Diözese Linz: Asylrichter sollen Konvertiten objektiv prüfen
Die Diözese Linz fordert, dass sich Gerichte bei der Überprüfung des Glaubens von Asylwerbern, die zum Christentum konvertiert sind, an objektiv nachvollziehbaren Kriterien wie der regelmäßigen Teilnahme an der Taufvorbereitung oder einer verlässlichen Präsenz in der Pfarre orientieren. Bei Asylgerichtsverfahren müssten sie sich Betroffene vielfach dem Vorwurf der "Scheinkonversion" stellen, berichtet die Linzer "KirchenZeitung" in ihrer aktuellen Ausgabe (9. Juni). Kirchliche Vertreterinnen und Vertreter könnten aber "gut feststellen und seriös bezeugen", ob der Taufwunsch der Asylwerber ernst sei oder nicht, betont Stefan Schlager, der zusammen mit Angelika Danner in der Diözese Linz für die Glaubenseinführung für Erwachsene verantwortlich ist.
Jährlich werden in der Diözese Linz zwischen 25 und 30 Menschen getauft, die zum Christentum übertreten. Die meisten von ihnen sind Asylwerbende und ursprünglich muslimischen Glaubens. Die Entscheidung zur Taufe reiche bei ihnen weit über das Asylverfahren hinaus, erläutert Danner, die die diözesane Taufgruppe in Linz leitet. "Man muss sich bewusst sein, dass es gerade für Menschen, die aus dem islamischen Umfeld kommen, weitreichende Folgen hat." Gleichzeitig werde den Taufwerbern in der kirchlichen Vorbereitungszeit aber auch vermittelt, dass mit dem Taufschein nicht automatisch ein positiver Asylbescheid verbunden ist.
Zuletzt sorgte in Oberösterreich etwa der Fall des Iraners Ehsan M. für Aufsehen. Sein Asylantrag wurde in zweiter Instanz abgewiesen. Einer der Gründe war, dass vor Gericht die Ernsthaftigkeit seiner Konversion zum Christentum angezweifelt wurde.
"Richter sind natürlich unabhängig und das ist wichtig", betont Schlager, der Leiter des diözesanen Referates Theologische Erwachsenenbildung ist - jedoch sollte das Zeugnis von Pfarren und Kirche, "so wie andere Expertisen auch, entsprechendes Gewicht haben und gewürdigt werden", fordert er. Eine regelmäßige Teilnahme an der Taufvorbereitung könne beispielsweise ebenso nachgewiesen werden wie die verlässliche Präsenz in der Pfarrgemeinde nachgewiesen. Auch die Auskunft über den eigenen Glauben sollte dabei, entsprechend der jeweiligen Etappe des Katechumenen auf dem Glaubensweg, fair und verhältnismäßig gewertet werden.
Man könne zwar nicht "in jemand hineinschauen", jedoch sei die Erfüllung der geltenden österreichweiten Rahmenbedingungen der Bischofskonferenz zum Katechumenat für Asylwerber ein Indiz dafür, dass der Taufwunsch ernst sei, meint Schlager. Etwa ob der Getaufte regelmäßig an der mindestens einjährigen Taufvorbereitung teilnimmt und in der Pfarre mitlebt und mitfeiert. Neben dem Glaubenswissen sollten aber auch "das Christsein und der persönliche Lebensstil zusammenpassen", so der Theologe. Gleichzeitig lasse die Diözese nur Personen zur Taufe, "wenn wir einen guten Gesamteindruck haben".
Viele Betroffene hätten für die Konversion allergrößte Schwierigkeiten in Kauf genommen, wie die Flucht aus der Heimat. Daher könne man sie, wenn sie den Taufwunsch schließlich äußern könnten, nicht "wieder vertrösten und den Empfang der Taufe an den Ausgang des Asylverfahrens koppeln, betont Schlager in Richtung von Pfarren, die nur zögerlich Asylwerber zu Taufe begleiten wollen. Die Taufe dürfe folglich nicht vom aktuellen Asylbescheid abhängig gemacht werden, da auch das Kirchenrecht ein Verwehren des Sakraments ausschließt, insofern Bewerber darum angemessen bitten. "Außerdem könnte das Gericht eine aufgeschobene Taufe so deuten, dass hier die Ernsthaftigkeit der Konversion auch vonseiten der Kirche angezweifelt wird."
Aktuell würde das Asylverfahren von konvertierten Christen zwar nicht mehr als sonst abgelehnt, jedoch würden die Betroffenen "heute noch mehr als früher auf Herz und Nieren geprüft", fügt Danner hinzu. Nachsatz: "Was auch okay ist, solange es fair und verhältnismäßig ist." Dazu seien auch Schlager und Danner oft als Zeugen vor Gericht geladen.
Quelle: kathpress