
Armutskonferenz legt fertiges Sozialhilfegesetz vor
Die Armutskonferenz hat ein ausgearbeitetes Sozialhilfegesetz vorgelegt, das legistische Vorschläge für die vielen vergessenen und verschwiegenen Probleme in der Sozialhilfe bereitstellt, wie das NGO-Netzwerk in einer Aussendung mitteilte. Damit wolle man blinde Flecken in der Sozialdebatte aufgreifen. Das im Internet abrufbare "Gesetz" sei als Hilfestellung für die Regierung im Verhandlungsprozess gedacht, "mit Anregungen aus der Praxis und der sozialen Realität von Menschen, die in der Politik gerne verdrängt werden".
Die Liste an notwendigen Reformen ist für die Armutskonferenz lang: "Die Soforthilfe funktioniert nicht, die Wohnkosten sind nicht tragbar, Härtefallregeln fehlen, Menschen mit Behinderungen wird ein selbstbestimmtes Leben verweigert, gewaltbetroffene Frauen werden allein gelassen, Hilfestellung und Angebote von Amtswegen gibt es nicht, Entscheidungsfristen am Amt sind zu lange und es treten große Mängel im behördlichen Vollzug auf."
Der Entwurf der Armutskonferenz enthält deshalb u.a. laut Aussendung eine Neuformulierung der Zielbestimmung, wirksame Soforthilfe, verkürzte Entscheidungsfristen, Mindestsätze und Mindeststandards statt Höchstsätze oder auch die Übernahme tatsächlicher Wohnkosten. Ebenso beinhaltet der Vorschlag die Begrenzung der Unterhaltsverfolgung bei Menschen mit Behinderungen, eine einheitliche Definition Alleinerziehender oder auch die Möglichkeiten der Übernahme von Kosten bei Kindern in Bildung, Gesundheit und sozialer Teilhabe.
Quelle: kathpress