Papst will Arbeit katholischer Hochschulen reformieren
Papst Franziskus will die Arbeit und Gestaltung kirchlicher Hochschulen und Fakultäten neu gestalten und aktuellen Herausforderungen anpassen. Dazu veröffentlichte der Vatikan am Montag eine Apostolische Konstitution des Papstes mit dem Titel "Veritatis gaudium" (Freude der Wahrheit), die das Vorgängerdokument "Sapientia christiana" von Johannes Paul II. aus 1979 fortschreiben soll. Das neue Dokument setzt einerseits neue Prioritäten für Forschung und Lehre, andererseits soll es die kirchliche Hochschullandschaft neuen Bildungsreformen wie dem Bolognaprozess anpassen oder internationale Abkommen berücksichtigen, denen der Heilige Stuhl zwischenzeitlich beigetreten ist.
Für kirchliche Fakultäten, Institute oder auch theologische Fakultäten an nicht-kirchlichen Universitäten formuliert die Konstitution vier Kriterien: das Wesen der christlichen Botschaft intellektuell, geistlich und existenziell zu verstehen; Dialog auch mit nicht-katholischen oder nicht-religiösen Fachleuten als Mittel, die Wahrheit besser zu erkennen; bei aller fachlichen Differenzierung und unterschiedlichen kulturellen Ausdrucksformen von Wissen dieses zu bündeln; ein Netzwerk von Einrichtungen sowie Forschungsschwerpunkte, die sich auf das Studium der "epochalen Probleme" von heute konzentrieren und dazu "geeignete, realistische Lösungsvorschläge machen".
Insgesamt werden kirchliches Studium und Forschung als Teil der Mission der Kirche verstanden. In diese müssten aber alle Gläubigen eingebunden und dazu befähigt werden - nicht allein Kleriker und Experten. Es sei nötig, Führungskräfte und -Zirkel zu bilden, die "Wege aufzeigen" angesichts der fundamentalen Herausforderungen im gegenwärtigen "Zeitenwandel", der von einer "umfassenden anthropologischen und sozio-ökologischen Krise gekennzeichnet ist". Diese Aufgabe verlange auch auf akademischer Ebene eine "mutige kulturelle Revolution". Das weltweite Netz kirchlicher Universitäten und Fakultäten sei berufen, "als entscheidenden Beitrag (..) das Licht des Evangeliums und der lebendigen Tradition der Kirche" einzubringen.
Kirchliche Studien könnten sich nicht darauf beschränken, Menschen die in ihrem christlichen Bewusstsein wachsen wollen, Wissen, Fähigkeiten und Erfahrungen zu vermitteln, heißt es außerdem. Vielmehr gelte es intellektuelle Instrumente zu entwickeln, "die sich als Paradigmen eines Handelns und Denkens erweisen, die für die Verkündigung in einer Welt, die von einem ethisch-religiösen Pluralismus geprägt ist, nützlich sind". In diesem Zusammenhang sei die Schaffung "neuer qualifizierter Forschungszentren unerlässlich, in denen Wissenschaftler mit unterschiedlichem religiösen Hintergrund und aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen mit verantwortungsvoller Freiheit und gegenseitiger Transparenz interagieren können".
Unter den einzelnen Vorschriften der Konstitution ist etwa jene, Flüchtlingen oder Migranten, die "nicht über die regulär erforderlichen Dokumente verfügen", das Verfahren zur Studienzulassung zu erleichtern. Des weiteren gibt es Hinweise etwa zu Fernstudiengängen in entlegenen Gebieten oder unter Berücksichtigung der heutigen IT.
Bis Anfang Dezember 2019 sollen die kirchlichen Einrichtungen die nun erforderlichen Maßnahmen umsetzen oder in Verhandlungen mit nichtkirchlichen Partnern eingebracht haben, erläuterte der Sekretär der zuständigen vatikanischen Bildungskongregation, Erzbischof Angelo Vincenzo Zani, der das Papstdokument gemeinsam mit Bildungspräfekt Kardinal Giuseppe Versaldi vor Journalisten präsentierte. Demnach geht es um knapp 800 Hochschul-Einrichtungen - darunter 289 kirchliche Fakultäten - in aller Welt mit insgesamt 64.500 Studierenden und etwa 12.000 Lehrkräften.
Quelle: kathpress