VfGH-Entscheidung: Karfreitag auch weiterhin kein Feiertag
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Antrag der lutherischen, reformierten, methodistischen und altkatholischen Kirche auf Aufhebung der geltenden Regelung zum Karfreitag mit Beschluss vom 10. März als unzulässig zurückgewiesen. Das hat das österreichische Höchstgericht am Donnerstag in einer Aussendung mitgeteilt. "Nachdem ihre Rechtssphäre nicht unmittelbar betroffen ist, sind die antragstellenden Kirchen nicht berechtigt, den Entfall der bisherigen Feiertagsregelung beim VfGH anzufechten", hieß es dazu wörtlich in der Mitteilung des Gerichts. Die seit dem Vorjahr bestehende Regelung bleibe damit aufrecht und der Karfreitag nur mehr ein "persönlicher Feiertag".
Die antragstellenden Kirchen hätten kein Recht auf Beibehaltung eines konkreten gesetzlichen Feiertages, stellte der VfGH weiter fest. Eine staatliche Pflicht zur Einführung oder Beibehaltung eines solchen Feiertags könne weder aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) noch aus dem Staatsgrundgesetz (StGG) abgeleitet werden. Feiertage verfolgen laut VfGH "heute überwiegend Ziele der persönlichen Ruhe, Besinnung, Erholung und Zerstreuung, mag die konkrete Auswahl der Feiertage auch religiös begründet gewesen sein".
Quelle: kathpress