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Asyl: Kirchen empört über Umgang mit afghanischen Konvertiten
Flucht & Asyl

Asyl: Kirchen empört über Umgang mit afghanischen Konvertiten

Evangelische Kirchenspitzen und katholischer Bischof Krautwaschl äußern anlässlich des Schladminger Falles Hossein K. Kritik an Asyl- und Abschiebepraxis

12.11.2019

"Empörung" über den Umgang mit afghanischen Konvertiten in Österreich haben Vertreter der Evangelischen Kirche und der Diakonie geäußert. In Afghanistan sei das Leben von Menschen, die vom Islam zum Christentum übergetreten sind, bedroht, verwiesen Bischof Michael Chalupka, der evangelische Synoden-Präsident Peter Krömer und Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser bei einer Pressekonferenz am Dienstag in Wien auf ein erst jüngst gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dennoch würden Betroffene häufig mit der Begründung abgeschoben, ihrer Konversion fehle die Glaubwürdigkeit.

 

Anlass für die Pressekonferenz war der Fall des afghanischen Asylwerbers Hossein K. Der Lehrling des Diakonissenkrankenhauses in Schladming war am Donnerstag, 7. November, bei einem Termin am Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) festgenommen worden. Ihm droht - wie die Diakonie warnte - noch am Dienstagabend die Abschiebung nach Afghanistan. Das ganze Wochenende über waren hunderte Menschen in Schladming zu Gebeten und Mahnwachen für Hossein K. zusammengekommen.

 

Krautwaschl für humanitäres Bleiberecht

 

Auch der steirische katholische Bischof Wilhelm Krautwaschl - Schladming liegt in seiner Diözese Graz-Seckau - bekundete gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epdÖ) seine tiefe Betroffenheit über den Fall. Er appellierte "an die Vernunft der Beteiligten, nicht einen wunderbar integrierten Menschen abzuschieben". Krautwaschl sprach sich für die Anwendung des humanitären Bleiberechts aus, um das sich auch andere katholische Bischöfe immer wieder bemüht hatten.

 

Diakonie-Direktorin Moser forderte bei der Pressekonferenz einen Abschiebestopp für zum Christentum konvertierte Menschen aus Afghanistan. Sie erinnerte an das gleichlautende EGMR-Urteil vom 5. November, wonach eine solche Abschiebung gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung, Folter oder Todesstrafe nach Artikel 3 der Menschenrechtskonvention verstoße. Österreich müsse diesem Urteil folgen und anerkennen: "Afghanen, die zum Christentum konvertiert sind, oder bei denen auch nur der Verdacht entstehen könnte, sie seien konvertiert, sind Verfolgung ausgesetzt", sagte Moser.

 

Kritik äußerte die Diakonie-Chefin auch an Asylbescheiden, die Konvertiten entweder mangelnde Glaubwürdigkeit unterstellten oder sie dazu anhielten, "ihren Glauben in Afghanistan zu verstecken oder gar zu verleugnen".

 

Chalupka: Mit Kirchenasyl Zeit gewinnen

 

Das sogenannte Kirchenasyl, in dem sich auch Hossein K. befand, sei "ein letzter, legitimer Versuch einer Pfarrgemeinde, Asylsuchenden durch zeitlich befristete Schutzgewährung beizustehen", erklärte Bischof Chalupka. Der evangelischen Kirche sei bewusst, dass damit "kein eigenes Recht begründet" werde. Allerdings schüfen Pfarrgemeinden mit der Gewährung von Kirchenasyl Zeit für weitere Überprüfungen. Entscheidend sei Transparenz, so der Bischof: "Auch im Fall von Hossein K. herrschte immer Klarheit, wo er sich aufhält. Es bestand kein Grund für die Schubhaft."

 

Chalupka äußerte auch Unverständnis über den Widerspruch zwischen der Abschiebepraxis in Österreich und anders lautenden Politiker-Beteuerungen: "Wenn sich die österreichische Bundesregierung gegen Christenverfolgung stellt und zu ihrem Thema macht, dann kann es doch nicht sein, dass Christinnen und Christen durch die Abschiebung ganz bewusst der Verfolgung ausgesetzt werden."

 

Glaubensprüfungen wie in der Gegenreformation

 

Heftige Kritik an "Glaubensprüfungen" durch die zuständigen Behörden äußerte Synoden-Präsident Krömer: "Das erinnert an die Zeit der Gegenreformation, wo Evangelische sich auch Glaubensprüfungen unterziehen mussten. Wenn sie diese nicht bestanden, wurden sie des Landes verwiesen." In einem Schreiben an Kultusminister Alexander Schallenberg habe er einen Runden Tisch angeregt, an dem die zuständigen Behörden und betroffenen Kirchen über eine Änderung der aktuellen Praxis beraten sollten.

 

Quelle: Kathpress

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