeigt sich auch an der hohen Zahl der Resolutionen zum Thema Flucht und Asyl, die von der Synode, dem obersten Gremium der Evangelischen Kirche, verabschiedet wurden", so Richter.
Schutzauftrag für die Gegenwart
"Die Genfer Flüchtlingskonvention ist entstanden aus dem Wissen, was geschieht, wenn Menschen auf der Flucht keinen Schutz finden", so Diakonie-Direktorin Moser. Die Konvention sei keine bloß historische Errungenschaft, sondern "ein konkreter Schutzauftrag für die Gegenwart". Wer Schutzsuchenden den Zugang zu einem fairen Asylverfahren verwehrt, rüttle an den Grundfesten von Menschenwürde und Rechtsstaat, warnte Moser: "Österreich muss seiner humanitären Tradition und seiner völkerrechtlichen Verantwortung gerecht werden."
Gemeinsam hielten Richter und Moser fest: "Als Kirche und Diakonie erinnern wir daran, dass der Schutz von Menschen in Not nicht verhandelbar ist. Europa und Österreich müssen Orte bleiben, an denen Menschen nicht abgewehrt, sondern gehört und geschützt werden. Zugleich braucht es konkrete, politisch gewollte Maßnahmen, um Geflüchteten einen schnellen Zugang zum Erlernen der deutschen Sprache, zu Ausbildung und Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Das gilt besonders für die konstruktive Begleitung minderjähriger Geflüchteter."
Gewalt an den europäischen Außengrenzen
Während die Genfer Flüchtlingskonvention Schutz garantiert, zeige sich an Europas Grenzen vielfach das Gegenteil. Rechtswidrige Pushbacks, Gewalt gegen Schutzsuchende und Praktiken, durch die Menschen daran gehindert werden, überhaupt einen Asylantrag zu stellen, warnten Moser und Richter. Seit Jahren unterstütze die Diakonie deshalb u.a. ein Projekt in Bosnien, das hilft, Menschen aufzufangen und notzuversorgen, die Pushbacks an der kroatischen Südgrenze erlebt haben, und denen alles genommen wurde.
Quelle: kathpress