
"Offline Kärnten": Caritas bietet Suchterkranken Arbeitsperspektiven
Die Caritas Kärnten hat mit Juli 2025 ein neues niederschwelliges Beschäftigungsangebot gestartet, das sich speziell an Menschen ab 25 Jahren mit Suchterkrankungen richtet. Ziel des Projekts "Offline Kärnten" sei es, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, zur Stabilisierung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beizutragen und ihnen Struktur zu geben, hieß es bei einer Pressekonferenz am Montag. Durch Beratung würden sie gleichzeitig bei ihren individuellen Problemen unterstützt, was ihren Alltag "leichter, besser und gesünder" gestalten solle.
Neben der persönlichen Begleitung stehe auch der Nachhaltigkeitsgedanke im Fokus, wie Caritas Kärnten und der Kärntner Landespressedienst mitteilten: Die Teilnehmenden arbeiten unter anderem bei der Akquise, Lagerung und Ausgabe gespendeter Lebensmittel mit. In der Versorgung benachteiligter Menschen leisteten sie einen Beitrag zur Armutsreduktion und zum verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen, hieß es weiter. Für ihre Tätigkeit erhalten die jungen Menschen eine Entlohnung von 7,50 Euro pro Stunde.
Gefördert wird das Projekt, das es in der Steiermark bereits seit mehr als zehn Jahren gibt, von der Santner Privatstiftung heuer mit 175.000 Euro. Seit einigen Jahren hat sich die gemeinnützige Stiftung neben der Förderung von Wissenschaft und Forschung der Bekämpfung von Suchtproblemen verschrieben. "Suchterkrankungen sind zunehmend ein Ventil für Menschen, die vom steigenden Tempo und der wachsenden Komplexität des Lebens überfordert sind", erklärte Vorstandsvorsitzender Friedrich Santner.
"wert.werk"
Ein weiteres niederschwelliges Beschäftigungsangebot für (langzeit-)arbeitslose Frauen und Männer der Caritas ist das "wert.werk". Es unterstützt vorwiegend junge Menschen bei ihrem Wunsch nach Beschäftigung, denen der Zugang zum Arbeitsmarkt aufgrund schwieriger Lebenssituationen, gesundheitlicher Probleme oder struktureller Ausgrenzung versperrt ist. Das Projekt bietet den Teilnehmenden flexible, stunden- oder fallweise Tätigkeiten, begleitet durch psychosoziale Beratung und ist "eingebettet in ein wertschätzendes Umfeld", teilte die Caritas mit. Auch hier beträgt die Entlohnung 7,50 Euro pro Stunde.
Die geringe Abbruchquote und hohe Verweildauer der Teilnehmenden sprächen für die nachhaltige Wirkung des Projekts, betonte Christina Staubmann, Bereichsleiterin für Beschäftigung und Betriebe bei der Caritas Kärnten. Vielen von ihnen gelinge der Anschluss: "Sei es durch den Einstieg in eine Ausbildung, wie etwa in der Pflege, durch die Teilnahme an weiterführenden arbeitsmarktpolitischen Angeboten oder sogar durch den direkten Übergang in eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt". Für andere würden "andere entscheidende Weichen" gestellt, so Staubmann: "Sie nehmen therapeutische Angebote an, die Wohnsituation stabilisiert sich oder durch die Erfahrung von Anerkennung und Struktur im Projekt entsteht überhaupt erst wieder eine Vorstellung davon, dass Zukunft möglich ist."
Forderung nach zuverlässiger Finanzierung
Das vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und Land Kärnten finanzierte Projekt "wert.werk" ist eine Fortführung und Erweiterung des vorangegangenen Projekts brücken.werk. Seit seinem Bestehen 2021 haben laut Caritas mehr als 100 Menschen teilgenommen. Die Fördersumme liegt bis Ende des heurigen Jahres bei fast 870.000 Euro.
Die beiden Beschäftigungsprojekte der Caritas seien "eine adäquate Antwort auf die arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen dieser Zeit und auch ein Beweis dafür, dass im Miteinander Wunderbares gelingen kann", erklärte Caritasdirektor Ernst Sandriesser. Die Projekte bewiesen, "dass die Menschen arbeiten wollen und wenn ihnen richtig geholfen wird, auch arbeiten können". Er forderte darum vom Bund eine langfristige Absicherung niederschwelliger Beschäftigungsangebote. Dazu zählten eine zuverlässige strukturelle Finanzierung, die Möglichkeit eines existenzsichernden Zuverdienstes und die Verankerung flexibler Modelle als integrativer Bestandteil aktiver Arbeitsmarktpolitik.
Der Hintergrund: Sozialministerin Schumann bestätigte bereits im April im Sozialausschuss des Nationalrats, dass es künftig nur noch in Ausnahmefällen möglich sein solle, parallel zum Arbeitslosengeldbezug einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen. Ausnahmen solle es etwa für Langzeitarbeitslose, über 50-Jährige und Menschen mit Behinderung geben. Die Zuverdienstregelungen treten mit 2026 in Kraft.
Auf Ausnahmen pochte auch Sandriesser. "Eine Einschränkung oder Abschaffung würde aus Gründen der mit dem Arbeitsmarkt kollidierenden Lebensrealität der Betroffenen nicht dazu führen, dass dieselben schneller oder überhaupt in den regulären Arbeitsmarkt eintreten", so seine Einschätzung. Der Zuverdienst sei weit mehr als ein finanzieller Beitrag: "Er gibt Halt, stärkt die Eigenständigkeit und ist für viele ein erster Schritt zurück in die Gesellschaft."
Quelle: kathpress