
Caritas: Österreichs Umsetzung von Behindertenkonvention mangelhaft
Die Caritas kritisiert, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich nach wie vor mangel- und lückenhaft umgesetzt wird. "Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen werden nicht klar eingehalten - speziell bei Bildung, persönlicher Assistenz und Inklusion am Arbeitsmarkt", betonte Caritas-Präsident Michael Landau per Aussendung am Montag. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hatte Österreich in seinem Ende August veröffentlichten Bericht, Versäumnisse und Lücken bezüglich der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen attestiert und sogar von Rückschritten gesprochen.
Menschen mit Behinderungen machten ungefähr 20 Prozent der Weltbevölkerung aus, wies Landau hin: "Diese Menschen werden nach wie vor vielfach bevormundet, missbraucht, diskriminiert und rechtlich benachteiligt." Durch die Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2008 habe sich Österreich verpflichtet, sich für die Umsetzung dieser Menschenrechte einzusetzen. Dass man 15 Jahre später immer noch keine zufriedenstellenden Resultate, etwa bei der flächendeckenden Ausrollung persönlicher Assistenz, aufweisen könne, kritisierte der Caritas-Präsident als "inakzeptabel".
Inklusive Bildungsmöglichkeiten seien in Österreich Mangelware, so Landau, hier bestehe besonderer Handlungsbedarf. Ziel müsse es sein, ausreichend bedarfsgerechte und inklusive Regelschulplätze für Kinder und Jugendliche in ganz Österreich zu schaffen. Die Weiterführung eines Sonderschulsystems stehe hingegen "klar im Gegensatz zur UN-Behindertenrechtskonvention".
Kein chancengerechter Zugang
Nach wie vor gebe es in Österreich auch keinen chancengerechten Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen, mahnte die Caritas. Die mit Jänner 2024 startende Anhebung der Überprüfung der Arbeitsfähigkeit auf 25 Jahre sei aber ein wichtiger Schritt hin zum inklusiven Arbeitsmarkt, fügte Landau an.
"Derzeit sind Menschen mit Behinderung oft auf einen Platz in einer betreuten Tagesstruktur wie einer Werkstatt angewiesen. Sie erhalten ein symbolisches Taschengeld statt eines Gehalts, sie sind nicht eigenständig sozialversichert und somit extrem armutsgefährdet", skizzierte der Caritas-Präsident die Situation. Menschen mit Behinderungen in einer Werkstätte müssten jedoch sozialversicherungsrechtlich abgesichert sein - also Lohn, Arbeitslosengeld, Kranken- und Pensionsversicherung erhalten, so die Forderung.
Neben einem Arbeitsplatz benötigten Menschen mit Behinderungen aber auch eine freie Wahl über ihren Wohnort und ihre Wohnform, betonte Landau. Ebenfalls brauche es einheitliche und unabhängig von Altersgrenzen geltende Regelungen für die persönliche Assistenz, die Bundesländer und Assistenzbereiche umfassten. Zuletzt sollte ein Inklusionsfonds geschaffen werden, "um die geplanten Aktivitäten auch langfristig finanziell garantieren zu können", schloss Caritas-Präsident Landau.
Quelle: kathpress