
Landau begrüßt VfGH-Spruch zur Sozialhilfe: Nun Gesetz reformieren
Caritas-Präsident Michael Landau hat das am Dienstag getroffene Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Art und Weise der Sozialhilfe in Österreich als "richtig und wichtig" bezeichnet. Demnach ist es verfassungswidrig, dass die Länder - wie im 2019 von der türkis-blauen Regierung verabschiedeten Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) festgelegt - für die Deckung eines erhöhten Wohnbedarfs oder um besondere Härtefälle zu vermeiden, ausschließlich Sachleistungen und keine Geldleistungen gewähren dürfen. Damit müsse "einer der Hauptmängel" bei der Sozialhilfe repariert werden, kommentierte Landau auf dem Nachrichtendienst Twitter. "Dennoch ist und bleibt das Sozialhilfegesetz eine Baustelle", fügte er hinzu. Eine Reparatur sei zu wenig, "es braucht eine Reform".
Bislang durften die Länder die festgelegten Höchstgrenzen nur mit Sachleistungen überschreiten, erklärte der Caritas-Präsident. Mit Geldleistungen das Wohnen für Bedürftige weiterhin erschwinglich zu belassen sei "gut so", befand Landau, "besonders in Zeiten von Rekordinflation und steigenden Mieten". Aus Sicht der Caritas braucht die Sozialhilfe eine Reform weg von Maximalbeträgen, wieder hin zu bundesweit geltenden Mindeststandards. Die Wohnbedarfsregelung müsse überarbeitet, der tatsächliche Wohnbedarf berücksichtigt werden. "Die Sozialhilfe muss ein Leben ohne Armut erlauben", betonte Landau.
Der VfGH hatte davor zugestanden, dass das Ziel des Sachleistungsgebots zwar einerseits legitim sei - nämlich die Verwendung von Leistungen für jenen Zweck sicherzustellen, für den sie gewährt werden. Höheren Leistungen - etwa für Mietkosten - stehe andererseits aber ein höherer Bedarf gegenüber, den Hilfsbedürftige nicht beeinflussen können, z.B. besonders hohe Mieten. "Es kann also sachliche Gründe dafür geben, auch Zusatzleistungen durch Geld abzudecken", erklärte der VfGH.
Von dem Entscheid betroffen ist auch eine Bestimmung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes, die vom VfGH aufgehoben wurde.
Quelle: kathpress