"Ehe für alle": Familienverband warnt vor Leihmutterschaft
Die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) verlangte Öffnung der Ehe auch für homosexuelle Paare, um deren gesetzliche Neuformulierung die Regierung derzeit ringt, darf auf keinen Fall dazu führen, dass der Leihmutterschaft Tür und Tor geöffnet wird. Befürchtungen in diese Richtung hat am Dienstag der Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreich (KFÖ), Alfred Trendl, gegenüber "Kathpress" geäußert. Wenn zwei homosexuelle Männer eine Ehe - bisher als offen für die Weitergabe des Lebens definiert - eingehen, könnte der nächste Liberalisierungsschritt sein, diesen die Möglichkeit der leiblichen Elternschaft einzuräumen. Dies wäre aber nur durch eine für Frauen und Kinder höchst problematische Leihmutterschaft denkbar, die zurecht verboten sei.
Dass die bisher gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehaltene eingetragene Partnerschaft eine Diskriminierung durch das damit verbundene "Zwangsouting" schwuler bzw. lesbischer Paare bedeutet, kann Trendl - wie er sagte - nachvollziehen. Auch ihm sei, wie dem VfGH in seinem Erkenntnis zur eingetragenen Partnerschaft wichtig, dass diese Gruppe nicht diskriminiert wird. Er verwies dazu jedoch auf Rechtsexperten, die meinen, dies wäre auch mit einer Öffnung der eingetragenen Partnerschaft auch für heterosexuelle Paare zu erreichen.
Wenn die Ehe Mann und Frau vorbehalten bliebe, würde dies den Widerspruch zwischen dem VfGH-Entscheid und der bisherigen Legislative in Österreich ausräumen, so Trendl. Laut dem geltenden Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist die Ehe als Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts definiert, die u.a. ihren Willen bekunden, Kinder zu zeugen und sie zu erziehen. Diese Frage der Weitergabe des Lebens, die Schaffung eines gesetzlich geschützten Rahmens für Kinder, hat der VfGH offen gelassen. Für den Familienverband sei genau diese Frage zentral.
Regierung ringt um Lösung
Zuletzt hatte Justizminister Josef Moser die Debatte wieder angefacht: Er schlug eine Variante mit zwei Rechtsinstituten für Bindungswillige vor: Unabhängig von der Geschlechterkonstellation des Paares solle es sowohl die Möglichkeit einer Eheschließung als auch einer eingetragenen Partnerschaft geben. Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal relativierte dies zuletzt mit dem Hinweis, es liege "an der Bundesregierung, die diversen Möglichkeiten zu prüfen und zeitgerecht darüber zu informieren".
Laut VfGH-Entscheid vom Dezember 2017 soll spätestens mit 1. Jänner 2019 lesbischen und schwulen Paaren der Zugang zur Ehe nicht mehr verwehrt sein.
Quelle: kathpress